Dringlichkeitsantrag - 1238/06-DA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

1238/06-DA

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Annegrit Koburger-Ari (für die Fraktion Die Linke.PDS)

Neuer Markt 1    18055 Rostock

04.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

06.12.2006 *

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Bestandsschutz für das Warnowschiff bis zur Klärung

des Widerspruchs des Oberbürgermeisters

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert alles zu unterlassen, was den

Verbleib des Warnowschiffs an seinem Standort und den Weiterbetrieb der

Geschäfte des gegenwärtigen Nutzers gefährdet. Bis zum rechtsgültigen

Entscheid über den vom Oberbürgermeister eingelegten Widerspruch gegen den

Verkauf an den Verein „Hütte e. V.“ ist sicherzustellen, dass keine

Veränderungen an bestehenden Verhältnissen vorgenommen werden.

 

Sollte die Rechtsaufsicht die Beschlüsse von Bürgerschaft und Hauptausschuss

bestätigen, ist mit dem Käufer eine einvernehmliche Lösung über Liegeplatz

und Nutzung zu finden.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Erst nach Ende der Antragsfrist wurde bekannt, dass der Oberbürgermeister

rechtliche Schritte prüft, um dem Verein „Hütte e. V.“ den Verbleib auf dem

Warnowschiff unmöglich zu machen und zudem der Liegeplatz zum Jahresende

gekündigt, bzw. für 2007 nicht verlängert wurde. Damit wäre die Existenz des

von Bürgerschaft und Hauptausschuss bezuschlagten Käufers akut bedroht. Um

eventuellen Schaden von der Hansestadt Rostock abzuwenden, ist dies zu

verhindern.

 

Begründung:

Die Bürgerschaft und der Hauptausschuss haben sich eindeutig für den Verein

„Hütte e. V.“ als Käufer des Warnowschiffes entschieden. Der Einspruch des

Oberbürgermeisters darf nicht ausgenutzt werden, um diese Beschlüsse mit

bürokratischen Mitteln auszuhebeln.

 

 

gez. A. Koburger-Ari

Fraktionsvorsitzende

 

* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (18.01.2007): gegen den Beschluss vom 06.12.06 hat der OB mit Schreiben vom 20.12.06 Widerspruch
  eingelegt, deshalb erneute Behandlung am 31.01.2007

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31.01.2007 - Bürgerschaft

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