Ergänzung Antrag - 0532/08-EA

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 4.

Ergänzung zum Antrag

0424/08-A

Nummer

 

 

 

0532/08-EA

 

Absender

Datum

Vorsitz. der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90 und

DIE LINKE.,

Neuer Mark 1

18055 Rostock

15.07.2008

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Juni 2009

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt verändert und ergänzt:

 

1. das Wort "Beschlussvorlage" wird durch das Wort "Informationsvorlage" ersetzt, zwischen "Bürgerschaft" und "in ihrer Sitzung wird "spätestens" eingefügt, das Datum 10. September" wird durch "15. Oktober" ersetzt und die Wörter "zur Beschlussfassung" werden gestrichen.

 

2. Mit folgendem Passus wird der Text ergänzt:

"Die Anzahl der Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind mehrere Varianten, die dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen."

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Je höher die Anzahl der Wahlbereiche, um so eher haben die Wahlvorschlagsträger die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen, die einen lokalen Bezug zu den Wählern haben. – Ein frühzeitiges Erkennen der Möglichkeiten der Kandidatenaufstellung in Wahlbereichen ermöglicht den Wahlvorschlagsträgern, geeignete Bewerber zu finden. Da Abweichungen bei den Bevölkerungszahlen zwischen den Wahlbereichen keine Rolle spielen, ist es möglich, mit diesen Informationen eine Orientierung über die Struktur des Wahlgebietes (Hansestadt Rostock) zur späteren Beschlussfassungzu bekommen.

 

Damit lautet der Beschlussvorschlag wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Juni 2009 eine Informationsvorlage zur Einteilung des Wahlgebietes zu erarbeiten und der Bürgerschaft spätestens in Ihrer Sitzung am 15. Oktober 2008 vorzulegen.

Die Anzahl der Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind mehrere Varianten, die dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen.

 

 

 

…………………………                     …………………………          ……………………………..

CDU-Fraktion                                     Fraktion der SPD                   Fraktion Bündnis 90

 

 

…………………………                     …………………………          ……………………………..

Fraktion DIE LINKE.                          

 

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Beschlüsse

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10.09.2008 - Bürgerschaft

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