Beschlussvorlage - 0530/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0530/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

14.07.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bau- und Planungsausschuss

02.09.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

05.08.2008 19:00

 

02.09.2008 17:00

IV, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage) "Neubau Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlichem Schwimmbad, Restaurant und Konferenz- und Veranstaltungsbereich", 18119 Rostock, Heinrich-Heine-Straße, Az. 00952-08

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister erteilt das "Einvernehmen der Gemeinde" für den Vorbescheid zum Vorhaben "Neubau Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlchem Schwimmbad, Restaurant und Konferenz- und Veranstaltungsbereich", 18119 Rostock, Heinrich-Heine-Straße.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einver-

  nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 


 

 

 

Anlage 1 zur „Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“

 

 

 

1. Vorhabenbezeichnung:             Voranfrage: Neubau Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlichem Schwimmbad, Restaurant und Konferenz- und Veranstaltungsbereich

                                                 

                                                  Aktenzeichen 00952- 08

Fragen:
Ist die Errichtung eines Gebäudes mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen und jeweils einem Staffelgeschoss planungsrechtlich zulässig?

Ist es planungsrechtlich zulässig, dass die Baugrenzen in den Teilflächen F1 bis F9 (gem. Lageplan) überschritten werden?

Ist es planungsrechtlich zulässig, die vorgeschriebene Geschosshöhe von 3,00 m im EG um 1,105 m und in den Obergeschossen um 5 cm zu überschreiten?

Ist es planungsrechtlich zulässig, in den Obergeschossen von der straßenseitigen Baulinie abzuweichen?

Ist es zutreffend, dass das Flurstück 236/23 als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen ist?

Ist es planungsrechtlich zulässig, den Neubau durch einen unterirdischen Tunnel an das Nachbargebäude anzubinden, indem man die Flurstücke 236/22 und 236/23 unterbaut?

 

 

2. Bauherr:                                  Hotel Hübner

                                                  Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG

                                                  Seestr. 12

                                                  18119 Rostock

 

 

3. Abmessungen:                        Länge:           46,71 m (versetzt)

                                                  Breite:            22,50 m (versetzt)

                                                  Höhe: 13,80 m bzw. 16,35 m (gestaffelt)

 

                                                  Geschosse: 4 bzw. 5

 

 

4. Funktion:                                - Hotel mit 53 Zimmern
- Gaststätte mit ca. 230 m² Nutzfläche

                                                    und ca. 64 Plätzen

                                                  - Schwimmbad/ Wellness mit ca. 320 m² Nutzfläche
 

 

                                                  - Stellplätze:

                                                    Stellplätze in der Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück
  Heinrich-Heine-Str. 28 – 30; Berechnung erfolgt im
  Bauantrag

                                                 

 

 

5. Gestaltung:                             heller glattflächiger Putz, Klinker im Erdgeschoss und Teilbereichen der Obergeschosse, Glasflächen und Glasvorbauten (Windfänge sowie Schwimmbad/ Wellness)

                                                  Balkone: auskragend mit Umwehrungen 
oberstes Geschoss ist ein Staffelgeschoss

 

 

6. Baurechtliche Zulässigkeit:       § 34 Abs. 1 BauGB, Erhaltungssatzung

 

 

7. Bemerkungen:                         Das Grundstück wurde über eine Immobilienausschreibung durch die HRO verkauft. Der Inhalt der Ausschreibung wurde mittels Baulasteintragung öffentlich-rechtlich festgeschrieben. Das Bauvorhaben weicht in Teilen von der Ausschreibung und der Baulasteintragung ab. Diese Abweichungen werden aus städtebaulicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht als vertretbar eingestuft. Hiervon ausgenommen sind die gestalterischen Fragen, Dachüberstände, Dach- und Fassadenmaterialien, Oberflächen, Farbgebung etc., welche nicht hinterfragt wurden.
Durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt werden die Abweichungen von der Ausschreibung ebenfalls geprüft und in den entscheidungsbefugten Gremien zur Vorlage gebracht.

 

 

8. Anlagen:                                 Auflistung der Abweichungen von der Immobilenausschreibung und der Baulast
Fragen
Lageplan,

                                                  Grundrisse, Schnitte, Ansichten

                                                   

 

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