Beschlussvorlage - 0519/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0519/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40

Beschlussvorschriften

Datum

Schulgesetz M-V 76 Abs. 7 Pkt. 5c und  § 106

 

21.07.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Schul- und Sportausschuss

Ortsbeirat Lütten Klein (5)

27.08.2008 17:00

07.08.2008 18:30

III, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Antrag der Schulkonferenz der Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung, Helsinkier Str. 20, auf Verleihung des Schulnamens Warnowschule-Rostock"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Für die Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung, Helsinkier Str. 20 wird der Schulname

 

                                            Warnowschule-Rostock“

 

verliehen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Die Schulkonferenz (bestehend aus Schüler, Lehrer, Elternvertreter und Schulleiter) entscheidet gemäß § 76 Abs. 7 Punkt 5c des Schulgesetzes M-V über die Namensgebung im Einvernehmen mit dem Schulträger laut § 106, Abs. 2 Schulgesetz M-V in Verwirklichung der Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.

 

Die Schulkonferenz der Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung begründet ihre Namenswahl mit dem direkten Bezug der Hansestadt Rostock zur Warnow.

 

In verschiedenen Projekten im Sachkundeunterricht sowie in der Freiarbeit wurde den Schülerinnen und Schülern der Zusammenhang, Rostock, meine Heimatstadt sowie der dazugehörige Fluss Warnow nahegebracht.

 

Die Schülerschaft der Schule arbeitet an Entwürfen zu einem passenden LOGO entsprechend des beantragten Schulnamens.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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