Beschlussvorlage - 0590/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
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|
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23.10.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
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|
06.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
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19.11.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S.
410, 413) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
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|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung Finanzausschuss |
|
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über
die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung -
AbfGS) |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0805/06-BV 0700/07-BV |
0805/06-BV 0700/07-BV |
keine |
Begründung
Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die
Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der
Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.
Die
Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist
durch die Verträge
-
Vertrag über die
Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
(17.02.1994),
-
Vertrag über die
Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)
-
Vertrag über die
Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der
Gebührenbescheide (01.01.1992)
mit
der Stadtentsorgung Rostock GmbH geregelt.
Das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock hat die
Kalkulation der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Entsorgungsleistungen für
die Jahre 2008-2010 durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen (gab Designer
und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften
im Jahr 2007 prüfen lassen. Basis für die Kalkulation der SR GmbH sind die oben
genannten Verträge. Die Preise der SR GmbH sind als Selbstkostenfestpreise nach
§ 6 VO PR 30/53 einzustufen.
Die von der Bürgerschaft am 14.03.2007 beschlossene Zielvereinbarung
für die Jahre 2008-2010 (Beschluss Nr. 0824/06-BV) regelt für den Bereich
Abfalleinsammlung und Abfallverwertung die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die in der Zielvereinbarung verankerten Höchstpreise für die Jahre 2008-2010
wurden durch die bereits in den Vorjahren festgelegten Kostenziele ermittelt.
Im Vergleich zu der vorangegangenen Zielvereinbarung kommt es zu
einer Verringerung des Höchstpreises um 12,53%. Dies ist zurückzuführen auf den
stetigen Optimierungsprozess der SR GmbH und wirkt sich nachhaltig positiv auf
die Gebührenkalkulation aus.
Für das Jahr
2009 gelten die durch die SR GmbH kalkulierten einheitlichen Jahresfestpreise
des Jahres 2008 entsprechend der o. g. Zielvereinbarung weiter. Da diese 2007
preisrechtlich geprüft und von der SR GmbH anerkannt wurden, war für die
Kalkulation 2009 eine Preisprüfung nicht erforderlich.
Gleiches
gilt für die Entsorgung der Abfälle bei der Entsorgungs- und
Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH). Grundlage bilden der
Entsorgungsvertrag vom 25.09.98 (Beschluss 1630/60-1998) und der 1. Nachtrag
vom 29.01.04 (Beschluss 0697/03-BV). Die
EVG mbH betreibt eine Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (RABA) im
Seehafen Rostock.
Das Amt für
Umweltschutz hat die Kalkulation der EVG mbH zur Entsorgung der Abfälle der
Hansestadt Rostock für die Jahre 2008-2010 durch den Beratenden Ingenieur Dirk
Henssen auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften 2007 prüfen
lassen.
Das Ergebnis
der Preisprüfung wurde mit dem Preisprüfbericht vom 01.08.2007 dokumentiert und
durch die EVG mbH anerkannt. Damit kommt es im Jahr 2009 zu keiner
Preisänderung gegenüber 2008 (Netto:103,68 Euro/t).
Für
die Betreibung von 4 Recyclinghöfen der Hansestadt Rostock besteht bis zum 31.
12. 2008 ein Vertrag mit der SR GmbH. Da dieser ausläuft, wurde die Leistung
europaweit öffentlich ausgeschrieben. Es wurden die Kosten des Erstplazierten,
sowie die Kosten für die Übernahme der baulichen Anlagen zu 75% in die
Kalkulation eingestellt. 25% sind durch Mittel der Dualen System Deutschland
GmbH gedeckt.
1.
Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr
Die Gesamtkosten erhöhen sich von 16.643.465 Euro im
Jahr 2008 auf 17.269.261 Euro im Jahr 2009. Ein Grund ist die Tariferhöhung im
Jahr 2008, die einen höheren Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkostensatz
verursacht. Weiterhin führt die geänderte Darstellung der Ausgaben und Erlöse
der Altpapiersammlung in der Kalkulation zur Erhöhung der Kosten. Durch
Berücksichtigung der Abschläge (Gas- und Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und
Ergebnisse der Nachkalkulation) verringern sich die gebührenfähigen Kosten im
Vergleich zu 2008 um 291.025 Euro auf 16.166.384 Euro.
1.1.
Abfallentsorgung (siehe Anlage Punkt 2)
Die
Kosten der Abfallentsorgung bleiben im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant.
Bei einer zu erwarteten gleichen Abfallmenge von 47.000 t. Erstmals wurde aber
eine Differenzierung bei der Anlieferung an die EVG vorgenommen. Die
Direktanlieferungen mittels Container nach § 6 Abs. 12 Abfallgebührensatzung auf
Grundlage des § 20 Abs. 1 Abfallsatzung wurden gesondert ausgewiesen, da ein
Anstieg der Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgte.
1.2.
Abfallverwertung (siehe Anlage Punkt 2):
Die
Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 607.549 Euro. Gegenüber dem Vorjahr
wurden statt einer Verrechnung die Kosten und Erlöse der Altpapierentsorgung
getrennt ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Abfallverwertungsgebühr wirken
sich die Erlöse als Kostenabschlag gebührenmindernd aus.
2.
Gebührensätze
2.1.
Behältergebühr
Diese
Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung
von Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die
Entleerungshäufigkeit.
Basis
für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten
unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten
Einzelgebührensätze nach der Anlage Punkt 3.2.4.1., die dann unter Beachtung
der ein Zwölftel-Teilbarkeit gerundet werden (Anlage Punkt 3.2.4.3.). Danach
treten für alle Behältergrößen außer bei den 80-l-Behältern Reduzierungen ein,
die zwischen 4,8 und 7,7 % liegen. (Anlage Punkt 3.2.4.3.).
Diese
Reduzierungen ergeben sich insbesondere aus einem aus der Nachkalkulation 2007
resultierenden Kostenabschlag in Höhe von 298.489 Euro und voraussichtlich im
Jahr 2009 zu erwartenden Gas- und Schrotteinnahmen in Höhe von 100.000 Euro
(siehe Punkt 3). Eine weitere Ursache für die Gebührenreduzierung ist eine
leichte Erhöhung der Anzahl der Behälterentleerungen von 7930 Stück bei einem
geplanten Abfallaufkommen von 47.000 t.
Im
Gegensatz zur Kalkulation für die Gebührensätze 2008 wird eine Differenzierung
der Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Behältergröße und Direktanlieferung
mittels Container an die RABA vorgenommen. Dieses führt zu einer weiteren
Reduzierung der Behältergebühren während sich die Gebühr für die
Direktanlieferungen um den Anteil der Vertriebs- und Verwaltungskosten erhöht.
Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die
Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der
Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation
einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die
Prognose konnte auf Daten der Jahre 2000 bis 2008 zu Behälterbeständen und
Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.
Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2008/2009 im
Vergleich
Entleerungen |
||
Behälter |
2008 |
2009 |
80 l 120 l 240 l 1.100 l |
214.760 120.120 313.040 410.280 |
220.350 119.860 310.440 415.480 |
Gesamt |
1.058.200 |
1.066.130 |
Tabelle
2 - Mengenentwicklung Haus- und
Geschäftsmüll:
Jahr |
Haus- und Geschäftsmüll |
2000- Ist |
54.802 t |
2001- Ist |
51.494 t |
2002- Ist |
49.383 t |
2003- Ist |
47.113 t |
2004- Ist |
47.490 t |
2005- Ist |
47.177 t |
2006- Ist |
47.682 t |
2007- Ist |
48.334 t |
2008-Plan |
47.000 t |
2009-Plan |
47.000 t |
Da die
Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch
differenziert in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik
unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den
verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für
2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.
Diese Dynamik
ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:
Tabelle 3
– Entwicklung des entleerten Behältervolumens
entleertes
Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März) |
|||||||
Behälter-größe |
2000 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
80 l |
13.844 |
16.028 |
16.343 |
16.472 |
16.465 |
16.895 |
17.334
|
120 l |
19.360 |
17.241 |
16.712 |
15.719 |
14.921 |
14.697 |
14.522
|
240 l |
93.531 |
86.586 |
83.535 |
80.558 |
76.571 |
76.062 |
75.186
|
1.100 l |
566.823 |
515.029 |
496.153 |
485.700 |
459.259 |
453.539 |
456.170
|
gesamt |
693.559 |
634.885 |
612.743
|
598.449 |
567.216 |
561.193 |
563.211 |
Das
Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000
(Basisjahr) insgesamt um ca. 19%, wobei es die letzten drei Jahre nahezu unverändert
blieb. Als einzige Behältergröße erhöht sich das
Entleerungsvolumen der 80-l-Behälter stetig. Es ist davon auszugehen, dass sich
dieser Trend zu weiteren Erhöhungen fortsetzt. Gegenüber dem Jahre 2000 beträgt
jetzt der Zuwachs 29%. Bemerkenswert bei dieser Erhöhung des
Entleerungsvolumens ist, dass einerseits die Anzahl der Entleerungen der
80-l-Behälter mit wöchentlicher Entleerung ständig sinkt, andererseits die
Anzahl der Entleerungen mit 14- und 28-täglicher Entleerung jedoch so stark
steigen, dass insgesamt noch ein erheblicher Anstieg des Entleerungsvolumens zu
verzeichnen ist. Im gleichen Zeitraum sank das Entleerungsvolumen der 120-l-
Behälter um 26%, das der 240-l-Behälter und der 1.100-l-Behälter um jeweils
20%.
Aus der
oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass
die 1.100-l-Behälter unverändert mit ca. 81% dominieren. Die kleineren Behälter
von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,7% am
entleerten Volumen, aber einen immer höheren Anteil am gestellten
Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei
festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen
mittlerweile 54% am Gesamtbestand beträgt.
Tabelle 4 - Entwicklung des
Behälterbestandes
Behälterbestand
(Ist-Bestand jeweils per März) |
|||||||
Behälter- |
2000 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
80 l |
5.786 |
7.629 |
7.996 |
8.286 |
8.512 |
8.848 |
9.194 |
120 l |
3.526 |
3.310 |
3.265 |
3.228 |
3.123 |
3.135 |
3.156 |
240 l |
6.224 |
5.964 |
5.840 |
5.729 |
5.520 |
5.518 |
5.509 |
1.100 l |
5.857 |
5.580 |
5.430 |
5.321 |
5.119 |
5.149 |
5.212 |
gesamt |
21.393 |
22.483 |
22.531 |
22.564 |
22.274 |
22.650 |
23.071 |
Aus den
dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:
Es ist gegenwärtig
ein Trend festzustellen, dass sich der Gesamtbehälterbestand langsam aber
stetig erhöht. Seit dem Jahr 2000 hat er um ca. 9% zugenommen. Maßgeblich
hierfür ist der Anstieg der 80-l-Behälter, deren Bestand gegenüber dem
Basisjahr um 60% angewachsen ist. Bei den 1.100-l-Behältern zeichnet sich
gegenwärtig offenbar ein Trend ab, dass, nachdem im Jahr 2006 ein Minimum
erreicht wurde, der Behälterbestand sich wieder wenn auch nur gering erhöht.
Der Bestand der beiden anderen Behältergrößen blieb in den letzten drei Jahren
nahezu unverändert.
Innerhalb der
gleichen Behältergröße werden nach wie vor längere Entleerungsrhythmen gewählt.
Diese Entwicklung lässt sich bei allen Behältergrößen nachweisen, wobei dies
insbesondere bei den 80-l- Behältern deutlich wird. Hier ist seit dem Jahr 2000
die Anzahl der gestellten Behälter um 60% gestiegen, das Entleerungsvolumen
aber nur um 29%.
Auch wenn die
kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen
haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch.
Aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil
von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige
gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.
Diese
Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die
Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und
Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht
abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.
Die Kosten für das
Einsammeln, den Transport und die Beseitigung der Abfälle müssen auf den
Gebührenmaßstab - das Behältervolumen - umgelegt werden. Um die von den
einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es
eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden
Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte
Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern (WKZ), die die
Relationen zwischen den Abfallmengen und den einzelnen Behältergrößen
feststellen, für die Gebührenkalkulation vorgenommen. Grundlage für die
Ermittlung der Wertungskennziffern für das Jahr 2008 sind die Ergebnisse der
„Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern
im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2008, die von der Stadtentsorgung
Rostock GmbH durchgeführt wurde. Die Verwiegung wurde im gleichen Zeitraum und
im gleichen Entsorgungsgebiet wie in den Vorjahren durchgeführt. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.071 Behältern
wurden 294 Behälter für die Stichprobe ausgewählt.
Die auf
der o. g. Grundlage durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen
Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2008, wobei diese den
ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre
gegenübergestellt werden:
Tabelle 5 -
Durchschnittsgewichte der einzelnen Behältergrößen
Behälter- |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
80 l |
20,0 kg |
18,1 kg |
18,2 kg |
17,5 kg |
18,4 kg |
23,7 kg |
23,7 kg |
120 l |
23,8 kg |
19,2 kg |
19,5 kg |
23,7 kg |
24,5 kg |
27,5 kg |
27,7 kg |
240 l |
29,7 kg |
33,7 kg |
32,6 kg |
33,1 kg |
34,3 kg |
33,8 kg |
33,9 kg |
1.100 l |
148,0 kg
|
96,1 kg |
95,8 kg |
93,9 kg |
93,3 kg |
96,1 kg |
95,3 kg |
Es ist
festzustellen, dass die verwogenen Müllabfallbehälter MGB 80 l und MGB 120 l
wie im Vorjahr eine sehr hohe spezifische Dichte aufweisen, während die beiden
anderen Behältergrößen in ihrer Dichte nahezu unverändert geblieben sind. In
den nachfolgenden Jahren ist deshalb weiter zu überprüfen, ob diese Ergebnisse
der beiden kleinen Abfallbehälter der Beginn eines nachhaltigen Trends oder als
normale Schwankungen einzustufen sind.
Auf der
Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen
Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare
Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren
vorgenommen. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren
zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte
unterschiedlich beeinflussen. So können je nach Verfahren die neuesten
Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark
abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurückliegender Jahre einen geringen
Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt
werden.
Alle
Ergebnisse wurden einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus
abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt.
Auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen, wurde eingeschätzt, dass
die diesjährigen Ergebnisse insbesondere bei den beiden kleinen Abfallbehältern
noch einmal als Schwankungen einzustufen sind. Dementsprechend wurden für diese
beiden Behältergrößen auch in diesem Jahr für die Bestimmung dieser
Erwartungswerte solche Verfahren herangezogen, bei denen der Einfluss der
neuesten Ergebnisse nicht dominant ist.
Daraus
resultieren folgende WKZ für das Jahr 2009.
Tabelle 6
– WKZ für das Jahr 2009 (im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008
Behältergröße |
für
2009 |
für
2008 |
für
2007 |
|||
|
Gewicht |
WKZ |
Gewicht |
WKZ |
Gewicht |
WKZ |
80 l |
21,5 kg |
1,0 |
20,1 kg |
1,0 |
18,2 kg |
1,0 |
120 l |
25,7 kg |
1,2 |
25,9 kg |
1,3 |
23,6 kg |
1,3 |
240 l |
33,8 kg |
1,6 |
33,8 kg |
1,7 |
33,7 kg |
1,9 |
1.100 l |
95,4 kg |
4,4 |
95,6 kg |
4,8 |
94,6 kg |
5,2 |
Im Vergleich
der letzen drei Jahre ist festzustellen, dass die Erwartungswerte der Gewichte
in den 80-l- und 120-l-Behältern sich stetig erhöht haben. Da gleichzeitig die
Gewichte in den beiden großen Abfallbehältern nahezu unverändert geblieben
sind, bedeutet dies, dass dementsprechend auch die Wertungskennziffern für
diese Behälter kleiner werden.
2.2.
Abfallverwertungsgebühr
Diese
Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der
Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und
Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab
ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Die
Abfallverwertungsgebühren sowohl bei Nutzung der Biobehälter als auch bei
Eigenkompostierung bleiben konstant. Haupteinflussfaktoren sind die
Verringerungen der Aufwendungen für die Betreibung der 4 Recyclinghöfe in Höhe
von 135.950 Euro aufgrund der eingangs dargestellten Ergebnisses der
Ausschreibung und ein weiterer leichter Anstieg der zu veranlagenden Personen.
3.
Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)
Weichen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten
Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so
sind nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen innerhalb
von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.
Aus
der Nachkalkulation 2007 wurde eine Kostenüberdeckung von 895.467 Euro
ermittelt. Diese soll dem Vorschlag der Verwaltung folgend, ab 2009 in den
nächsten drei Jahren mit jährlich 33,3% ausgeglichen werden.
Die
Kostenüberdeckung ergibt sich insbesondere aus
-
der Reduzierung
des Sperrmüllpreises aufgrund eines Mengenrückganges von über 10%, die laut
Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der SR GmbH zu einer
Preisanpassung mit einer Einsparung von 325.800 Euro führte,
-
dem Anstieg
der Behälterentleerungen und den daraus resultierenden erhöhten
Gebührenveranlagungen,
-
den
Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Altpapier, Schrott und Deponiegas,
-
einer
Entnahme aus der Gebührenrücklage, die sich aus dem Jahresergebnis der Kosten-
und Leistungsrechnung ergibt.
Roland
Methling
Oberbürgermeister
Folgende Unterlagen können beim
Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:
1.
Gesamtkostenübersicht
nach Vertragspartner
2.
Beauftragte
Entsorgungsunternehmen
2.1.
Stadtentsorgung
Rostock GmbH
2.1.1. Zielvereinbarung zwischen der Stadtentsorgung Rostock
GmbH und der
Hansestadt
Rostock für den Zeitraum 2008 - 2010
2.1.2. Verträge
-
Vertrag über die
Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen
Gewerbeabfällen
-
Vertrag über die
Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen
-
Vertrag über die
Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der
Erarbeitung
der Gebührenbescheide
2.1.3. Leistungsangebot und Kalkulation 2008 - 2010
2.2.
Entsorgungs- und
Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)
2.2.1. Verträge über die Restabfallbehandlung
2.2.2. Leistungsangebot und Kalkulation 2008-2010
2.3.
Veolia
Umweltservice Nord-Ost GmbH (ehemals SULO Nord-Ost GmbH, davor Cleanaway Ost GmbH & Co. KG) -
Altpapierverwertung
2.3.1. Beschlussvorlage 0315/06 – BV
„Ausschreibung Behälteraufstellung, Behälterbewirtschaftung, Einsammlung
und Verwertung von Papierabfällen in der
Hansestadt Rostock“
2.3.2. Auftragsvergabe
2.4.
Veolia
Umweltservice Nord-Ost GmbH (ehemals SULO Nord-Ost GmbH, davor Cleanaway Ost
GmbH & Co. KG) - Elektronikschrotteinsammlung
2.4.1. Ausschreibung zur Erfassung/Einsammlung von Elektro-
und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen der Hansestadt Rostock vom
24.03.2006 bis zum 31.03.2009
2.4.2. Ausschreibungsunterlagen zum Vertrag ab
01.04.2009
2.5.
Sonderabfallentsorgung
- Vergabevorschlag
2.6. Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb
der Recyclinghöfe - Vergabevorschlag
3.
Leistungen im
Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2009
3.1.
Bericht zur
Prüfung der Angebotspreise der Stadtentsorgung Rostock GmbH 2008 - 2010
3.2.
Bericht zur
Prüfung des Angebotspreises der EVG mbH
für 2008 - 2010
3.3.
Untersuchung und
Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2008
3.4.
Ermittlung der
Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der
Hansestadt
Rostock für den Kalkulationszeitraum 2009
4.
Unterlagen aus
der Nachkalkulation 2007
Die
Unterlagen sind nicht öffentlich.
Anlage zur Beschlussvorlage 0590/08-BV
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt
Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
Auf
der Grundlage der §§ 5 und 15 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.
205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410,
413), des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 6 Abs. 1 des
Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern
(Abfallwirtschaftsgesetz - AbfAlG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Januar 1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194), und der Satzung über die
Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS) vom 21.
Dezember 2005, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung -
AbfS) vom
25. September 2008 wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom die folgende Satzung erlassen:
§
1 Änderungen
Die Satzung der Hansestadt Rostock über die
Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen
und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 22.
November 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt
Rostock Nr. 24 vom 29. November 2006, zuletzt geändert durch die Erste Satzung
zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über
die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
vom 10. Dezember 2007, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der
Hansestadt Rostock Nr. 26 vom
27. Dezember 2007, wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
„§
6 Gebührensätze
(1) Die Behältergebühr für
ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:
für einen
80-l-Abfallbehälter 192,24
EUR,
für einen
120-l-Abfallbehälter 230,64 EUR,
für einen 240-l-Abfallbehälter 307,56 EUR,
für einen
1.100-l-Abfallbehälter 845,76 EUR.
(2) Die Behältergebühr für
ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:
für einen
80-l-Abfallbehälter 96,12
EUR,
für einen
120-l-Abfallbehälter 115,32 EUR,
für einen
240-l-Abfallbehälter 153,72 EUR,
für einen
1.100-l-Abfallbehälter 422,88 EUR.
(3) Die Behältergebühr für
ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:
für einen
80-l-Abfallbehälter 48,00
EUR,
für einen
120-l-Abfallbehälter 57,72
EUR.
(4) Die Behältergebühr für
ein Kalenderjahr beträgt bei 2–mal wöchentlicher Entleerung:
für einen
240-l-Abfallbehälter 615,12 EUR,
für einen 1.100-l-Abfallbehälter 1.691,40 EUR.
(5) Die
Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei berücksichtigter
Eigenkompostierung pro Person 20,04 EUR.
(6) Die
Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt ohne berücksichtigte
Eigenkompostierung pro Person 31,20 EUR.
(7) Die Entsorgungsgebühr für
Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt für
für einen
80-l-Abfallbehälter
3,70
EUR/Entleerung,
für einen
120-l-Abfallbehälter 4,44
EUR/Entleerung,
für einen
240-l-Abfallbehälter 5,91
EUR/Entleerung,
für einen
1.100-l-Abfallbehälter 16,26
EUR/Entleerung.
(8) Wird die Abfallentsorgung
nur für einen Teil des Jahres in Anspruch genommen, so beträgt die Gebühr für
jeden angefangenen Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr.
(9) Die Behältergebühr für
Geschäftsmüll beträgt im Quartal ein Viertel der unter Abs. 1
bis 4 genannten
Gebührensätze.
(10)
Reduzierungen der Entsorgungszyklen und/oder des Behältervolumens werden ab dem
Quartal berücksichtigt, das dem Quartal folgt, in dem die Änderung der Stadt
angezeigt und von ihr anerkannt wird.
(11)
Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:
1.
Vorhaltegebühr
für Wechselbehälter
je Abfallbehälter 1. 100-l 116,16 EUR/Jahr,
2. Abfallsack
3,24 EUR/Stück,
3 Laubsack
3,27 EUR/Stück.
(12) Für die Anlieferung von Siedlungsabfällen
entsprechend § 20 Abs. 1 Abfallsatzung auf der Restabfallbehandlungsanlage wird
eine Gebühr von 129,44 EUR/t erhoben.“
§
2 Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Rostock,
Roland
Methling
Oberbürgermeister