Beschlussvorlage - 0696/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.W.141 "Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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21.10.2008
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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04.11.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 01.W.141 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle Auswirkungen |
ggf. Kosten für Gutachten (zur Sicherung einer unabhängigen
Fachplanung) |
Begründung
Das
Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Warnemünde zwischen
Lortzing-/Lilienthalstraße und der Bahnstrecke Warnemünde-Rostock war ein über
120 Jahre verkehrlich genutzter Standort des Seebades Warnemünde; bis 1903 als
Personen-, Güter- und Trajektbahnhof, bis in die 1990er Jahre als Güterbahnhof.
Nach
dem Rückbau großer Teile der Gleisanlagen und der Güterabfertigungsgebäude
sowie der weitgehenden Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken nach §
23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) steht die Fläche für eine bauliche
Nachnutzung zur Verfügung, die auch aktuelle Anforderungen angrenzender
verkehrlicher Nutzungen berücksichtigt, integriert und/oder fortführt
(Neuordnungen der Zufahrt zum Passagierkai und des ÖPNV-Verknüpfungspunktes
Warnemünde-Werft.
Die
nordwestlich an die ehemaligen Bahnflächen angrenzende Kleingartenanlage
„Deutsche Reichsbahn Warnemünde“ ist bereits seit Jahren mit einer
nur befristeten Standortsicherung belegt. Das große Entwicklungspotential
dieser Fläche resultiert neben der dann verfügbaren Flächengröße infolge des
Brachliegens der angrenzenden Bahnflächen auch in der Nähe zur Warnemünder
Innenstadt und damit zur vorhandenen Infrastruktur (Flächen- und Ressourcen
schonendes Bauen).
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bereich nördlich und nordöstlich
des
S-Bahnhaltepunktes/ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde Werft zwischen
Lortzingstraße und Alter Bahnhofsstraße zu einem qualitätvollen Wohn- und
Arbeitsstandort in südlicher Randlage Warnemündes entwickelt werden. Er wird
die städtebaulichen Grundzüge, die bauplanungsrechtlichen Parameter und den
hochbaulichen Gestaltungsrahmen für die angestrebte Entwicklung dieses
Standortes im Verschmelzungsbereich von Stadt mit Werft und Hafen ebenso
verbindlich festlegen wie den erforderlichen Umfang des übergeordneten
Straßenausbaus.
Der
Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund eines
vorliegenden Bebauungskonzeptes mit einem insgesamt deutlich überwiegenden
Anteil von Wohnnutzungen sowie einer klaren Nutzungstrennung zwischen „nur“
Wohnen im Nordwesten und einem Streifen gemischter Nutzungen im Südosten des
Plangebietes an der Bahntrasse, ist die überwiegende Entwicklung des Standortes
zum Wohngebiet beabsichtigt. Deshalb ist die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
für diesen betreffenden, mehr als 1 ha großen Bereich notwendig.
Mit
der Übernahme der festgestellten Planungsinhalte zum unmittelbaren
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft und dessen Erschließungssicherung in
die Bebauungsplanung für den ehemaligen Güterbahnhof Warnemünde wird eine ca.
0,2 ha große Teilfläche im Geltungsbereich des seit dem 04.11.1994
rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 01.GE.17 „Gewerbegebiet Warnemünde östlich der B 103“ erfolgen.
Die
Fläche umfasst ca. 8 ha.
Roland
Methling
Anlage:
Lageplan