Beschlussvorlage - 0590/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0590/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,10,11,20,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch  Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413)

 

30.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

19.11.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regional­entwicklung, Umwelt und Ordnung

Finanzausschuss

16.10.2008 17:00


23.10.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0805/06-BV

0700/07-BV

0805/06-BV

0700/07-BV

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - Anlage -.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Der Gebührenbedarf für das Jahr 2009 zur Finanzierung der dargestellten Leistungsarten beträgt        16.166.384 Euro. Durch den Einzug der zu beschließenden Gebühren wird deren Deckung realisiert.

 

 

Begründung

 

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist durch die Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)


 

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH geregelt.

 

Das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock hat die Kalkulation der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Entsorgungsleistungen für die Jahre 2008-2010 durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften im Jahr 2007 prüfen lassen. Basis für die Kalkulation der SR GmbH sind die oben genannten Verträge. Die Preise der SR GmbH sind als Selbstkostenfestpreise nach § 6 VO PR 30/53 einzustufen.

 

Die von der Bürgerschaft am 14.03.2007 beschlossene Zielvereinbarung für die Jahre 2008-2010 (Beschluss Nr. 0824/06-BV) regelt für den Bereich Abfalleinsammlung und Abfallverwertung die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die in der Zielvereinbarung verankerten Höchstpreise für die Jahre 2008-2010 wurden durch die bereits in den Vorjahren festgelegten Kostenziele ermittelt.

 

Im Vergleich zu der vorangegangenen Zielvereinbarung kommt es zu einer Verringerung des Höchstpreises um 12,53%. Dies ist zurückzuführen auf den stetigen Optimierungsprozess der SR GmbH und wirkt sich nachhaltig positiv auf die Gebührenkalkulation aus.

 

Für das Jahr 2009 gelten die durch die SR GmbH kalkulierten einheitlichen Jahresfestpreise des Jahres 2008 entsprechend der o. g. Zielvereinbarung weiter. Da diese 2007 preisrechtlich geprüft und von der SR GmbH anerkannt wurden, war für die Kalkulation 2009 eine Preisprüfung nicht erforderlich.

 

Gleiches gilt für die Entsorgung der Abfälle bei der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH). Grundlage bilden der Entsorgungsvertrag vom 25.09.98 (Beschluss 1630/60-1998) und der 1. Nachtrag vom 29.01.04 (Beschluss  0697/03-BV). Die EVG mbH betreibt eine Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (RABA) im Seehafen Rostock.

 

Das Amt für Umweltschutz hat die Kalkulation der EVG mbH zur Entsorgung der Abfälle der Hansestadt Rostock für die Jahre 2008-2010 durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften 2007 prüfen lassen.

Das Ergebnis der Preisprüfung wurde mit dem Preisprüfbericht vom 01.08.2007 dokumentiert und durch die EVG mbH anerkannt. Damit kommt es im Jahr 2009 zu keiner Preisänderung gegenüber 2008 (Netto:103,68 Euro/t).

 

Für die Betreibung von 4 Recyclinghöfen der Hansestadt Rostock besteht bis zum 31. 12. 2008 ein Vertrag mit der SR GmbH. Da dieser ausläuft, wurde die Leistung europaweit öffentlich ausgeschrieben. Es wurden die Kosten des Erstplazierten, sowie die Kosten für die Übernahme der baulichen Anlagen zu 75% in die Kalkulation eingestellt. 25% sind durch Mittel der Dualen System Deutschland GmbH gedeckt.

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten erhöhen sich von 16.643.465 Euro im Jahr 2008 auf 17.269.261 Euro im Jahr 2009. Ein Grund ist die Tariferhöhung im Jahr 2008, die einen höheren Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkostensatz verursacht. Weiterhin führt die geänderte Darstellung der Ausgaben und Erlöse der Altpapiersammlung in der Kalkulation zur Erhöhung der Kosten. Durch Berücksichtigung der Abschläge (Gas- und Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) verringern sich die gebührenfähigen Kosten im Vergleich zu 2008 um 291.025 Euro auf 16.166.384 Euro.

 

1.1. Abfallentsorgung (siehe Anlage Punkt 2)

 

Die Kosten der Abfallentsorgung bleiben im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant. Bei einer zu erwarteten gleichen Abfallmenge von 47.000 t. Erstmals wurde aber eine Differenzierung bei der Anlieferung an die EVG vorgenommen. Die Direktanlieferungen mittels Container nach § 6 Abs. 12 Abfallgebührensatzung auf Grundlage des § 20 Abs. 1 Abfallsatzung wurden gesondert ausgewiesen, da ein Anstieg der Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgte.

 

1.2. Abfallverwertung (siehe Anlage Punkt 2):

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 607.549 Euro. Gegenüber dem Vorjahr wurden statt einer Verrechnung die Kosten und Erlöse der Altpapierentsorgung getrennt ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Abfallverwertungsgebühr wirken sich die Erlöse als Kostenabschlag gebührenmindernd aus.

 

2. Gebührensätze

 

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze nach der Anlage Punkt 3.2.4.1., die dann unter Beachtung der ein Zwölftel-Teilbarkeit gerundet werden (Anlage Punkt 3.2.4.3.). Danach treten für alle Behältergrößen außer bei den 80-l-Behältern Reduzierungen ein, die zwischen 4,8 und 7,7 % liegen. (Anlage Punkt 3.2.4.3.).

 

Diese Reduzierungen ergeben sich insbesondere aus einem aus der Nachkalkulation 2007 resultierenden Kostenabschlag in Höhe von 298.489 Euro und voraussichtlich im Jahr 2009 zu erwartenden Gas- und Schrotteinnahmen in Höhe von 100.000 Euro (siehe Punkt 3). Eine weitere Ursache für die Gebührenreduzierung ist eine leichte Erhöhung der Anzahl der Behälterentleerungen von 7930 Stück bei einem geplanten Abfallaufkommen von 47.000 t.

 

Im Gegensatz zur Kalkulation für die Gebührensätze 2008 wird eine Differenzierung der Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Behältergröße und Direktanlieferung mittels Container an die RABA vorgenommen. Dieses führt zu einer weiteren Reduzierung der Behältergebühren während sich die Gebühr für die Direktanlieferungen um den Anteil der Vertriebs- und Verwaltungskosten erhöht.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2000 bis 2008 zu Behälterbeständen und Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2008/2009 im Vergleich

 

Entleerungen

Behälter

2008

2009

80 l

120 l

240 l

1.100 l

214.760

120.120

313.040

410.280

220.350

119.860

310.440

415.480

Gesamt

1.058.200

1.066.130

 

 

 

 

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008-Plan

47.000 t

2009-Plan

47.000 t

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch differenziert in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

Tabelle 3 – Entwicklung des entleerten Behältervolumens

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März)

Behälter-größe

2000

2003

2004

2005

2006

2007

2008

80 l

13.844

16.028  

16.343  

16.472

16.465

16.895

 17.334  

120 l

19.360

17.241  

16.712  

15.719

14.921

14.697

 14.522  

240 l

93.531  

86.586  

83.535  

80.558

76.571

76.062

 75.186  

1.100 l

566.823  

515.029  

496.153  

485.700

459.259

453.539

 456.170  

gesamt

693.559  

634.885  

612.743

598.449

567.216

561.193

 563.211

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 19%, wobei es die letzten drei Jahre nahezu unverändert blieb. Als einzige Behältergröße erhöht sich das Entleerungsvolumen der 80-l-Behälter stetig. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend zu weiteren Erhöhungen fortsetzt. Gegenüber dem Jahre 2000 beträgt jetzt der Zuwachs 29%. Bemerkenswert bei dieser Erhöhung des Entleerungsvolumens ist, dass einerseits die Anzahl der Entleerungen der 80-l-Behälter mit wöchentlicher Entleerung ständig sinkt, andererseits die Anzahl der Entleerungen mit 14- und 28-täglicher Entleerung jedoch so stark steigen, dass insgesamt noch ein erheblicher Anstieg des Entleerungsvolumens zu verzeichnen ist. Im gleichen Zeitraum sank das Entleerungsvolumen der 120-l- Behälter um 26%, das der 240-l-Behälter und der 1.100-l-Behälter um jeweils 20%.

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100-l-Behälter unverändert mit ca. 81% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,7% am entleerten Volumen, aber einen immer höheren Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen mittlerweile 54% am Gesamtbestand beträgt.

 

 

Tabelle 4 - Entwicklung des Behälterbestandes

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2003

2004

2005

2006

2007

2008

80 l

5.786  

7.629  

7.996  

8.286

8.512

8.848  

9.194  

120 l

3.526  

3.310  

3.265  

3.228

3.123

3.135  

3.156  

240 l

6.224  

5.964  

5.840  

5.729

5.520

5.518  

5.509  

1.100 l

5.857  

5.580  

5.430  

5.321

5.119

5.149  

5.212  

gesamt

21.393  

22.483  

22.531  

22.564

22.274

22.650

23.071  

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

Es ist gegenwärtig ein Trend festzustellen, dass sich der Gesamtbehälterbestand langsam aber stetig erhöht. Seit dem Jahr 2000 hat er um ca. 9% zugenommen. Maßgeblich hierfür ist der Anstieg der 80-l-Behälter, deren Bestand gegenüber dem Basisjahr um 60% angewachsen ist. Bei den 1.100-l-Behältern zeichnet sich gegenwärtig offenbar ein Trend ab, dass, nachdem im Jahr 2006 ein Minimum erreicht wurde, der Behälterbestand sich wieder wenn auch nur gering erhöht. Der Bestand der beiden anderen Behältergrößen blieb in den letzten drei Jahren nahezu unverändert.

Innerhalb der gleichen Behältergröße werden nach wie vor längere Entleerungsrhythmen gewählt. Diese Entwicklung lässt sich bei allen Behältergrößen nachweisen, wobei dies insbesondere bei den 80-l- Behältern deutlich wird. Hier ist seit dem Jahr 2000 die Anzahl der gestellten Behälter um 60% gestiegen, das Entleerungsvolumen aber nur um 29%.

Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch. Aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Die Kosten für das Einsammeln, den Transport und die Beseitigung der Abfälle müssen auf den Gebührenmaßstab - das Behältervolumen - umgelegt werden. Um die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern (WKZ), die die Relationen zwischen den Abfallmengen und den einzelnen Behältergrößen feststellen, für die Gebührenkalkulation vorgenommen. Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern für das Jahr 2008 sind die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2008, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH durchgeführt wurde. Die Verwiegung wurde im gleichen Zeitraum und im gleichen Entsorgungsgebiet wie in den Vorjahren durchgeführt. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.071 Behältern wurden 294 Behälter für die Stichprobe ausgewählt.

Die auf der o. g. Grundlage durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2008, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

 

 

 

 

 

Tabelle 5 - Durchschnittsgewichte der einzelnen Behältergrößen

 

Behälter-
größe

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

80 l

20,0 kg

18,1 kg

18,2 kg

17,5 kg

18,4 kg

23,7 kg

23,7 kg

120 l

23,8 kg

19,2 kg

19,5 kg

 23,7 kg

24,5 kg

27,5 kg

27,7 kg

240 l

29,7 kg

33,7 kg

32,6 kg

33,1 kg

34,3 kg

33,8 kg

33,9 kg

1.100 l

148,0 kg

96,1 kg

95,8 kg

93,9 kg

93,3 kg

96,1 kg

95,3 kg

 

Es ist festzustellen, dass die verwogenen Müllabfallbehälter MGB 80 l und MGB 120 l wie im Vorjahr eine sehr hohe spezifische Dichte aufweisen, während die beiden anderen Behältergrößen in ihrer Dichte nahezu unverändert geblieben sind. In den nachfolgenden Jahren ist deshalb weiter zu überprüfen, ob diese Ergebnisse der beiden kleinen Abfallbehälter der Beginn eines nachhaltigen Trends oder als normale Schwankungen einzustufen sind.

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren vorgenommen. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte unterschiedlich beeinflussen. So können je nach Verfahren die neuesten Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurückliegender Jahre einen geringen Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt werden.

Alle Ergebnisse wurden einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt. Auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen, wurde eingeschätzt, dass die diesjährigen Ergebnisse insbesondere bei den beiden kleinen Abfallbehältern noch einmal als Schwankungen einzustufen sind. Dementsprechend wurden für diese beiden Behältergrößen auch in diesem Jahr für die Bestimmung dieser Erwartungswerte solche Verfahren herangezogen, bei denen der Einfluss der neuesten Ergebnisse nicht dominant ist.

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2009.

Tabelle 6 – WKZ für das Jahr 2009 (im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008

 

Behältergröße

für 2009

für 2008

für 2007

 

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

21,5 kg

1,0

20,1 kg

1,0

18,2 kg

1,0  

120 l

25,7 kg

1,2

25,9 kg

1,3

23,6 kg

1,3  

240 l

33,8 kg

1,6

33,8 kg

1,7

33,7 kg

1,9  

1.100 l

95,4 kg

4,4

95,6 kg

4,8

94,6 kg

5,2  

 

Im Vergleich der letzen drei Jahre ist festzustellen, dass die Erwartungswerte der Gewichte in den 80-l- und 120-l-Behältern sich stetig erhöht haben. Da gleichzeitig die Gewichte in den beiden großen Abfallbehältern nahezu unverändert geblieben sind, bedeutet dies, dass dementsprechend auch die Wertungskennziffern für diese Behälter kleiner werden.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Abfallverwertungsgebühren sowohl bei Nutzung der Biobehälter als auch bei Eigenkompostierung bleiben konstant. Haupteinflussfaktoren sind die Verringerungen der Aufwendungen für die Betreibung der 4 Recyclinghöfe in Höhe von 135.950 Euro aufgrund der eingangs dargestellten Ergebnisses der Ausschreibung und ein weiterer leichter Anstieg der zu veranlagenden Personen.

 

3. Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.

 

Aus der Nachkalkulation 2007 wurde eine Kostenüberdeckung von 895.467 Euro ermittelt. Diese soll dem Vorschlag der Verwaltung folgend, ab 2009 in den nächsten drei Jahren mit jährlich 33,3% ausgeglichen werden.

 

Die Kostenüberdeckung ergibt sich insbesondere aus

 

-          der Reduzierung des Sperrmüllpreises aufgrund eines Mengenrückganges von über 10%, die laut Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der SR GmbH zu einer Preisanpassung mit einer Einsparung von 325.800 Euro führte,

-          dem Anstieg der Behälterentleerungen und den daraus resultierenden erhöhten Gebührenveranlagungen,

-          den Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Altpapier, Schrott und Deponiegas,

-          einer Entnahme aus der Gebührenrücklage, die sich aus dem Jahresergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung ergibt.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister



 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 


Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:

 

 

1.                  Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner

 

2.                  Beauftragte Entsorgungsunternehmen

 

2.1.            Stadtentsorgung Rostock GmbH

2.1.1.      Zielvereinbarung zwischen der Stadtentsorgung Rostock GmbH und der

Hansestadt Rostock für den Zeitraum 2008 - 2010

2.1.2.      Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

Erarbeitung der Gebührenbescheide

2.1.3.      Leistungsangebot und Kalkulation 2008 - 2010

 

2.2.            Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)

2.2.1.      Verträge über die Restabfallbehandlung

2.2.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2008-2010

 

2.3.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH (ehemals SULO Nord-Ost GmbH, davor  Cleanaway Ost GmbH & Co. KG) - Altpapierverwertung

2.3.1.      Beschlussvorlage 0315/06 – BV „Ausschreibung Behälteraufstellung, Behälterbewirtschaftung, Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen in  der Hansestadt Rostock“

2.3.2.      Auftragsvergabe

 

2.4.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH (ehemals SULO Nord-Ost GmbH, davor Cleanaway Ost GmbH & Co. KG) - Elektronikschrotteinsammlung

2.4.1.      Ausschreibung zur Erfassung/Einsammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen der Hansestadt Rostock vom 24.03.2006 bis zum 31.03.2009

2.4.2.   Ausschreibungsunterlagen zum Vertrag ab 01.04.2009

  

2.5.            Sonderabfallentsorgung - Vergabevorschlag

 

2.6.      Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe - Vergabevorschlag

 

3.                  Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2009

 

3.1.            Bericht zur Prüfung der Angebotspreise der Stadtentsorgung Rostock GmbH 2008 - 2010

3.2.            Bericht zur Prüfung des Angebotspreises  der EVG mbH für 2008 - 2010

3.3.            Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2008

3.4.            Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der

Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2009

 

4.                  Unterlagen aus der Nachkalkulation 2007

 

 

 

Die Unterlagen sind nicht öffentlich.

 

 


Anlage zur Beschlussvorlage   0590/08-BV

 

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebühren­satzung - AbfGS)

 

 

 

Auf der Grundlage der §§ 5 und 15 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor­pommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 6 Abs. 1 des Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfAlG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194), und der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS) vom 21. Dezember 2005, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS) vom
25. September 2008 wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom                 die folgende Satzung  erlassen:

 

§ 1 Änderungen

 

Die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inan­spruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 22. November 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 24 vom 29. November 2006, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über
die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 10. Dezember 2007, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom
27. Dezember 2007, wird wie folgt geändert:

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

„§ 6 Gebührensätze

 

(1) Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

für einen 80-l-Abfallbehälter                                      192,24 EUR,

für einen 120-l-Abfallbehälter                                    230,64 EUR,

für einen  240-l-Abfallbehälter                                   307,56 EUR,

für einen 1.100-l-Abfallbehälter                                 845,76 EUR.

 

(2) Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

für einen 80-l-Abfallbehälter                                        96,12 EUR,

für einen 120-l-Abfallbehälter                                    115,32 EUR,

für einen 240-l-Abfallbehälter                                    153,72 EUR,

für einen 1.100-l-Abfallbehälter                                 422,88 EUR.

 

(3) Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

für einen 80-l-Abfallbehälter                                        48,00 EUR,

für einen 120-l-Abfallbehälter                                      57,72 EUR.

 

(4) Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2–mal wöchentlicher Entleerung:

für einen 240-l-Abfallbehälter                                    615,12 EUR,

für einen 1.100-l-Abfallbehälter                              1.691,40 EUR.

 

(5) Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei berücksichtigter Eigenkompostierung pro Person                                 20,04 EUR.

 

(6) Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person                                 31,20 EUR.

 

(7) Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt für

für einen 80-l-Abfallbehälter                                          3,70 EUR/Entleerung,

für einen 120-l-Abfallbehälter                                        4,44 EUR/Entleerung,

für einen 240-l-Abfallbehälter                                        5,91 EUR/Entleerung,

für einen 1.100-l-Abfallbehälter                                   16,26 EUR/Entleerung.

 

(8) Wird die Abfallentsorgung nur für einen Teil des Jahres in Anspruch genommen, so beträgt die Gebühr für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr.

 

(9) Die Behältergebühr für Geschäftsmüll beträgt im Quartal ein Viertel der unter Abs. 1

bis 4 genannten Gebührensätze.

 

(10) Reduzierungen der Entsorgungszyklen und/oder des Behältervolumens werden ab dem Quartal berücksichtigt, das dem Quartal folgt, in dem die Änderung der Stadt angezeigt und von ihr anerkannt wird.

 

(11) Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

1.      Vorhaltegebühr für Wechselbehälter

 je Abfallbehälter 1. 100-l                       116,16 EUR/Jahr,

2.   Abfallsack                                                  3,24 EUR/Stück,

3    Laubsack                                                   3,27 EUR/Stück.

 

 (12) Für die Anlieferung von Siedlungsabfällen entsprechend § 20 Abs. 1 Abfallsatzung auf der Restabfallbehandlungsanlage wird eine Gebühr von 129,44 EUR/t erhoben.“

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

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06.11.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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