Beschlussvorlage - 0911/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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27.11.2008
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15.01.2009
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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11.12.2008
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15.01.2009
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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KV M-V § 22 (4) i. V. mit Hauptsatzung der HRO § 6 (3.8 ), § 7
(6)VV-LHO §§ 24 und 44 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss |
11.12.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1.
Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock
Warnemünde |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt den 1. Nachtrag zum Vertrag über die
Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde für die Jahre 2010 bis
2014. |
finanzielle
Auswirkungen |
5
Jahre ab HH-Jahr 2010 je EUR 103.014 aus HHStelle 3410.7179, insgesamt EUR
515.070 |
Begründung
Die Hansestadt Rostock hat zum 01.01.2005 ihre museale Einrichtung Heimatmuseum
in die Trägerschaft des Museumsvereins Warnemünde e. V. mit
Vertragsunterzeichnung am 28.10.2004 übergeben.
Der
Vertrag hat eine befristete Laufzeit bis zum 31.12. 2009 (§ 9) und schreibt
fest, dass sich die Vertragsparteien im Jahr 2008 für die Verhandlungen der
Haushaltsjahre ab 2010 erneut zusammensetzen (§ 4, Abs. 3).
Die Vertragsverhandlungen
zwischen der Hansestadt Rostock und dem Museumsverein Warnemünde e. V. wurden
am 03.07.2008 erfolgreich beendet. Der 1.
Nachtrag zum Betreibervertrag regelt die §§ 4, 5 und 9 neu.
Die Höhe der Zuwendungen
bleiben ohne Veränderungen konstant auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2009, in
Höhe von EUR 103.014, bestehen. Die damit erreichte Wertgrenze (insgesamt
515.070 EUR über 5 Jahre) macht eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft
nötig.
Roland Methling
Anlagen - Anlage 1 - Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung
(ANBest-I) (liegen nur in
Papierform vor/Wo.)
1. Nachtrag zum
Vertrag über die Betreibung
des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde
Die
Hansestadt Rostock, vertreten durch
den
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock Herrn Roland Methling,
und
dem
Betreiber „Museumsverein Warnemünde e. V.“, vertreten durch
den
Vorsitzenden Herrn Uwe Heimhardt
sowie
den
Ersten Stellvertreter Gernot Schumann,
schließen
folgenden 1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in
Rostock Warnemünde ab:
I. Der
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 Zuwendungen
1. Der Betreiber erhält von der Hansestadt Rostock neben
dem Nutzungsrecht an dem überlassenen Inventar eine Zuwendung zur
institutionellen Förderung für die Betreibung des Heimatmuseums (Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung - ANBest-I -
als Anlage 1). Diese wird als Festbetragsfinanzierung wie folgt
vereinbart:
- Haushaltsjahr 2010: 103.014 €
- Haushaltsjahr 2011: 103.014 €
- Haushaltsjahr 2012: 103.014 €
- Haushaltsjahr 2013: 103.014 €
- Haushaltsjahr 2014: 103.014 €.
2. Die Zahlung der in Abs. 1 genannten Zuwendungen durch
die Hansestadt Rostock erfolgt entsprechend der vorzulegenden Mittelabforderungen
nach ANBest-I, beginnend mit dem 01.01.2010. Die ab dem Haushaltsjahr 2010
vereinbarten Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der
Bürgerschaft zum jeweiligen Haushaltsplan der aufgeführten Haushaltsjahre.
3. Im Jahr 2013 setzen sich die Vertragsparteien erneut
zusammen, um die Zuwendungen für die Haushaltsjahre ab 2015 zu verhandeln.
4. Aus den Zuwendungen hat der Betreiber alle Kosten, die
mit dem Betrieb des Heimat-museums Rostock-Warnemünde zusammen hängen, zu
tragen. Neben den Personalkosten sind dies insbesondere die Gebäudekosten. Die
Versicherung des Kulturgutes des Heimatmuseums, aller Neuerwerbungen des
Betreibers einschl. der Inhalte aller zugehörigen Depots erfolgt direkt durch
die Hansestadt Rostock. Diese Versicherungskosten sind nicht Bestandteil der in
Abs. 1 genannten Zuwendungen.
II. Der
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Verwendung der Zuwendungen
1. Bis zum 30. Juni des laufenden Jahres legt der
Betreiber der Hansestadt Rostock jeweils seinen Wirtschafts- und Finanzplan für
das Folgejahr vor, aus dem sich ergibt, mit welchen Einnahmen und Ausgaben der
Betreiber rechnet. Der Stellen- und Personalbedarfsplan ist Bestandteil der
einzureichenden Planunterlagen.
2. Zum Zwecke des Nachweises der bestimmungsgemäßen
Verwendung der Zuwendungen legt der
Betreiber der Hansestadt Rostock jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres
den Rechenschaftsbericht/Jahresabschluss des Heimatmuseums für das vergangene
Jahr nach den Anforderungen der ANBest-I vor.
3. Der Betreiber ist verpflichtet, die gewährten
Zuwendungen ausschließlich für die Betreibung des Heimatmuseums Warnemünde zu
verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht möglich,
eine Verpfändung des Zuschusses ist nicht gestattet.
III. Der
§ 9 erhält folgende Fassung:
§ 9 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2014 und
verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, wenn er nicht spätestens ein
Jahr vor Auslaufen des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
IV. Alle übrigen Bestimmungen des Vertrages vom
28.10.2004 bleiben unberührt.
V.
Dieser 1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock
Warnemünde tritt am 01.01.2010 in
Kraft.
Rostock,
den
Uwe
Heimhardt Roland
Methling
Vorsitzender Oberbürgermeister
Gernot
Schumann
Erster Stellvertreter
Anlagen
- Anlage 1 - Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung
(ANBest-I)
(- Vertrag über die
Betreibung des Heimatmuseums … liegt nur in Papierform