Beschlussvorlage - 0911/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0911/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11, 20, 41

Beschlussvorschriften

Datum

KV M-V § 22 (4) i. V. mit Hauptsatzung der HRO § 6 (3.8 ), § 7 (6)VV-LHO §§ 24 und 44

 

14.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Kulturausschuss

Finanzausschuss

27.11.2008 17:00

11.12.2008 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den 1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde für die Jahre 2010 bis 2014.

 

 

finanzielle Auswirkungen

5 Jahre ab HH-Jahr 2010 je EUR 103.014 aus HHStelle 3410.7179, insgesamt EUR 515.070

 

 

Begründung

Die Hansestadt Rostock hat zum 01.01.2005 ihre museale Einrichtung Heimatmuseum in die Trägerschaft des Museumsvereins Warnemünde e. V. mit Vertragsunterzeichnung am 28.10.2004 übergeben.

Der Vertrag hat eine befristete Laufzeit bis zum 31.12. 2009 (§ 9) und schreibt fest, dass sich die Vertragsparteien im Jahr 2008 für die Verhandlungen der Haushaltsjahre ab 2010 erneut zusammensetzen (§ 4, Abs. 3).

Die Vertragsverhandlungen zwischen der Hansestadt Rostock und dem Museumsverein Warnemünde e. V. wurden am 03.07.2008 erfolgreich beendet. Der 1. Nachtrag zum Betreibervertrag regelt die §§ 4, 5 und 9 neu.

Die Höhe der Zuwendungen bleiben ohne Veränderungen konstant auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2009, in Höhe von EUR 103.014, bestehen. Die damit erreichte Wertgrenze (insgesamt 515.070 EUR über 5 Jahre) macht eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft nötig.



Roland Methling


Anlagen  - Anlage 1 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung

                  (ANBest-I)   (liegen nur in Papierform vor/Wo.)

 


 

1. Nachtrag zum

 

Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde

 

 

Die Hansestadt Rostock, vertreten durch

 

den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock Herrn Roland Methling,

 

und

 

dem Betreiber „Museumsverein Warnemünde e. V.“, vertreten durch

 

den Vorsitzenden Herrn Uwe Heimhardt

sowie

den Ersten Stellvertreter Gernot Schumann,

 

 

schließen folgenden 1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock Warnemünde ab:

 

 

I.    Der § 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4 Zuwendungen

 

1.      Der Betreiber erhält von der Hansestadt Rostock neben dem Nutzungsrecht an dem überlassenen Inventar eine Zuwendung zur institutionellen Förderung für die Betreibung des Heimatmuseums (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung - ANBest-I - als Anlage 1). Diese wird als Festbetragsfinanzierung wie folgt vereinbart:

 

                  - Haushaltsjahr 2010:                        103.014 €

                  - Haushaltsjahr 2011:                        103.014 €

                  - Haushaltsjahr 2012:                        103.014 €

                  - Haushaltsjahr 2013:                        103.014 €

                  - Haushaltsjahr 2014:                        103.014 €.

 

2.      Die Zahlung der in Abs. 1 genannten Zuwendungen durch die Hansestadt Rostock erfolgt entsprechend der vorzulegenden Mittelabforderungen nach ANBest-I, beginnend mit dem 01.01.2010. Die ab dem Haushaltsjahr 2010 vereinbarten Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Bürgerschaft zum jeweiligen Haushaltsplan der aufgeführten Haushaltsjahre.

 

3.      Im Jahr 2013 setzen sich die Vertragsparteien erneut zusammen, um die Zuwendungen für die Haushaltsjahre ab 2015 zu verhandeln.

 

4.      Aus den Zuwendungen hat der Betreiber alle Kosten, die mit dem Betrieb des Heimat-museums Rostock-Warnemünde zusammen hängen, zu tragen. Neben den Personalkosten sind dies insbesondere die Gebäudekosten. Die Versicherung des Kulturgutes des Heimatmuseums, aller Neuerwerbungen des Betreibers einschl. der Inhalte aller zugehörigen Depots erfolgt direkt durch die Hansestadt Rostock. Diese Versicherungskosten sind nicht Bestandteil der in Abs. 1 genannten Zuwendungen.

 

 

 

II.    Der § 5 erhält folgende Fassung:

 

§ 5 Verwendung der Zuwendungen

 

1.      Bis zum 30. Juni des laufenden Jahres legt der Betreiber der Hansestadt Rostock jeweils seinen Wirtschafts- und Finanzplan für das Folgejahr vor, aus dem sich ergibt, mit welchen Einnahmen und Ausgaben der Betreiber rechnet. Der Stellen- und Personalbedarfsplan ist Bestandteil der einzureichenden Planunterlagen.

 

2.      Zum Zwecke des Nachweises der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen  legt der Betreiber der Hansestadt Rostock jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres den Rechenschaftsbericht/Jahresabschluss des Heimatmuseums für das vergangene Jahr nach den Anforderungen der ANBest-I vor.

 

3.      Der Betreiber ist verpflichtet, die gewährten Zuwendungen ausschließlich für die Betreibung des Heimatmuseums Warnemünde zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht möglich,

eine Verpfändung des Zuschusses ist nicht gestattet.

 

 

III.   Der § 9 erhält folgende Fassung:

 

§ 9 Laufzeit des Vertrages

 

Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2014 und verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Auslaufen des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

IV.  Alle übrigen Bestimmungen des Vertrages vom 28.10.2004 bleiben unberührt.

 

 

V. Dieser 1. Nachtrag zum Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums in Rostock
      Warnemünde tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

 

Rostock, den

 

 

 

Uwe Heimhardt                                                                                             Roland Methling

Vorsitzender                                                                                                 Oberbürgermeister

 

 

 

Gernot Schumann                                                                                       

Erster Stellvertreter                                                                                     

 

 

 

 

Anlagen

- Anlage 1 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung

                  (ANBest-I)                                                                                                         

 

(- Vertrag über die Betreibung des Heimatmuseums … liegt nur in Papierform

 

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Beschlüsse

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27.11.2008 - Kulturausschuss

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11.12.2008 - Finanzausschuss

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