Beschlussvorlage - 0889/07-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0889/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

06

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Pkt 10 Kommunalverfassung M-V

 

20.12.2007

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

30.01.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Hauptausschuss

10.01.2008 17:00

15.01.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Verkauf der Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock an der Regionalverkehr Küste GmbH an den Landkreis Bad Doberan

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Rostock verkauft ihren Geschäftsanteil an der Regionalverkehr Küste GmbH von 5,2 % zu dem Nominalwert in Höhe von EUR 1.329,36 zum 31.12.2007 an den Landkreis Bad Doberan.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Einnahmen im VmHH von 1.329,36 EUR bei der HHST 02.8770.3610014, Einsparung von 206 TEUR bei der HHST 01.8770.7160

 

Begründung

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 01.02.2006 mit Beschl.-Nr.  0738/05-BV dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 zugestimmt.

 

Unter der Maßnahme Nr. 2006/3/09 wurde festgelegt, dass zu prüfen ist, ob das Halten von Geschäftsanteilen an der  Regionalverkehr Küste GmbH für die Hansestadt Rostock weiterhin erforderlich ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt, sind die Anteile zu verkaufen.

 

Die Hansestadt Rostock hält an der  Regionalverkehr Küste GmbH 5,2 % (1.329,36 EUR) der Geschäftsanteile.

 

Nach Prüfung und unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplanes ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Erfordernis besteht, weiterhin an der Regionalverkehr Küste GmbH beteiligt zu sein. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Hansestadt Rostock Aufgabenträger für den städtischen ÖPNV. Die Rostocker Straßenbahn AG erbringt Verkehrsleistungen in ausreichender Weise.

 

Veräußerungen von Geschäftsanteilen sind im Gesellschaftsvertrag der RvK Regionalverkehr Küste GmbH des Unternehmens im § 5 geregelt:

 

 

 

 

„Will eine beteiligte Kommune ihren Geschäftsanteil ganz oder teilweise veräußern, so hat sie ihn zunächst den anderen beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Beteiligungen am übrigen Stammkapital anzubieten. Dabei sind der Preis und die sonstigen Bedingungen für die Veräußerung anzugeben. Jede beteiligte Kommune hat das Recht, die angebotene Beteiligung zu den angegebenen Bedingungen zu erwerben, wenn sie ihre Erwerbsbereitschaft innerhalb von zwei Monaten den Gesellschaftern erklärt. Falls das Erwerbsrecht nicht ausgeübt wird, ist die beteiligte Kommune berechtigt, ihre Geschäftsanteile vorrangig anderen Gesellschaftern oder einem Dritten zu veräußern.“

 

Auf Grundlage des § 5 des Gesellschaftsvertrages wurden dem Landkreis Bad Doberan die Anteile der Hansestadt Rostock zum Nominalwert von 1.329,36 EUR (5,2 %) zum Kauf angeboten. Mit Schreiben vom 12.06.2007 hat der Landkreis Bad Doberan sein Interesse am Erwerb der Rostocker Anteile zum 31.12.2007 bekundet. Der Verkauf des Geschäftsanteils steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Bad Doberan.

 

Mit dem Verkauf werden 2007 im Vermögenshaushalt 1.329,36 EUR vereinnahmt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.01.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

15.01.2008 - Hauptausschuss

Erweitern

30.01.2008 - Bürgerschaft