Beschlussvorlage - 0629/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V - Beschluss-Nr. 0580/08-DV vom 26.08.2008
Überplanmäßige Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von 855.252,85 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
10.09.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
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|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
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|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Genehmigung
der Eilentscheidung des Hauptausschusses anstelle der Bürgerschaft gemäß § 35
Abs. 2 KV M-V - Beschluss-Nr. 0580/08-DV vom 26.08.2008 Überplanmäßige
Bewilligung im Vermögenshaushalt 2008 für das Vorhaben Fußgängertunnel
Schwaaner Landstraße in Höhe von 855.252,85 EUR |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Begründung
Gemäß
§ 35 Abs. 2 KV M-V kann der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren
Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung
aufgeschoben werden kann, entscheiden. Diese Entscheidungen bedürfen der
Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Der
Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.08.2008 anstelle der Bürgerschaft
folgende Eilentscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KV M-V mit Beschluss Nr. 0580/08-DV
getroffen:
Die Zustimmung zu
überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle
erteilt:
02.6300.94600041:
Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße in Höhe von: 855.252,85 EUR
Die Deckung erfolgt in
gleicher Höhe aus mehreren Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes.
Übersicht der
Deckungsquellen
Minderausgaben
02.6300.9460 0108 Planungsleistungen Mühlenstraße 112.500,00 EUR
02.6300.9460 0047 Linksabbiegespur Hinrichshagen 29.000,00 EUR
02.6300.9850 0003 ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich 1.369,00 EUR
02.6300.9460 0107 Fußgängerbrücke Evershagen 100.000,00 EUR
02.6300.9850 0013 Verbindungsstraße Schröderplatz, L22 51.222,85 EUR
Mehreinnahmen
02.6300.3670 0002 Zuweisung von übrigen Bereichen 213.195,00 EUR
02.6021.3502 Erstattung überzahlter
Bauleistungen 728,00 EUR
02.6021.3450 0002 Einnahmen aus Veräußerung 238,00 EUR
02.9100.3100 Einnahmen aus der allg. Rücklage 347.000,00 EUR
---------------------
855.252,85 EUR
Die Entscheidung wird der
Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.
Die Zahlung der 2.
Abschlagsrechnung des Vorhabens „Fußgängertunnel Schwaaner
Landstraße“ wurde der Hansestadt Rostock mit Fälligkeit 2. September 2008
durch die Deutsche Bahn (DB) Netz AG vorgegeben.
Im Ergebnis der aktuellen
Prüfung innerhalb der Verwaltung ist eine finanzielle Deckungsmöglichkeit im
Vermögenshaushalt der Hansestadt Rostock gegeben. Durch die fristgerechte
Zahlung kann die Entstehung weiterer zusätzlicher Prozess- und Zinskosten
verhindert werden. Die Buchung muss bis spätestens zum 29.08.2008 durch die
Hansestadt Rostock erfolgen.
Lt. § 35, Abs. 2 der
Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten,
deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der
Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann.
Das
Bauwerk Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße wurde am 18.12.2007 der
Öffentlichkeit übergeben. Die Hansestadt Rostock hat von diesem Zeitpunkt an
für die auf sie entfallenden Bauwerksteile die Baulast sowie deren
Verkehrssicherungspflicht übernommen.
Bisher
wurde keine Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet, weshalb die DB Netz AG die
Hansestadt Rostock auf Feststellung der Kostentragungspflicht für ein Drittel
der kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz verklagt hat.
Die
1. Abschlagszahlung (AZ) wurde am 16.05.2007 gegenüber der Hansestadt Rostock
geltend
gemacht. Dieser Zahlungsaufforderung konnte die Hansestadt Rostock nicht nachkommen,
weshalb die DB Netz AG die Klageerweiterung am 14.09.2007 beim
Verwaltungsgericht einreichte.
Im
Ergebnis einer außerplanmäßigen Bewilligung konnte diese Rechnung am 16.05.2008
gezahlt werden. Bisher aufgelaufene Prozesszinsen und Anwalts- und Gerichtskosten
bleiben offen.
Am
02.06.2008 ging die 2. AZ bei der Hansestadt Rostock zunächst mit der
Zahlungsfrist 27.06.2008 ein. In einer Beratung am 23.06.2008 bei der DB Netz
AG konnte der Zahlungstermin auf den 02.09.2008 verschoben werden.
Zwischenzeitlich
wurde der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Schwerin auf den 26.09.2008 festgesetzt. Es ist dann mit einer zeitnahen
Entscheidung des Gerichts zu rechnen.
Die
anteiligen Kosten der Hansestadt Rostock an der Baumaßnahme belaufen sich nach
vorläufigem Kenntnisstand (Kreuzungsvereinbarung + 1. Nachtrag) auf
2.120.055,52 €. Hiervon wurde bereits die 1. Abschlagszahlung (852.750,95
€) beglichen. Die restlichen Zahlungen sind bisher offen (1.267.304,57
€).
Gegenstand |
Wert [€] |
Bemerkungen |
Gesamtkosten |
2.120.055,52 |
1/3
Straßenbaulastträger |
1. AZ |
852.750,95 |
bezahlt |
2. AZ |
855.252,85 |
Fälligkeit 02. September 2008 |
voraussichtliche 3. AZ |
ca.
200.000,00 |
voraussichtlich Ende 2008
(Kassenwirksamkeit 2009) |
voraussichtliche Schlusszahlung |
ca.
220.000,00 |
voraussichtlich Anfang 2009 |
Die nach Begleichung der 2.
Abschlagsrechnung verbleibenden Schlussraten in einer Gesamt-
höhe von 420.000,00 EUR sind
in den Haushaltsplanentwurf 2009 eingestellt.
Begründung der Mehrausgaben
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
02.6300.9460 0041 |
2008 |
855.252,85 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße |
Berechnung der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
0,00 |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
852.750,95 |
unechte Deckungsfähigkeit |
|
|
echte Deckungsfähigkeit |
|
|
neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto) |
+ |
855.252,85 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe für 2008 |
= |
1.708.003,80 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die Kreuzungsvereinbarung wurde entsprechend § 3/13
EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) durch
die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau
GmbH, vorbereitet und der Hansestadt Rostock im März 2004 zur Unterzeichnung
vorgelegt. Im November 2006 wurde der 1. Nachtrag auf Grund einer
Kostenerhöhung nach Ausschreibungsergebnis vorgelegt. Mit Verweis auf § 53 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde die Unterzeichnung der
Kreuzungsvereinbarung durch die Hansestadt Rostock zum damaligen Zeitpunkt
abgelehnt, da keine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingeordnet war
bzw. aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht eingeordnet werden
konnte.
Auch in der Folgezeit konnte die Finanzierung seitens
des Tief- und Hafenbauamtes im Rahmen der jeweils vorgegebenen Kennziffern
nicht sichergestellt werden.
Im Mai 2007 erhielt das Tief- und Hafenbauamt die 1.
Abschlagsrechnung von der DB Netz AG in Höhe von 852.750,95 EUR. Mit Verweis
auf das anhängige Gerichtsverfahren sowie die zu dem Zeitpunkt fehlende finanzielle
Deckung wurde diese Abschlagszahlung zurückgewiesen. Im September 2007 erfolgte
eine Mahnung zur 1. Abschlagsrechnung, die ebenfalls zurückgewiesen wurde.
Die DB Netz AG hat im Dezember 2005 beim
Verwaltungsgericht Schwerin Klage (Feststellung der Kostentragungspflicht)
gegen die Hansestadt Rostock eingereicht. Dieses Verfahren ist derzeit offen.
unvorhersehbar:
Nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern darf die Hansestadt Rostock Ausgaben nur anordnen, zu
deren Leistung sie gesetzlich verpflichtet ist.
Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
(Eisenbahnkreuzungsgesetz) regelt unter anderem die Kostenteilung zwischen der
Deutschen Bahn AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund. Nach diesem Gesetz
hat die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, der Hansestadt
Rostock eine Kreuzungsvereinbarung in Höhe von 2,2 Mio. EUR vorgelegt, die
durch die Hansestadt Rostock nicht unterzeichnet worden ist.
Durch die fristgerechte Zahlung
kann die Entstehung weiterer zusätzlicher Prozess- und Zinskosten verhindert
werden.
Nachweis der Deckung durch
Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.9460 0108 |
Planungsleistungen
Mühlenstraße |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
112.500,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
0,00 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
112.500,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
112.500,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Die erforderlichen finanziellen
Mittel für die Realisierung der Umgestaltung der Mühlenstraße in Warnemünde
konnten in den Haushaltsplanentwurf 2009 sowie in den Investitionshaushalt 2008
– 2012 nicht eingeordnet werden. Demzufolge ist die Notwendigkeit der
Auslösung eines Planungsauftrages im Haushaltsjahr 2008 nicht zwingend gegeben.
Nachweis
der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.9460 0047 |
Linksabbiegespur
Hinrichshagen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
142.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
112.985,45 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
29.016,55 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
29.000,00 |
Begründung
der Minderausgaben:
Das Vorhaben ist abgeschlossen, die verbleibenden
Mittel werden nicht mehr benötigt.
Nachweis
der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.9850 0003 |
Kommunalanteil für
ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
36.885,19 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
515,43 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
36.369,76 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
1.369,00 |
Begründung
der Minderausgaben:
Das Angebot für die mobilitätsgerechte Herstellung
einer Bushaltestelle bei der Tweel beläuft sich auf 35,0 TEUR, so dass die
restlichen Mittel nicht mehr benötigt werden.
Nachweis
der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.9460 0107 |
Fußgängerbrücke
Evershagen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
452.500,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
130.388,93 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
322.111,07 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
100.000,00 |
Begründung
der Minderausgaben:
Das Vorhaben wird zurzeit schlussgerechnet. Durch
Änderungen im technologischen Bauablauf konnten Mittel eingespart werden.
Nachweis
der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.9850 0013 |
Verbindungsstraße
Schröderplatz, L22 |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.495.488,09 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
407.544,38 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
1.087.943,71 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
51.222,85 |
Begründung
der Minderausgaben:
Die Hansestadt Rostock hat mit
der Rostocker Straßenbahn AG im Haushaltsjahr 2006 eine Kostenteilungsvereinbarung
für die Gleisumverlegung in der Langen Straße als Bauabschnitt für den Neubau
der Verbindungsstraße zwischen Schröderplatz und der L22 abgeschlossen. Nach
Schlussrechnung aller Kostenbestandteile werden die restlichen Mittel in o. g.
Höhe nicht mehr benötigt.
Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6300.3670 0002 |
Zuweisung von
übrigen Bereichen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
213.195,91 |
Mehreinnahmen |
= |
213.195,91 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
|
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
213.195,91 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
213.195,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Die DB Netz AG hat der Hansestadt Rostock für die
Rekonstruktion der Hundertmännerbrücke einen Vorteilsausgleich in Höhe von
213.195,00 EUR gezahlt.
Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6021.3502 |
Erstattung
überzahlter Bauleistungen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
1.085,95 |
Mehreinnahmen |
= |
1.085,95 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
357,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
728,95 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
728,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Durch die Korrektur einer Schlussrechnung aus dem
Jahre 2007 für die Maßnahme „Technische Sicherung des Bahnüberganges Rövershagen
- Graal-Müritz ist im Haushaltsjahr 2008 noch eine Erstattung gezahlt worden.
Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.6021.3450 0002 |
Einnahmen aus
Veräußerung |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
238,00 |
Mehreinnahmen |
= |
238,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
238,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
238,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Die
ausgesonderte Geldzählmaschine des Tief- und Hafenbauamtes wurde veräußert.
Nachweis der
Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.9100.3100 |
Einnahmen aus der
allgemeinen Rücklage |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
1.933.950,95 |
Mehreinnahmen |
= |
1.933.950,95 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
1.586.950,95 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
347.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
347.000,00 |
Begründung der Mehreinnahmen
Mit der Jahresrechnung wurden nicht mehr benötigte
Haushaltsmittel der allgemeinen Rücklage zugeführt.
In Vertretung
Georg Scholze