Beschlussvorlage - 0933/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatz Wilhelmshöhe im FFH-Gebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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14.11.2006
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28.11.2006
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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16.11.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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21.11.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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23.11.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3 der Hauptsatzung i.V. m. § 22 Kommunalverfassung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus* Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung * |
16.11.2006 17:00 21.11.2006 17:00 28.11.2006 17:00 23.11.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0305/05 vom 06.04.2005 |
keine |
0305/05 vom 06.04.2005 |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Aufhebung des
Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0305/05 vom 06.04.2005. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit
dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0305/05 vom 06.04.2005 erhielt der
Oberbürgermeister folgenden Auftrag:
„Bis zum Jahr 2008 ist eine mit dem
FFH-Gebiet verträgliche Lösung für das Parken im Bereich Wilhelmshöhe zu
schaffen. Bis zum Jahr 2008 ist eine endgültige Umgestaltung unter Beachtung
des FFH-Gebietes zu sichern.“
Der
o.g. Bürgerschaftsbeschluss hatte keine Aussagen zur Finanzierung getroffen.
Inzwischen wurden durch die Verwaltung Untersuchungen zu inhaltlichen und finanziellen Untersetzung des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses veranlasst:
·
rechtsgutachterliche
Stellungnahme: „Vereinbarkeit des Parkplatzes im FFH-Gebiet mit
europäischem Naturschutzrecht (Prof. Erbguth 2005)
·
Teilmanagementplan
für das pSCI DE 1838-301 „Stoltera bei Rostock“ einschließlich Parkplatzlösung
(RANA 2005)
Im
Ergebnis dieser Untersuchungen ist eindeutig festzustellen, dass eine
unveränderte Weiterführung des Parkplatzbetriebes im FFH-Gebiet mit dem europäischen
Naturschutzrecht nicht vereinbar ist. Die Verwaltung hat deshalb in Auswertung
der o. g. Untersuchungen mit dem Ziel der Kostensenkung eine abgestimmte
Minimalvariante erarbeitet, deren Kostenstruktur sich wie folgt darstellt:
Maßnahmen
am Laichgewässer 49.500 EURO
Maßnahmen
für Amphibienleiteinrichtungen 131.600 EURO
Maßnahmen
Parkplatzrück-, -um- und -ausbau 183.200 EURO
Gesamtkosten
Bau (netto) 364.300 EURO
zzgl.
Planungskosten (ca. 10 % d. Bausumme) 36.500 EURO
Sonst.
Baunebenkosten (ca. 3% d. Bausumme) 11.000 EURO
Gesamtsumme
Bau- und Planungskosten 411.800 EURO
Zzgl.
19% MWST 78.200 EURO
Summe (brutto) ca. 490.000 EURO
Die
benötigten Mittel wurden im Haushaltplanentwurf 2007 als Mehrbedarfe für den
Vermögenshaushalt angemeldet. Das Vorhaben ist aber nach Auffassung der
Verwaltung nicht prioritär einzuordnen, so dass die Mittel in absehbarer Zeit
nicht vollständig zur Verfügung stehen werden.
In
Anbetracht des ermittelten Finanzbedarfes in Höhe von 490 TEUR einerseits und
der angespannten Finanzsituation andererseits muss der Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 0305/05 vom 06.04.2005 wegen Undurchführbarkeit aufgehoben werden.
Als
Konsequenzen aus dieser Aufhebung ergeben sich Konflikte mit geltendem
Naturschutzrecht. Danach gilt ein Verschlechterungsverbot bzw. die
Unzulässigkeit aller Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu
einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können
(Landesnaturschutzgesetz M-V, §28 Abs. 5). Für die notwendigen Maßnahmen am
Laichgewässer soll daher zumindest mittelfristig über eine Zuordnung als
Kompensationsmaßnahmen eine Realisierung erfolgen. Der Parkplatzumbau
einschließlich der dazugehörigen Amphibienleiteinrichtung ist auf diesem Wege
jedoch nicht realisierbar. Hier bleibt für die Parkplatzbetreiber das Risiko,
dass im Rahmen der Überwachung der FFH-Gebiete durch die zuständige Behörde des
Landes entsprechend EU- und Landes-Recht Beschränkungen oder Sperrungen des
Parkplatzbetriebes angeordnet werden könnten.
Roland Methling
Anmerkung
Sitzungsdienst/Wo. (09.11.2006)
* Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus auf Wunsch des Ausschusses hinzugefügt
* Ausschuss für Stadt- und
Regionalentwicklung… auf Wunsch des Ausschusses hinzugefügt