Beschlussvorlage - 0548/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Vereinbarung zur Betreibung der Kunsthalle Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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23.09.2008
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16.12.2008
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20.01.2009
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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02.10.2008
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23.10.2008
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06.11.2008
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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23.10.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung
M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Hauptausschuss Finanzausschuss |
23.09.2008 17:00 02.10.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Abschluss
einer Vereinbarung zur Betreibung der Kunsthalle Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0929/07-A |
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finanzielle
Auswirkungen |
Ausgaben: 2009 bis 2011 jeweils 217.700 EUR (zzgl.
Personalkosten) Einnahmen: Entgelt
2009 – 10.000 EUR 2010
– 30.000 EUR 2011
– 35.000 EUR |
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Begründung
Die
Kunsthalle Rostock wurde 1969 als erster Museumsneubau der DDR und als
international orientiertes Ausstellungshaus eingeweiht. Das funktionale Gebäude
steht unter Denkmalschutz. Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich.
Im
Bestand der städtischen Sammlung befinden sich etwa 8.000 Werke, die der
klassischen Moderne und der zeitgenössischen Kunst zugeordnet werden können.
Darunter befinden sich Teilbestände von Niemeyer-Holstein, Otto Manigk, Kate
Diehn-Bitt, Corinth, Heckel, Barlach und Kandinsky. Alle namhaften
Künstlerinnen und Künstler der DDR sind mit Gemälden, Grafiken und Plastiken
vertreten. Darüber hinaus verfügt die Kunsthalle Rostock über eine der größten
Sammlungen der Künstlerkolonien an der Ostsee. Seit den 90er Jahren fand keine
nennenswerte Erweiterung der Sammlungen statt.
2007
wurden dort rund 44.000 Besucher gezählt. Bis Ende Juni 2008 kamen 16.467
Kunstliebhaber.
Bei
der Kunsthalle Rostock sind gegenwärtig 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
(4.25 VbE) beschäftigt.
Laut
Jahresergebnis für das Jahr 2006 standen den Einnahmen in Höhe von 72.766,70
Euro Ausgaben in Höhe von 810.936,18 Euro gegenüber. Die Zuschusshöhe betrug
738.169,48 Euro.
Im
Jahr 2007 standen den Einnahmen in Höhe von 90.572,84 Euro Ausgaben in Höhe von
763.685,86 Euro gegenüber. Die Zuschusshöhe betrug 673.113,02 Euro. Die Höhe
der Einnahmen ergab sich insbesondere aus der Sonderausstellung über Camille
Claudel.
Der
Haushaltsansatz für das Jahr 2008 weist Einnahmen in Höhe von 36.800,- Euro und
Ausgaben in Höhe von 721.800,- Euro aus. Der geplante Zuschuss für 2008 beträgt
685.000,- Euro (einschließlich Personalkosten). Ergänzend wird auf den
aktuellen Statusbericht des Amtes 45 (Anlage 1) verwiesen.
Die
Hansestadt Rostock beabsichtigt, die Kunsthalle Rostock als überregional
bedeutsames Zentrum für moderne und zeitgenössische Kunst in
Mecklenburg-Vorpommern weiter zu entwickeln.
Ausgehend
von diesem Anspruch wird sich die Arbeit des Betreibers an folgenden Leitlinien
orientieren:
-
Förderung der
Allgemeinbildung und der Selbstbildung breiter Besucherschichten
-
Erhaltung und
soweit möglich Erforschung des Kulturgutes
-
Erschließung der
Kulturgeschichte
-
museumspädagogische
Aufarbeitung von Ausstellungsthemen.
Mit
dem Abschluss der Vereinbarung mit dem „pro kunsthalle e.V.“ soll
die Attraktivität und regionale und überregionale Wahrnehmung der Kunsthalle
erhöht werden und gleichzeitig in erheblichem Maße bürgerschaftliches
Engagement eingebunden werden.
Bei
der Vereinbarung handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession,
jedoch nicht um einen Beschaffungsvorgang des öffentlichen Auftraggebers und
damit auch nicht um einen ausschreibungspflichtigen Auftrag im Sinne des § 99
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch die Vergabekoordinierungsrichtlinie
(Richtlinie 2004/18/EG) klammert Dienstleistungskonzessionen von ihrem
Anwendungsbereich aus (Artikel 17).
Es
sind allerdings Grundregeln des EG-Vertrages – Grundsätze der
Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz – zu beachten.
Diese
Grundsätze sind vorliegend eingehalten worden (bundesweite Ausschreibung im
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren, Einbeziehungen aller Interessenten
in die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung, Berichterstattung in der
Presse). Von der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG konnte abgesehen werden,
da sowohl der Auftragswert nicht den vorgeschriebenen Schwellenwert (§ 2
Vergabeverordnung) in Höhe von 211.000,- Euro erreicht als auch eingeschätzt
wurde, dass wegen der geringfügigen wirtschaftlichen Bedeutung die Vergabe für
Wirtschaftsteilnehmer in anderen Mitgliedsstaaten der EG nicht von Interesse
ist.
Die
Hansestadt Rostock übernimmt für die Laufzeit der Vereinbarung die Kosten für
- das Personal
- die Wachkräfte
- Betriebs- und Nebenkosten max. in Höhe des
Haushaltsansatzes 2008,
- die Instandhaltung- und Instandsetzung
- ausstellungsbezogene Kosten max. in Höhe des
Haushaltsansatzes 2008.
Das
Museumsgut verbleibt im Eigentum der Hansestadt Rostock. Die Hansestadt Rostock
überlässt dem „pro kunsthalle e.V.“ das zum Betreiben der
Kunsthalle vorhandene Kulturgut sowie die Einrichtungsgegenstände in den Räumen
der Kunsthalle unentgeltlich zur Nutzung.
Außerdem
erhält der „pro kunsthalle e.V.“ von der Hansestadt Rostock das
unentgeltliche Nutzungsrecht an der Kunsthalle und dem dazugehörigen
Grundstück.
Das
derzeit im Stellenplan für die Kunsthalle verzeichnete Personal (4.25 VbE) wird
dem „pro kunsthalle e.V.“ im Wege der Personalgestellung gemäß § 4
Abs. 3 TVöD von der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellt. Die
Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden
durch die auf Dauer angelegte Beschäftigung beim „pro kunsthalle
e.V.“ in ihrem rechtlichen Bestand nicht berührt. Die gültigen
tarifrechtlichen Bestimmungen finden weiterhin Anwendung. Die Planstellen der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben weiterhin im Bestand des Stellenplanes
der Hansestadt Rostock.
Der
Verein „pro kunsthalle e.V.“ ist ein Zusammenschluss kunst- und
kulturinteressierter Bürgerinnen und Bürger. Er ist im Vereinsregister beim
Amtsgericht Rostock eingetragen und hat seinen Sitz in Rostock. Der Zweck des
Vereins ist laut seiner Satzung die Organisation und Unterstützung von
Ausstellungen und Veranstaltungen in der Kunsthalle Rostock. Die Vereinbarung
zwischen der Hansestadt Rostock und dem „pro kunsthalle e.V.“ sieht
die Verpflichtung des Vereins vor, eine Anpassung der Satzung diesbezüglich
vorzunehmen, so dass diese die Betreibung einer kulturellen Einrichtung
zulässt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke. Er ist berechtigt, Spenden und Fördermittel entgegen zu nehmen.
Der
„pro kunsthalle e.V.“ will die Kunsthalle wieder zu einem
lebendigen Forum für zeitgenössische Kunst und Kultur werden lassen. Dazu
bedient er sich des Sach- und Fachverstandes der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Kunsthalle und weiterer Fachleute. Der Schwerpunkt des Ausstellungsprogrammes
soll weiterhin die Präsentation nord- und osteuropäischer zeitgenössischer
Kunst sein. Nicht nur bildende Kunst soll gezeigt werden, sondern auch andere
künstlerische Bereiche wie Mode, Schmuck, Möbeldesign und Musik. Der Verein
will umfangreich für die Kunsthalle werben, so in der regionalen und
überregionalen Presse, im Internet und in Ferieneinrichtungen. Darüber hinaus
ist es Anliegen des Vereins, mit Studenten der Universitäten und Hochschulen
Mecklenburg-Vorpommerns zusammenzuarbeiten.
Der
Museumseintritt soll grundsätzlich für alle Besuchergruppen eintrittsfrei
bleiben.
Zusätzliche
Einnahmen sollen durch Sponsoren sowie durch einen Museumsshop erzielt werden.
Aus
der Vereinbarung hat der „pro kunsthalle e.V.“ an die Hansestadt
Rostock ein jährlich ansteigendes Entgelt (für 2009 in Höhe von 10.000,- Euro,
für 2010 in Höhe von 30.000,- Euro, für 2011 in Höhe von 35.000,- Euro) zu
zahlen.
Der
Verein „pro kunsthalle e.V.“ erhält von der Hansestadt Rostock für
seine Leistung kein Entgelt. Die Gegenleistung für die Betreibung der
Kunsthalle Rostock besteht in der Möglichkeit, seine eigene Leistung zu
verwerten und gegenüber Dritten vergütungspflichtige Dienstleistungen zu
erbringen (Sonderausstellungen, Museumsshop, Workshops).
Durch den Abschluss dieser
Vereinbarung sollen folgende Effekte erzielt werden:
-
Verbesserung der
Attraktivität der Kunsthalle durch Innovation und Engagement
-
Verbesserung der
Präsenz der Kunsthalle in den Medien
-
Keine
zusätzlichen Kosten für einen Leiter/in der Kunsthalle
-
Einnahme von
Entgelten in Höhe von insgesamt 75.000,- Euro
-
Festschreibung
der Betriebs- und Nebenkosten trotz steigender Verbraucherpreise
Durch
die Haftungs- und Kündigungsregelungen in der Vereinbarung geht die Hansestadt
Rostock kein Risiko ein. Wird die Vereinbarung nicht ein Jahr vor Ende der Laufzeit
gekündigt, verlängert sie sich
automatisch um weitere fünf Jahre.
Der Gründung einer
Museums-GmbH steht der Abschluss dieser Vereinbarung nicht entgegen.
Roland Methling
Anlagen
(nur in Papierform)