Beschlussvorlage - 0527/07-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0527/07-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,20,66,67

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22  Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

29.02.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.04.2008 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

13.03.2008 17:00

27.03.2008 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

--

--

--

 

Beschlussvorschlag


Die Bürgerschaft beschließt die Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock wie folgt:



1. Gegenstand und Zahlungspflichtige

 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock (Anlage) werden Entgelte wie folgt erhoben:

 

Zur Zahlung des Entgelts ist verpflichtet, wer die öffentlichen Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock in Anspruch nimmt.



2. Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

 

Die zu erhebenden Entgelte werden vor der Inanspruchnahme der Leistung und sofort zur Zahlung in bar fällig.

 

Das Entgelt ist in den Münzautomaten oder bei der mit der manuellen Bewirtschaftung der Anlage beauftragten Person zu entrichten.



3. Höhe der Entgelte

 

Das Entgelt wird für die einmalige Benutzung erhoben. Die Sätze sind in Brutto ausgewiesen und bemessen sich wie folgt:



3.1. Inanspruchnahme der Toilettenanlagen

 

Kategorie        Titel                                                                Entgelt pro Benutzung

I                      Großanlagen in manueller Bewirtschaftung  0,50 EUR

II                     Vollautomatische Anlagen                                    0,60 EUR

III                     Anlagen mit erhöhtem Ausstattungs- und                 0,50 EUR

                      Reinigungsstandard (touristische Lage)
IV                    Anlagen mit gutem Ausstattungs- und                      0,30 EUR
                      Reinigungsstandard

V                     Anlagen mit sehr einfachem Ausstattungs-   0,00 EUR

                      und Reinigungsstandard
VI                    Anlagen auf den Friedhöfen                                     0,00 EUR

 

 

3.2.      Inanspruchnahme der sonstigen Ausrüstungsgegenstände

 

Kategorie        Titel                                                                       Entgelt pro Benutzung

VII                    Dusche                                                          1,00 EUR

VIII                   Waschen/Händewaschen                                      0,30 EUR

                       (ohne Toilettenbenutzung)

 

4.  Abweichendes Entgelt, Befreiung von der Entgeltpflicht

 

Soweit Anlagen durch einen Dritten im Rahmen eines Pacht- und/oder Betreibervertrages bewirtschaftet werden, obliegt diesem die Festsetzung eines von dem in Punkt 3 genannten Betrages abweichenden Entgelts.

 

Die Benutzung der öffentlichen Sanitäranlagen ist für Behinderte, die über den Behinderten-WC-Schlüssel verfügen, entgeltfrei.

 

Anlage

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehreinnahmen von ca. 25.000,- EURO

 

Begründung

 

Das Entgeltkonzept für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock wurde unter Federführung des Amtes für Umweltschutz erarbeitet und betrifft 36 Sanitäranlagen.

 

31 dieser Anlagen werden als Betrieb gewerblicher Art seit Dezember 2004 durch das Amt für Umweltschutz bewirtschaftet. Im Rahmen dieser unternehmerischen Tätigkeit sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu tätigen, die den laufenden Betrieb der zugehörigen Sanitäranlagen absichern. Da die notwendigen Ausgaben die erzielten Einnahmen übersteigen, muss jährlich eine Bezuschussung des Unterabschnitts „Öffentliche Bedürfnisanstalten“ aus dem allgemeinen Haushalt der Hansestadt erfolgen.

 

Um diesen Zuschuss trotz steigender Kosten für die Unterhaltung der öffentlichen Sanitäranlagen zu reduzieren, werden durch das Amt für Umweltschutz gezielt Maßnahmen entwickelt, die der Reduzierung von Ausgaben sowie der Einnahmeerhöhung dienen. Eine Maßnahme ist das beiliegende Entgeltkonzept für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock, das ein abgestuftes Entgeltsystem enthält.

 

Die vorliegende durchschnittliche Anhebung der Benutzungsentgelte für die Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock wird deren allgemeinen Kostendeckungsgrad optimieren. Mittelfristig  wird auf diese Weise die Erhöhung der technischen und hygienischen Qualitätsstandards ermöglicht und langfristig die Finanzierung der laufenden Bewirtschaftung zusätzlicher Sanitäranlagen bezweckt.

 

 

Begründung der Entgeltkategorien

 

Bislang wird für die einmalige Benutzung von Toilettenanlagen grundsätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,30 EUR erhoben. Die Benutzung der Duschen kostet 0,50 EUR.

 

Mit vorliegender Entgelten werden zum einen der Kostendeckungsgrad, also die Wirtschaftlichkeit des gesamten „BgA ÖBA“ erhöht, zum anderen eine Anpassung an privat betriebene Sanitäranlagen im Stadtgebiet vorgenommen.

 

Die Abstufung des Entgelts berücksichtigt die verschiedenen technischen und hygienischen Kategorien, sowie die Standorte.

 

Kategorie I: Großanlagen in manueller Bewirtschaftung

 

Die kostenintensive Bewirtschaftung der Sanitäranlagen durch Servicekräfte vor Ort, die dadurch mehrfach täglich vorgenommene Reinigung pro Tag sowie die vor allem in touristischer Hinsicht exponierte Lage rechtfertigen die Erhöhung des Entgeltes für die Benutzung der Toilettenanlagen auf 0,50 EUR.

 

Kategorie II: vollautomatische Anlagen

 

Der hygienische Höchststandard durch deren vollautomatische Reinigung nach jeder Benutzung sowie die Vorhaltung dieser Sanitäranlagen an prägnanten innerstädtischen Knotenpunkten (Innenstadt und Seebad Warnemünde) erlauben ebenfalls die Anhebung des Entgelts auf 0,60 UR.

 

Kategorie III: Anlagen mit erhöhtem Ausstattungs- und Reinigungsstandard (touristische Zentren)

 

Diese Anlagen gehören zu der in Abschnitt 1.1 beschriebenen Gruppe der sonstigen Anlagen, befinden sich jedoch in der touristisch exponierten Lage Strandpromenade im Seebad Warnemünde. Sie verfügen über eine verbesserte Münzautomatik und erhalten in der Hauptsaison eine zweite Reinigung. Daher ist eine Anpassung des Benutzungsentgelts an die Kategorien I und II empfehlenswert.

 

Kategorie IV: Anlagen mit gutem Ausstattungs- und Reinigungsstandard

 

Diese Anlagen gehören ebenfalls zur Gruppe der sonstigen Anlagen, dienen vorwiegend der Versorgung der Einwohnerinnen/Einwohner der Hansestadt und befinden sich in touristisch weniger bedeutsamen Bereichen des Stadtgebietes, z.B. in Neubaugebieten. Sie werden täglich nur ein Mal gereinigt. Das derzeitige Entgelt in Höhe von 0,30 EUR wird beibehalten.

 



Kategorie V: Anlagen mit sehr einfachem Ausstattungs- und Reinigungsstandard

 

Dies sind die in Abschnitt 1.1 beschriebenen TC-Anlagen. Bisher wurden für diese Sanitäranlagen Benutzungsentgelte in Höhe von 0,30 EUR erhoben und die Zugänglichkeit mittels Münzautomaten gesichert. Bislang sind - vermutlich auch aufgrund der Meer- und Naturnähe - nur wenige Strandbesucherinnen/Strandbesucher bereit gewesen, die kostenpflichtigen städtischen Sanitäranlagen zu nutzen. Die somit nur minimalen Einnahmen im Verhältnis zu den weitaus höheren Aufwendungen für die Instandhaltung der störanfälligen Münzautomatik sowie die sehr einfache Ausstattung (kein Strom- und Wasser-/Abwasser-anschluss) widersprechen erheblich der Erhebung eines Entgelts für die Benutzung dieser Anlagen. Aus diesem Grund wird die Nutzung ab Beschlussfassung entgeltfrei erfolgen.

 

Kategorie VI: Anlagen auf den Friedhöfen

 

Diese Toilettenanlagen sind Bestandteil der Infrastruktur des jeweiligen Friedhofes und werden für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher vorgehalten. Die Unterhaltung wird durch die Gebühreneinnahmen auf der Grundlage der „Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)“ vom 15.03.2006 finanziert. Die Benutzung der Toiletten erfolgt somit entgeltfrei.

 

Kategorie VII: Dusche

Kategorie VIII: Waschen/Händewaschen

 

In der Großanlage „Schanze“ sind Waschräume vorhanden, in denen sich Duschen sowie Waschbecken befinden. Das Entgelt für die Benutzung der Duschen wird aufgrund der hohe Ressourcenverbräuche und des Reinigungsaufwandes von 0,50 EUR auf 1,00 UR erhöht. das Entgelt für die Körperreinigung am Waschbecken in Höhe von 0,30 EUR wird beibehalten.

 

 

Sonderregelungen

 

Abweichendes Entgelt (private Betreibung)

 

Die privaten Betreiberinnen/Betreiber öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock bewirtschaften diese auf der Grundlage der Pacht- und Betreiberverträge kostenneutral für die Kommune, indem sie sämtliche Ausgaben tragen und die erzielten Einnahmen zur Deckung heranziehen. Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit können sie ein von dem grundsätzlichen Entgeltbetrag abweichendes Entgelt festsetzen.

 

Befreiung von der Entgeltpflicht

 

Fast 70 % der Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock verfügen über eine behinderten-gerechte WC- oder TC-Kabine. Der Zugang ist durch Münzeinwurf, jedoch auch mittels Behinderten-WC-Schlüssel möglich.

 

Das Konzept zum einheitlichen Schlüssel für Behindertentoiletten in Raststätten auf Autobahnen usw. wurde durch den Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF) entwickelt und im Jahr 1986 durchgesetzt. Inzwischen sind die öffentlichen Behindertentoiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, in der Schweiz und in weiteren europäischen Ländern mit den hierfür geeigneten Schließzylindern ausgestattet. Der CBF Darmstadt e.V. ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur Behinderten ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

 

Die Benutzung der behindertengerechten WC- oder TC-Kabinen der Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock erfolgt für die Behinderte, die über den oben beschriebenen Behinderten-WC-Schlüssels verfügen, entgeltfrei.

 

Von der Beschlussfassung in Form einer Satzung wird abgesehen, da sich die für die wirtschaftliche Betreibung notwendige Flexibilität der Entgelthöhe für private Betreiber nicht mit dem Bestimmtheitsgebot einer formalen Entgeltordnung vereinbaren lässt.

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage
Entgeltkonzept


Anlage zum Beschlussvorschlag

Öffentliche Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock

 

Toilettenanlagen (Ziffer 3.1)

 

 

Nr.

Standort

Entgeltkategorie

1

Stadtmitte

An der Hege

I

2

Stadtmitte

Fischerbastion

I

3

Warnemünde

Am Strom 106 - 108, "Schanze"

I

4

Stadtmitte

Alter Markt

II

5

Stadtmitte

Marienkirche

II

6

Stadtmitte

Ständehaus Steinstraße

II

7

Stadtmitte

Universitätsplatz

II

8

Stadtmitte

Schröderplatz

II

9

Warnemünde

Wachtler Straße

II

10

Warnemünde

Wachtler Straße

II

11

Stadtmitte

Stadthafen

III

12

Warnemünde

Strandzugang 18, Strandweg 12a

III

13

Warnemünde

Strandzugang 16, Strandweg 6/8

III

14

Warnemünde

Strandzugang 3, Luisenstraße

III

15

Warnemünde

Strandzugang 1, Am Leuchtturm 1a

III

16

Warnemünde

Mittelmole

III

17

Dierkow

Dierkower Kreuz

IV

18

Stadtmitte

Badstüberstraße

IV

19

Stadtmitte

Ulmenmarkt

IV

20

Stadtmitte

Am Röper

IV

21

Evershagen

B.-Brecht-Straße

IV

22

Lütten Klein

Warnowallee

IV

23

Groß Klein

Schiffbauerring

IV

24

Warnemünde

Am Strom 39

IV

25

Markgrafenheide

Warnemünder Straße 1d

IV

26

Diedrichshagen

Parkplatz Wilhelmshöhe

V

27

Warnemünde

Parkplatz Rohrmannsche Koppel

V

28

Warnemünde

Parkplatz Neuer Friedhof West

V

29

Warnemünde

Parkplatz Buswendeschleife

V

30

Warnemünde

Parkplatz Rostocker Straße

V

 

 

 

 

 

 

Nr.

Standort

Entgeltkategorie

31

Hohe Düne

Parkplatz Hohe Düne

V

32

Markgrafenheide

Parkplatz Stubbenwiese

V

33

Markgrafenheide

Parkplatz Sonnenstrand

V

34

Gartenstadt

Neuer Friedhof/Satower Straße 16

VI

35

Gartenstadt

Westfriedhof/Am Westfriedhof 2

VI

36

Warnemünde

Neuer Friedhof/Parkstraße

VI

 

 

Sonstige Ausrüstungsgegenstände (Ziffer 3.2)

 

Nr.

Standort

Entgeltkategorie

11

Stadtmitte

Stadthafen

VII

29

Warnemünde

Am Strom 106 - 108, "Schanze"

VII, VIII

 

 

 

Der überwiegende Teil der Sanitäranlagen ist mittels Münzautomaten in der Zeit vom 00:00 bis 24:00 Uhr zugänglich. Die übrigen Anlagen sind überwiegend in der Zeit vom 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 




Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 0527/07-BV

 

Entgeltkonzept öffentlicher Bedürfnisanlagen der Hansestadt Rostock

 

 -> Abstufungen Entgelthöhe entsprechend der Qualität der Anlagen sowie des Standortes

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.03.2008 - Finanzausschuss

Erweitern

27.03.2008 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

09.04.2008 - Bürgerschaft