Beschlussvorlage - 1224/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1224/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

01.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Sozial- und Gesundheitsausschuss

17.01.2007 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Terminverlängerung zum Beschluss Nr. 0793/06-A
- "Arbeitshinweise der Hansestadt Rostock zur Festsetzung angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach
§ 22 SGB II"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0793/06-A vom 11.10.06

0793/06-A vom 11.10.06

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Terminverlängerung zur Beschlussfassung der überarbeiteten „Arbeitshinweise für die Mitarbeiter des Sozialamtes der Hansestadt Rostock sowie des Hanse-Jobcenters zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung" bis zum 12. September 2007 zu.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Mit Beschluss 0793/06-A vom 11.10.2006 wurde der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock beauftragt, der Bürgerschaft zum 06.12.2006 die überarbeiteten „Arbeitshinweise für die Mitarbeiter des Sozialamtes der Hansestadt Rostock sowie des Hanse-Jobcenters zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung“ zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Anschluss fanden erste Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern der großen Wohnungs-unternehmen der Stadt, dem Hanse-Jobcenter, dem Amt für Jugend und Soziales sowie dem Bauamt statt. Am 08.11.2006 wurde bei einer Beratung beim Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit dahingehend Einigkeit erzielt, dass eine Neufestlegung der Angemessenheitskriterien für die Zukunft nur auf der Grundlage des neuen Mietspiegels für die Hansestadt Rostock erfolgen kann. Dieser wird erst Ende des Jahres 2006 vorliegen. Darüber hinaus müssen Regelungen zu weiteren Einzelproblemen, z. B. zur Höhe von angemessenen Betriebskosten, wohnungswirtschaftlichen Fragen bei Umzugsbegehren bzw. Aufforderungen zur Senkung der Miete, Berücksichtigung der durch das Bundessozialgericht am 07.11.2006 entschiedenen Revisionsverfahren – Beschlüsse liegen noch nicht vor –, gefunden werden.

 

Als realistische Zielsetzung für die Einreichung einer allseits abgestimmten Beschlussvorlage wird daher das Ende des III. Quartals 2007 angesehen.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft