Antrag - 0730/08-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0730/08-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Prof. Dr. Norbert Ulfig (für die FDP-Fraktion)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

24.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

02.10.2008 17:00

 

Gegenstand

 

Erbbaupacht für Kindertagesstättengebäude

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich alle Kindertagesstättengebäude, für die ein Erbbaurechtsantrag gestellt wurde, in Erbbaupacht an den Träger zu vergeben. Die Vergabe soll nur dann nicht erfolgen, wenn ein Bedarf für das unmittelbare Einzugsgebiet der Einrichtung laut Wilmes-Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020 * nicht mehr ausreichend gegeben ist.

Als unmittelbares Einzugsgebiet ist der Umkreis anzusetzen, in dem per 01.09.2008 75 % der in der Einrichtung aufgenommen Kinder ihren Erstwohnsitz haben.

 

* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (07.10.08):  durch Einreicher redaktionell geändert:
  „in den nächsten 15 Jahren“ durch „bis zum Jahr 2020“ ersetzt

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Trotz ständiger Bemühungen der Verwaltung und des KOE ist es in einem Zeitraum von über einem Jahr nicht dazu gekommen, ein Sanierungskonzept und eine zugehörige Prioritätenliste  für die KiTas zu beschließen. Alle bisherigen Herangehensweisen (z.B. 0697/08-BV) beruhen auf unvollständigen Zahlen und beinhalten wettbewerbsverzerrende Momente.

 

Da bisher noch keine Prioritätenliste zur Sanierung beschlossen wurde, haben seitens des KOE auch noch keine umfangreichen Planungen für die Sanierungen begonnen. Hier wird immer noch mit Planzahlen des Jahres 2007 gerechnet. Konkrete Bauprojekte sind nicht abzusehen.

 

Während dessen verfallen die Einrichtungen zusehens, die Energiekosten steigen aufgrund schlechter Dämmung etc. Der Erhaltungsaufwand steigt ständig.

 

Mit einer Vergabe in Erbbaupacht können die Probleme zeitnah durch den Träger der Einrichtung beseitigt werden. In den Erbbaupachtvertrag kann eine Sanierungsverpflichtung aufgenommen werden. Eine Explosion der Betreuungskosten und damit eine Mehrbelastung des Haushaltes ist nicht zu befürchten, da die Kosten im Vorfeld angezeigt und vereinbart werden müssen. Gegenüber steigenden Investitionen sinken die Verbrauchskosten der Einrichtungen. Dies schont die Umwelt.

 

Zusätzlich entspricht der Antrag dem Haushaltskonsolidierungsgedanken des Oberbürgermeisters, da in diesem Fall städtisches Vermögen aktiviert wird und diese Aktivierung zu einmaligen sowie laufenden Einnahmen der Stadt führt.

 

 

Prof. Dr. Norbert Ulfig

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2008 - Bürgerschaft

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23.10.2008 - Finanzausschuss

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06.11.2008 - Finanzausschuss

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19.11.2008 - Bürgerschaft

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28.01.2009 - Bürgerschaft