Beschlussvorlage - 0545/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0545/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

30,10

Beschlussvorschriften

Datum

§ 5 Abs. 1 und 2 KV M-V

 

11.09.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

15.10.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Hauptausschuss

23.09.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0265/05-BV

0265/05-BV

-

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Mit der Vorlage soll der Beschluss der Bürgerschaft 0449/08 umgesetzt werden. Die Vorlage greift die Änderungswünsche auf und geht insoweit darüber hinaus, als die bestehenden Regelungen sprachlich „gestrafft“ und auf den notwendigen Inhalt reduziert werden.

 

Bislang erstreckt sich § 8 über drei Absätze. Diese drei Absätze werden zu einem Absatz zusammengefügt, wobei Überflüssiges gestrichen wird. Überflüssig ist die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2. Die bislang geltende Fassung wiederholt lediglich das, was ohnehin in der Kommunalverfassung M-V unter der dort bezeichneten Bestimmung geregelt ist.

Die Regelung des Absatzes 3 ist in Satz 2 des nunmehr einzigen Absatzes aufgenommen worden.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage zur Beschlussvorlage

0545/08-BV

 

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 15. Oktober 2008 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:

 

 

 

Artikel 1 Änderungen

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, wird wie folgt geändert:

 

 

1. § 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„(5) Dem Hauptausschuss gehören zwölf Mitglieder der Bürgerschaft und die Ober­bürgermeisterin oder der Oberbürgermeister an. Die weiteren Ausschüsse werden mit zehn Mitgliedern besetzt. In beratende Ausschüsse, ausgenommen der Rechnungsprüfungsausschuss, können jeweils vier sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Mitglieder der Bürgerschaft können nicht durch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vertreten werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten die besonderen Regelungen des SGB VIII und die Satzung des Jugendamtes."

 

 

2. § 8 erhält folgende Fassung:

 

㤠8 Die Beigeordneten (Senatorinnen und/oder Senatoren)

 

Es werden drei hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Sie führen die Bezeichnung Senator(in); die Stellvertreter(innen) des Oberbürgermeisters zusätzlich die Bezeichnung Erste(r) und Zweite(r) Stellvertreter/in. Ihre Amtszeit beträgt sieben Jahre.“

 

 

Artikel 2 Inkrafttreten

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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23.09.2008 - Hauptausschuss

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28.10.2008 - Hauptausschuss

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11.11.2008 - Hauptausschuss

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19.11.2008 - Bürgerschaft

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16.12.2008 - Hauptausschuss