Beschlussvorlage - 0693/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans
Erweiterung der Sondergebietsflächen im Überseehafen
Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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13.10.2008
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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21.10.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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05.11.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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06.11.2008
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18.12.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Gehlsdorf-Nordost (19) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
21.10.2008 17:00 05.11.2008 17:00 06.11.2008 17:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
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2. Änderung des
Flächennutzungsplans Erweiterung der Sondergebietsflächen im
Überseehafen Abschließender Beschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss Nr.
0026/08 vom 05.03.2008 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 2.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 2. Änderung des
Flächenutzungsplanes (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung. 3.
Die Begründung
(Anlage 3) wird gebilligt. 4.
Der
Flächennutzungsplan ist in seiner dann geltenden Fassung neu bekannt zu
machen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Für das überwiegende Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock ist der
Flächennutzungsplan vom 01.03.2006 wirksam. Die Ergänzungen sind mit dem Ablauf
des 09.07.2008 wirksam.
Gerade im Raum Nord-Ost der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter
Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner
Gewerbebetriebe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des
wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und
Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.
Andererseits wurden im Bereich des Überseehafens
(Sondergebietsflächen „Hafen“) innerhalb der großen
Sonderbauflächen (insgesamt ca. 688 ha) besonders sensible Bereiche (ca. 22 ha)
entsprechend dem von der Bürgerschaft beschlossenen Rahmenplan „Überseehafen“
als Grünflächen ausgewiesen.
Durch eine forcierte Intensivierung der Umschlags- und
Ansiedlungstätigkeit in den letzten Jahren sind alle im Rahmenplan noch
aufgezeigten Reserveflächen insbesondere für die Ansiedlung hafenaffiner
Industrie- und Logistikbetriebe größtenteils bereits genutzt worden bzw. eine
Nutzung ist absehbar. Es stehen nur noch wenige erschlossene Restflächen zur
Verfügung.
Im Rahmen der Aufstellung des Hafenentwicklungsplanes 2010/2015
wurde ein weiterer erheblicher Bedarf sowohl für den Bereich der klassischen
Umschlagsfunktionen wie auch für Industrie- und Logistikfunktionen
nachgewiesen.
Neben der Möglichkeit der Ansiedlung in den im Flächennutzungsplan
dargestellten angrenzenden Sonderbauflächen müssen für den prognostizierten
Flächenbedarf aber auch alle Reserveflächen im jetzigen Hafengebiet mobilisiert
werden.
Da einer intensiven Entwicklung der Flächen im bestehenden
Hafengebiet der Vorrang gegenüber einer extensiven Flächenerweiterung gegeben
wird, sollen die bisher ausgewiesenen Grünflächen unter besonderer Beachtung
der naturschutzrechtlichen und weiteren Umweltbelange der
Sonderbauflächennutzung „Hafen“ zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus wird sich
entsprechend der Seeverkehrsprognose 2025 des Bundes allein in den vier
untersuchten MV-Häfen der Umschlag im Seegüterverkehr mehr als verdoppeln. Um
dieses Wachstum bewältigen zu können, müssen die Verkehrs- und
Hafeninfrastrukturen ausgebaut werden. Die Häfen und ihr weiteres Umfeld sind
darüber hinaus attraktive Gewerbestandorte.
Das Problem der
Flächenknappheit zeichnet sich insbesondere auch im leistungsfähigsten und
modernsten Hafen des Landes, im Seehafen Rostock, ab. Mit dem Entwurf des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg / Rostock (RREP
MM/R) reagiert der Regionale Planungsverband MM/R folgerichtig auf die
„Flächenknappheit“ im unmittelbaren Umfeld des Seehafens Rostock. 3
Vorbehaltsgebiete für Gewerbe und Industrie werden zunächst symbolhaft
dargestellt. Sie stehen für Untersuchungsräume, die derzeit im Zusammenhang mit
den Ergebnissen der wirtschaftlichen Betrachtungen im SUR auf ihre Machbarkeit
auch hinsichtlich der Belange von Siedlungsstruktur, Umwelt und Natur
untersucht werden sollen.
Es zeichnet sich bereits
ab, dass besonders Flächen für den Hafenumschlag (Uferbereiche) nicht in
ausreichender Menge zur Verfügung stehen und alle in Frage kommenden Flächen
sehr hohe Raumwiderstände aufweisen.
Vor dem Hintergrund der
sich abzeichnenden Erweiterung der Hafennutzungen wird eine intensive
Entwicklung zur Auslastung der Flächen im bestehenden Hafengebiet derzeit als
folgerichtig – auch bei dem Verlust wertvoller Naturräume - angesehen.
Die öffentliche Auslegung
(28.04.2008 – 30.05.2008) des Entwurfes der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht ist im „Städtischen
Anzeiger“ vom 16.April 2008 bekannt gemacht worden.
Während der öffentlichen
Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die
abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und
gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)
Das führte zur Präzisierung
der Nutzungsart für die nördliche Fläche „SO.16.7Hafen“ in
„SO.16.7.1Hafen-WG“ (Hafenflächen mit wassergebundenen Nutzungen)
in Plan und Begründung (S. 5, Pkt. 3.2). (Anlagen 2 und 3)
Weiter erfolgt als
Ergänzung der Begründung auf Seite 3 in Punkt 3.1, Teilfläche G.16.13 ein
Hinweis auf die erforderliche Waldumwidmung. (Anlage 3)
Die zum Beschluss
vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im
Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.
Die vorliegende 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.
Roland Methling