Antrag - 0588/08-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0588/08-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

12.08.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Finanzausgleichsgesetz

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes für die berechtigten Interessen der Hansestadt Rostock und anderen Oberzentren einzusetzen, mit dem Ziel die Finanzzuweisungen der Landes an die Hansestadt Rostock und die weiteren Oberzentren des Landes zu erhöhen.

Der Oberbürgermeister informiert die Bürgerschaft regelmäßig über seine Aktivitäten und deren Ergebnisse auf diesem Gebiet.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Die Hansestadt Rostock ist die größte Stadt des Landes und stellt eines der wichtigsten Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentren dar. Damit gehen aber auch finanzielle Belastungen für die Stadt einher. Aus Sicht der Antragsteller werden diese Belastungen im Rahmen des bisherigen Finanzausgleiches nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt in vergleichbarer Form auch für die anderen Oberzentren.

Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes besteht nun die Chance das bestehende Ungleichgewicht zu Gunsten der Hansestadt Rostock und der anderen Oberzentren in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Dafür soll sich der Oberbürgermeister als Vertreter der Hansestadt Rostock im Gesetzgebungsprozess einsetzen. 

 

 

gez. Rainer Albrecht                          gez. Franz Laube                   gez. Susanne Wolff              

Fraktion der SPD                               CDU-Fraktion                         Fraktion Bündnis 90

 

 

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Beschlüsse

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10.09.2008 - Bürgerschaft

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15.10.2008 - Bürgerschaft