Beschlussvorlage - 0423/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0423/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2308,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 2 KV M-V

03.07.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

08.07.2008 19:00

27.08.2008 17:00

02.09.2008 17:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich östlich der Dierkower Allee - Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.         Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

 

2.         Auf Grund des § 34 Abs. 4, Nr.1 und 3 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich östlich der Dierkower Allee (Anlage 2).

 

3.    Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dierkow-Neu, östlich der Dierkower Allee klargestellt. Gleichzeitig wird eine Ergänzung des Gebietes im nordwestlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen. Die einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher Erschließungsaufwand.

 

Die Satzung trägt den Erweiterungswünschen der vorhandenen gewerblichen Nutzung (Autohaus) Rechnung. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als öffentliche Auslegung vom 31.03.2008 bis 30.04.2008 durchgeführt wurde, keine wesentlichen Anregungen zum Satzungserlass erhoben.

 

Die Satzung enthält für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die neue Bebauung sich in die vorhandene Bebauung einfügt. Zu diesen Festsetzungen wurden keine Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (Behörden) vorgebracht.

Eine Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Satzung nicht um ein Bebauungsplanverfahren handelt. Sie wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 4, Nr.1 –Nr.3 i.V.m. BauGB erlassen, der eine Umweltprüfung nicht erforderlich macht.

Durch die Satzung entstehen keine Kosten für die Stadt

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

27.08.2008 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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02.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss

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10.09.2008 - Bürgerschaft