Antrag - 0579/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Einreichung einer Klage gegen die Beanstandung des Beschlusses der Bürgerschaft
zum Bürgerbegehren gegen den Verkauf kommunalen Eigentums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag |
Die Präsidentin der Bürgerschaft
wird gemäß § 33 (2) KV M-V beauftragt, gegen die vom Oberbürgermeister
abgegebene Beanstandung des Beschlusses der Bürgerschaft zu 0097/08-BV vom 9.
Juli 2008 beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen. |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die
Bürgerschaft hat sich am 2. und 9. Juli 2008 die Zielsetzung des
Bürgerbegehrens zueigen gemacht und damit beschlossen, kein kommunales
Eigentum, das der Daseinsvorsorge dient und nicht mehr als 250 WIRO-Wohnungen
jährlich zu verkaufen. Der Oberbürgermeister hat diesem Beschluss widersprochen
und nach nochmaligem Beschluss der Bürgerschaft, diesen beanstandet. Der
einzige Weg diesen wichtigen politischen Grundsatzbeschluss umzusetzen, ist
eine gerichtliche Klärung seiner Zulässigkeit.
gez. i. V. B. Fritze
Steffen Bockhahn
Fraktionsvorsitzender