Beschlussvorlage - 0155/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Vertreters der Hansestadt Rostock für den Aufsichtsrat der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.06.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.04.2008
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07.05.2008
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04.06.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 71 KV M-V, § 7 Gesellschaftsvertrag der RVV GmbH |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bestellung eines Vertreters der Hansestadt Rostock
für den Aufsichtsrat der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft
bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der RVV Rostocker Versorgungs-
und Verkehrs-Holding GmbH. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der Aufsichtsrat der RVV
Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) setzt sich nach § 7 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages aus je 6 Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Die Bestellung der
Aufsichtsratsmitglieder der RVV GmbH durch die Bürgerschaft erfolgte am
21.07.2004.
Herr Jochen Schulte hat mit
Schreiben vom 28.02.2008 sein Aufsichtsratsmandat in der RVV GmbH niedergelegt.
Nach § 7 Abs. 2
Gesellschaftsvertrag und § 102 Abs. 1 Aktiengesetz können Aufsichtsratsmitglieder
nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der
Hauptversammlung/Gesellschafterversamm-lung bestellt werden, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Gemäß § 7 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages kann bei vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes
ein neues Mitglied nur für die restliche Amtszeit des Ausscheidenden bestellt
werden.
Das neue Mitglied für den
Aufsichtsrat der RVV kann somit nur bis zum Ende der Gesellschafterversammlung
bestellt werden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschließt.
Roland Methling