Antrag - 0866/08-A

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0866/08-A

 

Antrag

Datum

 

27.10.2008

Absender

Datum

 Prof. Dr. Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

27.10.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

06.11.2008 17:00

 

Gegenstand

 

Senkung des Grundsteuerhebesatzes

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.         den Grundsteuerhebesatz B von 450 auf 440 Prozent zu vermindern und die daraus       resultierenden Einnahmeveränderungen (HHS 9000.0010) für das Jahr 2009  einzuplanen.

2.         die Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen sowie Sachverständigen-,             Gerichts- und ähnlichen Kosten entsprechend abzusenken.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Senkung der Grundsteuer B

9000.0010        435.556 Euro

 

Deckungsquellen

(1) 8400.7150   235.556 Euro

(2) 0011.6550     60.000 Euro

(3) 0231.6550     50.000 Euro

(4) 0301.6550     40.000 Euro

(5) 0302.6550     50.000 Euro

---------------------------------------

                         435.556 Euro

 

Zu (1): Aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse bei der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft (siehe Haushaltsplanentwurf 2009, Band III, Seite 176) können die Zuschüsse um den genannten Betrag reduziert werden. Das gute Wirtschaften wird dennoch belohnt, da etwa 20 Prozent der Mehreinnahmen bei der Gesellschaft verbleiben.

 

Zu (2, 3, 4 und 5): Die Verwaltung verfügt über genug eigenes Personal.

 

Begründung

Wie aus der obigen Rechnung hervorgeht, besteht keine Notwendigkeit, einen Grundsteuerhebesatz B von 450 Prozent aufrecht zu erhalten. Da laut Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Steuern nachrangig zu erheben sind, sollte der Grundsteuerhebesatz B entsprechend abgesenkt werden.

 

Durch die Senkung des Grundsteuerhebesatzes B von 450 auf 440 Prozent werden alle Einwohner der Hansestadt Rostock finanziell entlastet.

 

 

 

Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere Einwohner, die in großen Wohnungen leben: also in erster Linie kinderreiche Familien. Dadurch wird die demographische Entwicklung positiv beeinflusst. Das heißt, die Senkung des Grundsteuerhebesatzes B stellt auch eine Investition in die Zukunft der Hansestadt Rostock dar.

 

 

 

Prof. Dr. Norbert Ulfig

Fraktionsvorsitzender

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

06.11.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

19.11.2008 - Bürgerschaft

Erweitern

10.12.2008 - Bürgerschaft

Erweitern

11.12.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

11.12.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

27.01.2009 - Finanzausschuss

Erweitern

28.01.2009 - Bürgerschaft