Beschlussvorlage - 0176/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0176/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

§ 24 Abs. 7 Geschäftsordnung der Bürgerschaft

 

18.03.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von Frau Elke Watzema als Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

02. Mai 2007 - III 103/3222 - 9 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2008

die Vertrauensperson per Wahl durch die Gemeindevertretung aufzustellen (§ 40 GVG)

sowie diese bis zum 01. Juli 2008 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.

 

Die Vertrauensperson ist Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.

 

Für die Wählbarkeit der Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31 – 34 GVG).

 

Sie wird nach § 40 Abs. 3 Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.

 

Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hansestadt Rostock auf fünf festgesetzt. Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.

 


 

Als Vertrauensperson für den Richterwahlausschuss wird

 

            Frau Elke Watzema

 

der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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