Beschlussvorlage - 0054/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0054/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

45,20,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

 

26.02.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Kulturausschuss

13.03.2008 17:00

20.03.2008 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Erste Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0455/05-BV

0455/05-BV

-

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Erste Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen 2007

keine                                                     

 

 

Begründung:

 

Mit der Entscheidung zur neuen Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock hat die Bürgerschaft im März 2006 beschlossen, den kostenfreien Eintritt in die Städtischen Museen Kulturhistorisches Museum und Kunsthalle zunächst nur für 2 Jahre zu regeln. Die weitere Entgeltfreiheit sollte abhängig vom Erfolg neu beurteilt und entschieden werden.

Der kostenfreie Eintritt in die Städtischen Museen hat zu einer drastischen Steigerung der Besuchszahlen sowie insgesamt zu mehr Akzeptanz und Attraktivität der Museen geführt. Im Vergleich zum Jahr 2005 konnten die Besuchszahlen in den Städtischen Museen mehr als verdoppelt werden.

Im Kulturhistorischen Museum erfolgte eine Steigerung um 67,12 %. In diesem Museum waren auch alle Sonderausstellungen in den beiden letzten Jahren 2006 und 2007 eintrittsfrei.

 

In der Kunsthalle hat sich die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Vergleich zum Jahr 2005 um 189,41 % erhöht. Die enorme Steigerung ist insbesondere auf die Sonderausstellung „Camille Claudel“ zurück zu führen, für die aufgrund des erhöhten finanziellen Aufwandes Eintritt erhoben worden ist.

 

Insbesondere Schülerinnen- und Schülergruppen haben verstärkt die Angebote der Museen genutzt. Damit leisteten beide Häuser einen wichtigen Beitrag zur kulturellen und ästhetischen Bildung. Wesentlich erhöht hat sich ebenfalls der Besuch durch Touristinnen und Touristen. Mit dem eintrittsfreien Museumsbesuch wird die Attraktivität der Hansestadt Rostock für in- und ausländische Besucherinnen und Besucher gesteigert.

 

Mit der neuen Entgeltordnung, die neben dem eintrittsfreien Museumsbesuch auch eine differenzierte Eintrittspreisgestaltung für größere Sonderprojekte beinhaltet, konnten insgesamt die Einnahmen um weit mehr als das Doppelte von ca. 48.000 € im Jahr 2005 auf ca. 111.000 € im Jahr 2007 erhöht werden. Besonders beachtlich ist die Erhöhung der Einzelspenden von Besucherinnen und Besuchern, die ausschließlich auf die Möglichkeit des eintrittsfreien Besuchs zurück zu führen sind. Hier konnte insgesamt  eine 20-fache Steigerung erzielt werden von ca. 1.100 € im Jahr 2005 auf ca. 22.400 € im Jahr 2007.

 

Dem Ergebnis hinzuzurechnen ist die Einsparung der Personalkosten (Kasse) in Höhe von         ca. 58.000 € jährlich.

Zu beachten ist, dass weitere positive Effekte erzielt werden könnten, wenn investive Mittel für die Schaffung attraktiver Museums-Shops in beiden Häusern eingesetzt werden könnten.

 

Im Ergebnis stellt sich die neue Entgeltordnung mit dem eintrittsfreien Besuch als sehr erfolgreich dar. Die Steigerung der Besuchszahlen, die Erhöhung der Einnahmen sowie die Realisierung von Personalkosteneinsparungen sind wesentliche Argumente dafür, die Entgeltordnung der Städtischen Museen einschließlich des eintrittsfreien Besuches fortzusetzen.

 

Das Modell Rostock findet sowohl im Land Mecklenburg-Vorpommern als auch bundesweit und darüber hinaus große Beachtung. Die Hansestadt Rostock hatte sich 2006 an dem Beispiel Magdeburg orientiert. Im Städtischen Museum Braunschweig ist ebenfalls der eintrittsfreie Besuch möglich und hat zu positiven Effekten geführt. In der Bundesrepublik können 36,1 % der Museen eintrittsfrei besucht werden -  41,2 % in den alten und 19,8 % in den neuen Bundesländern          (lt. Statistik 2006 des Instituts für Museumsforschung).

Während in den Londoner Museen seit 2001 kein Eintritt mehr erhoben wurde (die Besuchszahlen stiegen in einem Jahr um 62 %), wird in Frankreich die Entgeltfreiheit in 14 öffentlichen Sammlungen seit Beginn des Jahres 2008 erprobt. Positive Erfahrungen meldeten die Museen in Stockholm bei freiem Eintritt. Mit Wiedereinführung des Eintritts ist ein drastischer Besuchereinbruch zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht über die Ergebnisse

 

Besuchszahlen

 

BesucherInnen

Haushaltsjahr 2005

Haushaltsjahr 2007

Steigerung in %

Kulturhistorisches Museum

 

32 451

 

54 232

 

 67,12

Kunsthalle

15 497

44 850

189,41

Gesamt

47 948

99 082

206,64

 

Einnahmen

 

Zusammenfassung Städtische Museen

 

 

Haushaltsjahr 2005 in €

Haushaltsjahr 2007 in €

Eintritt

42.916,50*

               73.528,52

Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

 

 

8.639,58

Verkauf

4.059,10

6.128,97

Besucherspenden

1.112,30

               22.360,67

Ergebnis

               48.087,90

             110.657,74

 

* einschließlich Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

Kulturhistorisches Museum

 

 

Haushaltsjahr 2005 in €

Haushaltsjahr 2007 in €

Eintritt

30.852,50*

0

Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

6.908,08

 

 

Verkauf

2.351,20

  2.913,21

Besucherspenden

   563,00

18.273,27

Ergebnis

              33.766,70

28.094,56

 

* einschließlich Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

Kunsthalle

 

 

Haushaltsjahr 2005 in €

Haushaltsjahr 2007 in €

Eintritt

12.064,00*

               73.528,52

Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

1.731,50

Verkauf

1.707,90

3.215,76

Besucherspenden

   549,30

4.087,40

Ergebnis

              14.321,20

              82.563,18

 

* einschließlich Einnahmen aus Führungen und Veranstaltungen

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage

                   Anlage
zur BV 0054/08-BV

 

Erste Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

§ 1       Änderung      

 

Die Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock vom 15. März 2006, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 6 vom 22. März 2006, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird ersatzlos gestrichen.

 

 

§ 3       Inkrafttreten

 

Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Museen der Hansestadt Rostock tritt rückwirkend zum 23. März 2008 in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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13.03.2008 - Finanzausschuss

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20.03.2008 - Kulturausschuss

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09.04.2008 - Bürgerschaft