Beschlussvorlage - 0856/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0856/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2308,41,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

17.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Bau- und Planungsausschuss

04.12.2008 18:30

13.01.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"

Aufstellungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1)

Für das Gebiet der Dorflage Toitenwinkel soll der Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

   im Norden durch die Fernwärmeleitung,

   im Osten durch den Marienroggenweg und die Krummendorfer Straße,

   im Süden durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Krummendorfer Straße 3 und die gedachte Verlängerung dieser Grundstücksgrenze nach Westen bis zum Grüngürtel um den Burgwall der ehemaligen Gutsanlage,

   im Westen durch den Graben um den Burgwall der ehemaligen Gutsanlage und den Marienroggenweg.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

 

 

 

1.

städtebauliche Verdichtung und teilweise Neuordnung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Dorf Toitenwinkel" unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen

 

 

 

 

2.

Sicherung und Verbesserung des Ortsbildes

 

 

 

 

3.

Festigung und Entwicklung eines an traditionellen ländlichen Vorbildern orientierten grünen Ortsrandes, welcher unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte mit den gesamtstädtischen Grünverbindungen vernetzt wird

 

 

 

 

4.

die sinnvolle, Flächen und Ressourcen schonende Nachnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen unter Berücksichtigung des Biotopschutzes

 

 

 

 

3)   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4.)  Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Die ursprüngliche Dorflage Toitenwinkel hat sich seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu einem ländlichen durch Einfamilienhäuser geprägtes Wohngebiet entwickelt.

 

Darauf wurde mit der Neufassung des Flächennutzungsplanes reagiert, welcher die Dorflage einschließlich einzelner angrenzender Außenbereichsflächen als Wohnbaufläche ausweist. Gemäß Flächennutzungsplan soll diese ausgewiesene Wohnbaufläche von Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft umgeben werden, was bereits Großteils der Realität entspricht. Mithin wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Initiative eines Privateigentümers war zum Anlass genommen worden, die städtebauliche Ordnung der Dorflage Toitenwinkel zu prüfen. Diese Prüfung hat ergeben, dass für die gesamte Ortslage - ausgenommen der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14.WA.118 „Wohngebiet an der Lindenallee in der Dorflage Toitenwinkel“ - eine verbindliche Bauleitplanung für die städtebaulichen Ordnung dieses im Zusammenhang bebauten Ortsteils mit seinen angrenzenden Bereichen aus folgenden Gründen notwendig ist:

 

Im Quartiersinneren von Marienroggenweg, Lindenallee und Krummendorfer Straße soll das mögliche Potenzial einer baulichen Verdichtung für Wohnungsbau im Rahmen des Planverfahrens abgewogen werden. Auf dem Gelände des Burgwalls der ehemaligen Gutshausanlage, wo die Restbestände ehemaliger landwirtschaftlicher baulicher Anlagen einen städtebaulichen Missstand darstellen, ist die städtebauliche Situation ungeordnet. Hier ergibt sich die Möglicheit der städtebaulichen Umstrukturierung zu einem Wohnquartier.

 

Weiterhin sollen die Kirche, vorhandene geschützte Biotope und der Friedhof in ihrem Bestand gesichert werden. Darüber hinaus weist der Ortsrand eine mangelnde Ausprägung in Bezug auf seine Durchgrünung und das Ortsbild aus. Insbesondere die Übergänge der vorhandenen Hausgärten zur nordwestlich liegenden naturnahen Grünfläche und zu den nördlich und südlich sowie südwestlich liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen landschaftlich aufgewertet werden. Diese Aufwertung soll im nördlichen Bereich unter Berücksichtigung der nördlich liegenden Fernwärmeleitung und Trinkwassergewinnungsanlagen (Brunnen) erfolgen.

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 19 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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04.12.2008 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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