Beschlussvorlage - 1120/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1120/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2306,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

11.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

10.01.2007 19:00

16.01.2007 17:00

 

30.01.2007 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 1. Änderung des Bebauungsplans   Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“   

 Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0469/06 vom 14.06.2006

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 “Ehemalige Neptunwerft” vorgebrachten Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Behörden hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Aufgrund des §§ 10 und 172 BauGB beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 “Ehemalige Neptunwerft”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.         Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

 

Begründung

 

Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 10.MI.138 “Ehemalige Neptunwerft”  basiert auf einem Antrag der Hamburg-Rostocker-Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG (HRI), als Eigentümer wesentlicher Flächen im Plangebiet, vom 05.04.2005.

 

Die wesentliche Zielstellung der 1. Änderung besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der leer stehenden großen Schiffbauhallen für großflächigen Einzelhandel sowie der Streichung des Ausschlusses von Tankstellen im Plangebiet.

 

In dem seit dem 07.07.2005 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 ist der Bereich der großen Schiffbauhallen als Gewerbegebiet festgesetzt. Einerseits stellt sich die Nachnutzung der Hallen für gewerbliche Nutzungen als äußerst schwierig dar, andererseits besteht ein Interesse am Erhalt der prägenden Hallen als Zeugnis der Industriegeschichte der Hansestadt Rostock.

Die Umnutzung für Zwecke des Einzelhandels wird als geeignet beurteilt, um die großen Hallen dauerhaft zu sichern und einen Impuls für die weitere Entwicklung des Standortes „Ehemalige Neptunwerft“ zu geben.

Mit der B-Plan-Änderung werden bis zu 4.800 m² Verkaufsfläche planungsrechtlich zulässig. Um die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt zu reduzieren werden die Flächengrößen und zulässigen Sortimente eingeschränkt.

Im Planverfahren wurden vor allem die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber der gesamtstädtischen Struktur der Handelsflächen sowie die Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz untersucht.

 

Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.

 

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 20,6 ha.

 

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.07.2006  bis zum 21.08.2006.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:

-          Erweiterung des Geltungsbereiches südlich des SO 1 um 5 Meter (Verkehrsfläche)

-          Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt südlich SO 1, GE 10 und GE 11

-          Umgrenzung der Bauflächen im westlichen Teil des GE 11 für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Festsetzung eines Lärmpegelbereiches (LPB IV)

-          geringfügige Korrekturen bzw. Ergänzungen in der Begründung

 

Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.

Durch die Änderungen werden Belange der Eigentümer in den Gebieten SO 1, GE 10 und GE 11 berührt. Aus diesem Grund erfolgte eine Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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10.01.2007 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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12.01.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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31.01.2007 - Bürgerschaft