Beschlussvorlage - 0011/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0011/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

06

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

16.01.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

30.01.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Terminverlängerung zur Realisierung des Bürgerschafts­beschlusses Nr. 0823/07-A „WIRO-Gesellschaftsvertrag
- Kompetenzverteilung"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0823/07-A vom 17.10.2007

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Terminverlängerung zur Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Gesellschafter und Gesellschaftsvertreter bei der WIRO GmbH bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 09.04.2008 zu.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 17.10.2007 mit Beschluss Nr. 0823/07-A folgende Festlegung getroffen:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Gesellschafter und Gesellschaftsvertreter zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Damit hätte die Verwaltung der Bürgerschaft einen Beschlussvorschlag zu der Bürgerschaftssitzung am 05.12.2007 vorlegen müssen. Diese Terminvorgabe war nicht umsetzbar.

 

Die Regelung der Entscheidungsbefugnisse der städtischen Gremien durch die Hansestadt Rostock wurde von der Rechtsaufsicht, insbesondere mit Bezug auf die WIRO empfohlen.

Aus diesem Grund wird ein Abstimmungsbedarf zur Beschlussvorlage mit der Rechtsaufsichtsbehörde gesehen.


 

 

Nicht abschätzbar war, dass die Abstimmung längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass der Beschlussvorschlag auf Terminverlängerung vorgelegt werden muss.

 

Unter der Berücksichtigung von Fristen und Beratungsfolge kann der Beschlussvorschlag zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Gesellschafter und Gesellschaftervertreter zur Bürgerschaftssitzung nach derzeitiger Einschätzung erst am 09.04.2008 zur Beschlussfassung eingebracht werden.

 

 

 

Roland Methling

 

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