Beschlussvorlage - 0011/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zur Realisierung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0823/07-A ?WIRO-Gesellschaftsvertrag - Kompetenzverteilung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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30.01.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Terminverlängerung
zur Realisierung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0823/07-A
„WIRO-Gesellschaftsvertrag |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0823/07-A vom 17.10.2007 |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die
Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 17.10.2007 mit Beschluss Nr. 0823/07-A
folgende Festlegung getroffen:
„Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Gesellschafter
und Gesellschaftsvertreter zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer nächsten
Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Damit
hätte die Verwaltung der Bürgerschaft einen Beschlussvorschlag zu der
Bürgerschaftssitzung am 05.12.2007 vorlegen müssen. Diese Terminvorgabe war
nicht umsetzbar.
Die
Regelung der Entscheidungsbefugnisse der städtischen Gremien durch die
Hansestadt Rostock wurde von der Rechtsaufsicht, insbesondere mit Bezug auf die
WIRO empfohlen.
Aus
diesem Grund wird ein Abstimmungsbedarf zur Beschlussvorlage mit der
Rechtsaufsichtsbehörde gesehen.
Nicht
abschätzbar war, dass die Abstimmung längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so
dass der Beschlussvorschlag auf Terminverlängerung vorgelegt werden muss.
Unter
der Berücksichtigung von Fristen und Beratungsfolge kann der Beschlussvorschlag
zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Gesellschafter und
Gesellschaftervertreter zur Bürgerschaftssitzung nach derzeitiger Einschätzung
erst am 09.04.2008 zur Beschlussfassung eingebracht werden.
Roland Methling