Beschlussvorlage - 0530/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage) "Neubau Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlichem Schwimmbad, Restaurant und Konferenz- und Veranstaltungsbereich", 18119 Rostock, Heinrich-Heine-Straße, Az. 00952-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
02.09.2008
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ortsbeirat
Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss |
02.09.2008 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage) "Neubau
Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlichem Schwimmbad, Restaurant und
Konferenz- und Veranstaltungsbereich", 18119 Rostock,
Heinrich-Heine-Straße, Az. 00952-08 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des
Oberbürgermeisters über das Einver-
nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und
Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich
besteht Genehmigungsfähigkeit.
Roland Methling
Anlage 1 zur
„Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde“
1. Vorhabenbezeichnung: Voranfrage: Neubau Hotel Hübner "Residenz" mit öffentlichem Schwimmbad, Restaurant und Konferenz- und Veranstaltungsbereich
Aktenzeichen
00952- 08
Fragen:
Ist die Errichtung eines Gebäudes mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen und jeweils einem
Staffelgeschoss planungsrechtlich zulässig?
Ist es planungsrechtlich zulässig, dass die Baugrenzen in den Teilflächen F1
bis F9 (gem. Lageplan) überschritten werden?
Ist es planungsrechtlich zulässig, die vorgeschriebene Geschosshöhe von 3,00 m
im EG um 1,105 m und in den Obergeschossen um 5 cm zu überschreiten?
Ist es planungsrechtlich zulässig, in den Obergeschossen von der
straßenseitigen Baulinie abzuweichen?
Ist es zutreffend, dass das Flurstück 236/23 als öffentliche Verkehrsfläche
anzusehen ist?
Ist es planungsrechtlich zulässig, den Neubau durch einen unterirdischen Tunnel
an das Nachbargebäude anzubinden, indem man die Flurstücke 236/22 und 236/23
unterbaut?
2. Bauherr: Hotel Hübner
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
Seestr. 12
18119 Rostock
3. Abmessungen: Länge: 46,71 m (versetzt)
Breite: 22,50 m (versetzt)
Höhe: 13,80 m bzw. 16,35 m (gestaffelt)
Geschosse: 4 bzw. 5
4.
Funktion: -
Hotel mit 53 Zimmern
- Gaststätte mit ca. 230 m² Nutzfläche
und ca. 64 Plätzen
-
Schwimmbad/ Wellness mit ca. 320 m² Nutzfläche
- Stellplätze:
Stellplätze in der Tiefgarage auf dem
Nachbargrundstück
Heinrich-Heine-Str. 28 – 30;
Berechnung erfolgt im
Bauantrag
5. Gestaltung: heller glattflächiger Putz, Klinker im Erdgeschoss und Teilbereichen der Obergeschosse, Glasflächen und Glasvorbauten (Windfänge sowie Schwimmbad/ Wellness)
Balkone:
auskragend mit Umwehrungen
oberstes Geschoss ist ein Staffelgeschoss
6. Baurechtliche Zulässigkeit: § 34 Abs. 1 BauGB, Erhaltungssatzung
7.
Bemerkungen: Das Grundstück
wurde über eine Immobilienausschreibung durch die HRO verkauft. Der Inhalt der
Ausschreibung wurde mittels Baulasteintragung öffentlich-rechtlich
festgeschrieben. Das Bauvorhaben weicht in Teilen von
der Ausschreibung und der Baulasteintragung ab. Diese Abweichungen werden aus
städtebaulicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht als vertretbar eingestuft.
Hiervon ausgenommen sind die gestalterischen Fragen, Dachüberstände, Dach- und
Fassadenmaterialien, Oberflächen, Farbgebung etc., welche nicht hinterfragt
wurden.
Durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt werden die Abweichungen
von der Ausschreibung ebenfalls geprüft und in den entscheidungsbefugten
Gremien zur Vorlage gebracht.
8.
Anlagen: Auflistung der Abweichungen von der Immobilenausschreibung
und der Baulast
Fragen
Lageplan,
Grundrisse, Schnitte, Ansichten