Antrag - 0730/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Erbbaupacht für Kindertagesstättengebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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15.10.2008
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19.11.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Finanzausschuss
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23.10.2008
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06.11.2008
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Trotz ständiger Bemühungen
der Verwaltung und des KOE ist es in einem Zeitraum von über einem Jahr nicht
dazu gekommen, ein Sanierungskonzept und eine zugehörige Prioritätenliste für die KiTas zu beschließen. Alle bisherigen
Herangehensweisen (z.B. 0697/08-BV) beruhen auf unvollständigen Zahlen und
beinhalten wettbewerbsverzerrende Momente.
Da bisher noch keine
Prioritätenliste zur Sanierung beschlossen wurde, haben seitens des KOE auch
noch keine umfangreichen Planungen für die Sanierungen begonnen. Hier wird
immer noch mit Planzahlen des Jahres 2007 gerechnet. Konkrete Bauprojekte sind
nicht abzusehen.
Während dessen verfallen die
Einrichtungen zusehens, die Energiekosten steigen aufgrund schlechter Dämmung
etc. Der Erhaltungsaufwand steigt ständig.
Mit einer Vergabe in
Erbbaupacht können die Probleme zeitnah durch den Träger der Einrichtung
beseitigt werden. In den Erbbaupachtvertrag kann eine Sanierungsverpflichtung
aufgenommen werden. Eine Explosion der Betreuungskosten und damit eine
Mehrbelastung des Haushaltes ist nicht zu befürchten, da die Kosten im Vorfeld
angezeigt und vereinbart werden müssen. Gegenüber steigenden Investitionen
sinken die Verbrauchskosten der Einrichtungen. Dies schont die Umwelt.
Zusätzlich entspricht der
Antrag dem Haushaltskonsolidierungsgedanken des Oberbürgermeisters, da in
diesem Fall städtisches Vermögen aktiviert wird und diese Aktivierung zu
einmaligen sowie laufenden Einnahmen der Stadt führt.
Prof. Dr. Norbert Ulfig