Antrag - 0421/08-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des OVG Greifswald zur Zweitwohnungssteuer für Studenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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19.06.2008
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Erledigt
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Bürgerschaft
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09.07.2008
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10.09.2008
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund) Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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10.09.2008
16:00 |
Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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Verzicht
auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des OVG Greifswald zur
Zweitwohnungssteuer für Studenten |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Nach dem OVG Greifswald (für
Rostock) bestätigte auch das OVG Rheinland-Pfalz (für Mainz) die Auffassung,
dass ein Zimmer bei den Eltern keine Erstwohnung darstellt, so dass Studenten
am Studienort keine Zweitwohnung haben.
Das weiterte Klagen der Stadt
verursacht nicht nur Kosten, sondern in erster Linie einen hohen Imageschaden
für die Universitäts- und Hansestadt.
Hinzu kommt der Verlust der
Glaubwürdigkeit des Oberbürgermeisters, der in seinem Wahlkampf 2005 mehrfach
zu dieser Steuer erklärte: „Um es direkt zu sagen: Ich lehne sie
ab.“ (Quelle u. a.: Prüfsteine des Unternehmerbandes Rostock und
Umgebung e.V. zur Oberbürgermeisterwahl 2005).
Stadtverwaltung und
Bürgerschaft sollten geschlossen beweisen, dass die Rede von der
Universitätsstadt keine hohle Phrase, sondern gelebtes Wollen ist.
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
* Anmerkung
Sitzungsdienst/Wo. (25.08.2008):
gegen den Beschluss vom 09.07.08 hat
der OB mit Schreiben vom 16.07.08 Widerspruch
eingelegt, deshalb erneute Behandlung
am 10.09.0.2008