Beschlussvorlage - 0423/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich östlich der Dierkower Allee - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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27.08.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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02.09.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
27.08.2008 17:00 02.09.2008 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den
Bereich östlich der Dierkower Allee - Satzungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dierkow-Neu, östlich der Dierkower Allee klargestellt. Gleichzeitig wird eine Ergänzung des Gebietes im nordwestlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen. Die einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher Erschließungsaufwand.
Die Satzung trägt den Erweiterungswünschen der vorhandenen gewerblichen Nutzung (Autohaus) Rechnung. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als öffentliche Auslegung vom 31.03.2008 bis 30.04.2008 durchgeführt wurde, keine wesentlichen Anregungen zum Satzungserlass erhoben.
Die Satzung enthält für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die neue Bebauung sich in die vorhandene Bebauung einfügt. Zu diesen Festsetzungen wurden keine Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (Behörden) vorgebracht.
Eine Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Satzung nicht um ein Bebauungsplanverfahren handelt. Sie wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 4, Nr.1 –Nr.3 i.V.m. BauGB erlassen, der eine Umweltprüfung nicht erforderlich macht.
Durch die Satzung entstehen keine Kosten für die Stadt
Roland Methling