Antrag - 0866/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Senkung des Grundsteuerhebesatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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06.11.2008
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06.11.2008
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06.11.2008
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06.11.2008
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06.11.2008
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11.12.2008
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11.12.2008
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27.01.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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10.12.2008
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28.01.2009
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finanzielle
Auswirkungen |
9000.0010 435.556 Euro Deckungsquellen (1) 8400.7150 235.556 Euro (2) 0011.6550 60.000 Euro (3) 0231.6550 50.000 Euro (4) 0301.6550 40.000 Euro (5) 0302.6550 50.000 Euro --------------------------------------- 435.556 Euro Zu (1): Aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse bei der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft (siehe Haushaltsplanentwurf 2009, Band III, Seite 176) können die Zuschüsse um den genannten Betrag reduziert werden. Das gute Wirtschaften wird dennoch belohnt, da etwa 20 Prozent der Mehreinnahmen bei der Gesellschaft verbleiben. Zu (2, 3, 4 und 5): Die Verwaltung verfügt über genug eigenes Personal. |
Begründung
Wie aus der obigen Rechnung
hervorgeht, besteht keine Notwendigkeit, einen Grundsteuerhebesatz B von 450
Prozent aufrecht zu erhalten. Da laut Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern Steuern nachrangig zu erheben sind, sollte der
Grundsteuerhebesatz B entsprechend abgesenkt werden.
Durch die Senkung des Grundsteuerhebesatzes B von 450 auf 440 Prozent werden
alle Einwohner der Hansestadt Rostock finanziell entlastet.
Von dieser Maßnahme
profitieren insbesondere Einwohner, die in großen Wohnungen leben: also in
erster Linie kinderreiche Familien. Dadurch wird die demographische Entwicklung
positiv beeinflusst. Das heißt, die Senkung des Grundsteuerhebesatzes B stellt
auch eine Investition in die Zukunft der Hansestadt Rostock dar.
Prof. Dr. Norbert Ulfig
Fraktionsvorsitzender