Beschlussvorlage - 0610/08-BV

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Beratungsfolge

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Hansestadt Rostock

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0610/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,20,32,66

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

27.08.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

I, gez.i.V. Scholze

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Reutershagen (8)

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ortsbeirat Hansaviertel (9)

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ortsbeirat Biestow (13)

Finanzausschuss

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Ortsbeirat Gartenstadt-Stadtweide (10)

Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

09.09.2008 18:00

09.09.2008 18:30

09.09.2008 19:00

10.09.2008 19:00

11.09.2008 18:30

16.09.2008 18:00

17.09.2008 19:00

17.09.2008 19:00

18.09.2008 17:00

30.09.2008 17:00

30.09.2008 17:00

 

 

01.10.2008 17:00

 

02.10.2008 18:00

07.10.2008 18:30

IV, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

1753/64/1998

-

-

 

Beschlussvorschlag

1. Die Maßnahmenkonzepte zum „Lärmaktionsplan der Hansestadt Rostock 1. Stufe" (entsprechend ANLAGE 2 der BV, Kap. 6 und Anl. 13) und zum „Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Hansestadt Rostock" (entsprechend ANLAGE 3 der BV, Kap. 8) sind schrittweise umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mittel nach Maßgabe des Haushaltes einzustellen.

2. Bis spätestens Dezember 2010 ist die Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung des Lärmminderungsprogramms (Bürgerschaftsbeschluss 1753/64/1998) und die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan (1. Stufe) sowie zum Luftreinhalteplan zu informieren.

 

finanzielle Auswirkungen

HHST

Bezeichnung

2009

01.1200.5104

Hinweisschilder

3.000

01.1200.5930

Erstellen von Faltblättern und Aufklebern

1.000

01.1200.6550

LAP/ LRP - Verkehrsgutachten

7.500

 

SUMME Verwaltungshaushalt

11.500

02.6300.9460 0110

LAP/ LRP – Straßenumgestaltung

27.900

02.6300.9460 0112

LAP/ LRP – Verkehrsmanagement 1. Stufe

120.000

02.6300.9460 0113

LAP/ LRP – Sanierung Fahrbahnoberflächen

120.000

02.1200.9354 0033

Erwerb von 2 Geschwindigkeitsanzeigetafeln „Radardisplay Alpha“

3.700

02.1100.9357 0006

Erwerb und Installierung von ortsfesten Geschwindigkeits-überwachungsanlagen incl. Auswertetechnik und -software

119.000

 

SUMME Vermögenshaushalt

390.600

 

Begründung

 

Mit der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in Verbindung mit vier dazugehörigen Tochterrichtlinien wurden langfristige Ziele für die Luftqualität in Europa festgelegt. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das 7. Gesetz zur Änderung des BImSchG und die Novellierung der 22. Verordnung zur Durchführung des BImschG (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) im Jahre 2002. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Luftqualitätsmessungen im Bereich der Rostocker Innenstadt wurden im Jahr 2006 in einem Teilstück der L22 (Am Strande) Überschreitungen der geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt. Deshalb ist gemäß § 47 BImSchG durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V (kurz: Wirtschaftsministerium) als zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Rostock für den betroffenen Bereich ein Aktions- bzw. Luftreinhalteplan aufzustellen, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Auch im Jahr 2007 wurde der NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit auf der L22 überschritten. Die bisherigen Messwerte des Jahres 2008 lassen auch für das Jahr 2008 eine erneute Überschreitung des Grenzwertes erwarten.

 

Bereits 1998 hat die Bürgerschaft mit dem Beschluss 1753/64/1998 die Umsetzung eines Lärmminderungsprogramms und eine Lärmsanierungsrichtlinie basierend auf dem § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.

Die Europäische Kommission hat im Grünbuch zur künftigen Lärmschutzpolitik 1996 umfassend dokumentiert, dass Lärm gesundheitsschädigend ist und bekämpft werden muss. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) 2005 in deutsches Recht (§ 47a ff BImSchG) ist in der Hansestadt Rostock ein Lärmaktionsplan unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen. Das Land M-V hat die Aufgabe der Aufstellung von Lärmaktionsplänen den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte übertragen. Es bestehen Berichtspflichten im 5-Jahres-Turnus gegenüber der Europäischen Kommission (Prüfung und gfl. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne).

Sowohl Lärmaktions- als auch Luftreinhalteplanung stellen somit gesetzliche Pflichtaufgaben aufgrund o.g. EU- und bundesrechtlicher Vorschriften dar. Für die Aufstellung und Umsetzung beider Pläne sind rechtlich keine Bürgerschaftsbeschlüsse vorgeschrieben. Zum Luftreinhalteplan sind nach § 47 (4) BImSchG lediglich die Maßnahmen im Straßenverkehr im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Dieses Einvernehmen wurde von den zuständigen Behörden Rostocks, die von Beginn an an der Erstellung des Luftreinhaltesplans mitgewirkt haben, bereits erklärt. Aufgrund der Auswirkungen der Maßnahmenkonzepte auf die gemeindliche Entwicklung sowie der politischen Dimension und des  Finanzbedarfs zur Umsetzung derselben, wird es von den federführenden Behörden jedoch als sinnvoll erachtet, eine Bestätigung der Bürgerschaft zu den Plänen herbeizuführen. Die Maßnahmenkonzepte sind gemäß § 47 (6) BImSchG bei anderen relevanten Fachplänen, wie z.B. dem Flächennutzungsplan, städtebaulichen Rahmenplänen und dem Integrierten Gesamtverkehrskonzept zu berücksichtigen und so erforderlich durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung durchzusetzen.

Um Synergien zu nutzen, soll die Aufstellung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe eng mit der Fortschreibung des Integrierten Gesamtverkehrskonzepts verknüpft werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans basiert auf den Informationen aus den Lärmkarten für die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.400 Fahrzeugen am Tag (1. Stufe der Lärmaktionsplanung), welche 2007 durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) erstellt wurden. Die Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmbelastungen auftreten und wie viele Menschen davon betroffen sind. 

In der Hansestadt Rostock haben sich 3 Schwerpunkte herauskristallisiert:

-          die L 22 von der  Hamburger Straße bis zur Rövershäger Chaussee,

-          die L 191 von der Tessiner Straße bis zum Mühlendamm und

-          die L 132 von der Satower Straße bis zur Nobelstraße.

Allein an den genannten 3 Straßenzügen sind ca. 2000 BewohnerInnen gesundheitsschädigenden Lärmpegeln von >= 55 dB(A) nachts ausgesetzt.

 

Für diese Bereiche wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans durch das Amt für Umweltschutz in Kooperation mit der begleitenden AG „Lärmaktionsplan“ und einem Planungsbüro aufgestellt. Die Arbeitsergebnisse wurden der Öffentlichkeit in zwei Lärmforen vorgestellt und diskutiert. Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag vom 7. Juli 2008 bis zum 3. August 2008 im Haus des Bauwesens öffentlich aus. Parallel erhielten die im Lärmforum beteiligten Träger (Verbände, betroffene Ortsbeiräte, Unternehmen, Behörden) den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Stellungnahme zugesandt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Lärmaktionsplan wurden mehr als 25 Stellungnahmen und Anregungen von TÖB und von BürgerInnen abgegeben. Diese wurden durch das Amt für Umweltschutz abgewogen (vgl. beiliegendes Abwägungsdokument) und entsprechend in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Von betroffenen Anwohnern und Institutionen wurde wiederholt die vom Gesetzgeber vorgegebene Beschränkung auf Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen > 16.400 Kfz/Tag kritisiert. In der 2. Stufe der Lärmkartierung (Rostock als Ballungsraum) und Lärmaktionsplanung (2012/13) wird es diese Beschränkung nicht mehr geben, weil dann die Voraussetzungen an einen Ballungsraum erfüllt werden und in diesem Zusammenhang alle Straßen des Hauptstraßenetzes sowie Schienenwege, Hafengebiete und Industrieflächen zu kartieren sind und im Anschluss ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Bis dahin wird die Stadtverwaltung weiterhin an der Umsetzung des 1998 beschlossenen Lärmminderungsprogramms (Bürgerschaftsbeschluss 1753/64/1998) und der hier beschlossenen Prioritätenliste (u.a. Rigaer Straße, Karl-Marx-Straße) arbeiten.

Der Luftreinhalte- und Aktionsplan wurde unter Federführung des Wirtschaftsministeriums und fachlicher Koordinierung des LUNG in enger Kooperation mit der HRO aufgestellt. Im Rahmen dieses Plans wurden die gegenwärtige Immissionssituation sowie deren mögliche Entwicklung untersucht. Als wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, dass gegenwärtig und auch zukünftig (2010) davon auszugehen ist, dass die Immissionsgrenzwerte im gesamten Stadtgebiet in der Regel eingehalten werden. Einzige Ausnahme ist ein Teilabschnitt der L22. Parallel zum Lärmaktionsplan erfolgte die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans.

Bis Mitte Oktober d.J. muss das LUNG die Lärmaktionspläne an das Bundesumweltministerium (BMU) melden. Der Luftreinhalteplan ist bis zum 31.10.2008 aufzustellen. Bei Verstoß gegen die Berichtspflichten sind Sanktionen durch die EU nicht auszuschließen.

 

Kern sowohl des Lärmaktionsplans als auch des Luftreinhalteplans sind Maßnahmenkonzepte. Beide Pläne berücksichtigen bestehende städtische Planungen, wie z.B. das Integrierte Gesamtverkehrskonzept (IGVK 1998), den Flächennutzungsplan (FNP 2007) und das Lärmminderungsprogramm (LMP 1998).

 

Für beide Pläne gelten deshalb folgende Planungsansätze:

-          Vermeidung und Verlagerung von Kfz-Verkehr (insbes. von Durchgangsverkehr)

-          stadtverträgliche Abwicklung von nicht vermeidbarem Verkehr

-          Förderung des Umweltverbundes

-          Intensivierung der Stadt-Umland-Kooperation zur Vermeidung weiterer Zersiedlung und Verminderung der Kfz-Pendlerströme etc.

 

Während das Maßnahmenkonzept des Luftreinhalteplans sich im Wesentlichen auf den Straßenzug der L 22 im Stadtzentrum fokussiert, beschränkt sich der Lärmaktionsplan auf die o.g. 3 Straßenzüge.

Beide Pläne sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die zeitgleiche Bearbeitung wie auch das Mitwirken des gleichen Kreises von Ämtern, Institutionen, Mitarbeitern sowie der gleichen Planungsbüros erhöhte die Effektivität der Bearbeitung, nutzte Synergien und führte somit insgesamt zu Kosteneinsparungen.

Aus einer Vielzahl von gutachterlichen Vorschlägen für Minderungsmaßnahmen wurde im Ergebnis intensiver Erörterungen in den Arbeitsgruppen und öffentlichen Foren ein auf die Problemlage in Rostock abgestimmtes konkretes Maßnahmenkonzept unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit aufgestellt. Dieses Maßnahmenkonzept gilt es umzusetzen. Es ist in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gegliedert.

Kurzfristig wird in den Maßnahmenkonzepten empfohlen, den Kfz-Verkehr auf den o.g. Hauptachsen zu verstetigen, indem die Koordinierung der Lichtsignalanlagen bei 50 km/h optimiert wird. Der Einhaltung der zul. Höchstgeschwindigkeit dienen auch der verstärkte Einsatz von mobilen und festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) und eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Schilder, Faltblätter etc.). Die Maßnahmen sollen schnell umgesetzt werden, um kurzfristig auch die Unfallzahlen, gerade auf der L22, zu reduzieren.

Mittel- bis langfristig wird u.a. ein stadtverträglicher Umbau von Straßen durch mehr Straßenrandgrün und großzügigere Seitenräume mit Anlagen für Radfahrer und Fußgänger vorgeschlagen sowie ein intelligentes Verkehrsmanagementsystem, welches auf Verkehrs- wie Umweltdaten basiert.

Im Rahmen des Lärmaktionsplans wird schließlich noch auf den Einsatz von lärmoptimierten Fahrbahndecken und die Bezuschussung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes (auf Grundlage der existierenden Rostocker Lärmsanierungsrichtlinie) gesetzt.

 

Die Maßnahmenkonzepte sind durch die zuständigen Träger öffentlicher Belange umzusetzen. In der Stadtverwaltung sind das vor allem das Stadtamt und das Tief- und Hafenbauamt, welche die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel benötigen. Die aus den Maßnahmebündeln abgeleiteten konkreten Kosten für die Jahre 2009 - 2011 betragen ca. 2 Mio € (vgl. ANLAGE 1). Die hier ermittelten Kosten können nicht über die bestehenden Kennziffern der betreffenden Ämter aufgebracht werden. Die im Punkt „finanzielle Auswirkungen“ oben dargestellten finanziellen Kennziffern wurden in den Haushaltsplanentwurf 2009 eingeordnet. Damit wird zumindest ein Teil des Bedarfes für 2009 eingeplant. Weitere Mittel werden durch die zuständigen Ämter jeweils in den Haushaltsplanungen für 2010 und folgende Jahre als Mehrbedarf angemeldet. Ein Teil wird von Dritten übernommen. Seitens des Landes wurde im Rahmen des Luftreinhalteplans die Erstellung von erforderlichen Voruntersuchungen erheblich finanziell unterstützt, von denen die Hansestadt Rostock auch bei der Umsetzung der Maßnahmen profitieren wird. Weitergehende Kostenteilungen zwischen dem Land und der Hansestadt Rostock, z.B. bei ggf. noch anstehenden Untersuchungen, sind zu prüfen.

 

In Form einer Informationsvorlage soll als Zwischenbilanz bis Ende 2010 der Bürgerschaft der Sachstand zu folgenden Aspekten dargelegt werden:

- Bilanz zum Lärmminderungsprogramm (1998)

- Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zum Lärmaktionsplan (1. Stufe)

- Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zum Luftreinhalteplan.

 

In Vertretung

 

 

Georg Scholze

 

 

 

ANLAGEN

 

1:         Kostenübersicht über kurz- mittelfristige Maßnahmen zur Umsetzung des Lärmaktionsplans und Luftreinhalteplans (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)

2:         Text Lärmaktionsplan (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)

3:         Text Luftreinhalte- und Aktionsplan (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)

4:         Abwägung der Stellungnahmen zur TÖB-Beteiligung/ Auslegung Lärmaktionsplan (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)

5:         Darstellung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Hansestadt Rostock (separat auf CD-ROM bzw. in Papierform)

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Beschlüsse

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09.09.2008 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

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11.09.2008 - Ortsbeirat Südstadt (12)

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16.09.2008 - Ortsbeirat Hansaviertel (9)

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18.09.2008 - Finanzausschuss

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30.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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01.10.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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02.10.2008 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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07.10.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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07.10.2008 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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15.10.2008 - Bürgerschaft