Beschlussvorlage - 0856/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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04.12.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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13.01.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 2 Abs. 1 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss |
13.01.2009 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan Nr.
14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel" Aufstellungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
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im Norden durch die Fernwärmeleitung, im
Osten durch den Marienroggenweg und die Krummendorfer Straße, im
Süden durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Krummendorfer
Straße 3 und die gedachte Verlängerung dieser Grundstücksgrenze nach Westen
bis zum Grüngürtel um den Burgwall der ehemaligen Gutsanlage, im
Westen durch den Graben um den Burgwall der ehemaligen Gutsanlage und den
Marienroggenweg.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
3) Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. 4.) Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Die ursprüngliche Dorflage Toitenwinkel hat sich seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu einem ländlichen durch Einfamilienhäuser geprägtes Wohngebiet entwickelt.
Darauf wurde mit der Neufassung des Flächennutzungsplanes reagiert, welcher die Dorflage einschließlich einzelner angrenzender Außenbereichsflächen als Wohnbaufläche ausweist. Gemäß Flächennutzungsplan soll diese ausgewiesene Wohnbaufläche von Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft umgeben werden, was bereits Großteils der Realität entspricht. Mithin wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Initiative eines Privateigentümers war zum Anlass genommen worden, die städtebauliche Ordnung der Dorflage Toitenwinkel zu prüfen. Diese Prüfung hat ergeben, dass für die gesamte Ortslage - ausgenommen der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14.WA.118 „Wohngebiet an der Lindenallee in der Dorflage Toitenwinkel“ - eine verbindliche Bauleitplanung für die städtebaulichen Ordnung dieses im Zusammenhang bebauten Ortsteils mit seinen angrenzenden Bereichen aus folgenden Gründen notwendig ist:
Im Quartiersinneren von Marienroggenweg, Lindenallee und Krummendorfer Straße soll das mögliche Potenzial einer baulichen Verdichtung für Wohnungsbau im Rahmen des Planverfahrens abgewogen werden. Auf dem Gelände des Burgwalls der ehemaligen Gutshausanlage, wo die Restbestände ehemaliger landwirtschaftlicher baulicher Anlagen einen städtebaulichen Missstand darstellen, ist die städtebauliche Situation ungeordnet. Hier ergibt sich die Möglicheit der städtebaulichen Umstrukturierung zu einem Wohnquartier.
Weiterhin sollen die Kirche, vorhandene geschützte Biotope und der Friedhof in ihrem Bestand gesichert werden. Darüber hinaus weist der Ortsrand eine mangelnde Ausprägung in Bezug auf seine Durchgrünung und das Ortsbild aus. Insbesondere die Übergänge der vorhandenen Hausgärten zur nordwestlich liegenden naturnahen Grünfläche und zu den nördlich und südlich sowie südwestlich liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen landschaftlich aufgewertet werden. Diese Aufwertung soll im nördlichen Bereich unter Berücksichtigung der nördlich liegenden Fernwärmeleitung und Trinkwassergewinnungsanlagen (Brunnen) erfolgen.
Die Fläche des Plangebietes
umfasst ca. 19 ha.
Roland Methling