Antrag - 0006/07-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Kita-Entgelt-Entscheidungen der Schiedsstelle durch die Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2007
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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23.01.2007
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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28.02.2007
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14.03.2007
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finanzielle
Auswirkungen |
sind zu berechnen und aufgrund eines unabweisbaren Rechtsanspruchs vorzuhalten |
Begründung
Gesetzlich
steht den Trägern seit 01.01.2005 ein Entgelt nach dem KiföG zu. Die Umsetzung
des Gesetzes ist durch die Stadt verzögert worden. Die Träger wiederum können
erst bei abgeschlossenen Verträgen mit der Stadt ihre Betreuungsverträge mit
den Eltern anpassen. Eine rückwirkende Vertragsänderung im Jahr 2007 für
2005/06 ist nicht möglich.
Die
Schiedsstelle hat verbindliche Entgelte ab Mai 2005 festgelegt, die in den
ersten Januar-Tagen 2007 vom Oberbürgermeister durch den Verzicht auf Klage vor
dem Verwaltungsgericht anerkannt wurden. Gesetzliche Regelungen wiederum
schreiben die Ausfinanzierung dieser Entgelte genau vor. Die Stadt kommt hier
nicht aus ihrer Verantwortung.
Den
Trägern ist durch das Verhalten der Stadt ein realer Schaden entstanden, sie
haben demzufolge Anspruch auf „Schadensersatz“ – eben in Höhe
der ihnen entgangenen höheren Elternanteile.
Besteht
der OB auf seine unseres Erachtens nach völlig haltlosen Auffassung, stehen der
Stadt weitere Rechtsstreitigkeiten mit den Trägern ins Haus. Das leidige Thema
Kita-Entgelte sollte jedoch umgehend beendet werden, eben durch Anerkennung der
Schiedsstellensprüche und deren Folgen.
Dr.
Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende