Beschlussvorlage - 0889/07-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf der Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock an der Regionalverkehr Küste GmbH an den Landkreis Bad Doberan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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10.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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15.01.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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30.01.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Pkt 10 Kommunalverfassung M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Hauptausschuss |
15.01.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Verkauf
der Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock an der Regionalverkehr Küste
GmbH an den Landkreis Bad Doberan |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Einnahmen
im VmHH von 1.329,36 EUR bei der HHST 02.8770.3610014, Einsparung von 206
TEUR bei der HHST 01.8770.7160 |
Begründung
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 01.02.2006 mit
Beschl.-Nr. 0738/05-BV dem
Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 zugestimmt.
Unter
der Maßnahme Nr. 2006/3/09 wurde festgelegt, dass zu prüfen ist, ob das Halten
von Geschäftsanteilen an der
Regionalverkehr Küste GmbH für die Hansestadt Rostock weiterhin
erforderlich ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt,
sind die Anteile zu verkaufen.
Die
Hansestadt Rostock hält an der Regionalverkehr
Küste GmbH 5,2 % (1.329,36 EUR) der Geschäftsanteile.
Nach
Prüfung und unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplanes ist die Verwaltung zu
dem Ergebnis gekommen, dass kein Erfordernis besteht, weiterhin an der
Regionalverkehr Küste GmbH beteiligt zu sein. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist
die Hansestadt Rostock Aufgabenträger für den städtischen ÖPNV. Die Rostocker
Straßenbahn AG erbringt Verkehrsleistungen in ausreichender Weise.
Veräußerungen
von Geschäftsanteilen sind im Gesellschaftsvertrag der RvK Regionalverkehr
Küste GmbH des Unternehmens im § 5 geregelt:
„Will
eine beteiligte Kommune ihren Geschäftsanteil ganz oder teilweise veräußern, so
hat sie ihn zunächst den anderen beteiligten Kommunen entsprechend ihrer
Beteiligungen am übrigen Stammkapital anzubieten. Dabei sind der Preis und die
sonstigen Bedingungen für die Veräußerung anzugeben. Jede beteiligte Kommune
hat das Recht, die angebotene Beteiligung zu den angegebenen Bedingungen zu
erwerben, wenn sie ihre Erwerbsbereitschaft innerhalb von zwei Monaten den
Gesellschaftern erklärt. Falls das Erwerbsrecht nicht ausgeübt wird, ist die
beteiligte Kommune berechtigt, ihre Geschäftsanteile vorrangig anderen
Gesellschaftern oder einem Dritten zu veräußern.“
Auf
Grundlage des § 5 des Gesellschaftsvertrages wurden dem Landkreis Bad Doberan
die Anteile der Hansestadt Rostock zum Nominalwert von 1.329,36 EUR (5,2 %) zum
Kauf angeboten. Mit Schreiben vom 12.06.2007 hat der Landkreis Bad Doberan sein
Interesse am Erwerb der Rostocker Anteile zum 31.12.2007 bekundet. Der Verkauf
des Geschäftsanteils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft
der Hansestadt Rostock und der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Bad
Doberan.
Mit dem Verkauf werden 2007 im Vermögenshaushalt 1.329,36
EUR vereinnahmt.
Roland Methling