Beschlussvorlage - 0933/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0933/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

67,20,66,87

Beschlussvorschriften

Datum

§ 3 der Hauptsatzung i.V. m. § 22 Kommunalverfassung

 

02.11.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.12.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus*

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung *

14.11.2006 17:00

16.11.2006 17:00

21.11.2006 17:00

 

28.11.2006 17:00

23.11.2006 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Parkplatz Wilhelmshöhe im FFH-Gebiet

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0305/05 vom 06.04.2005

keine

0305/05 vom 06.04.2005

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0305/05 vom 06.04.2005.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0305/05 vom 06.04.2005 erhielt der Oberbürgermeister folgenden Auftrag:

 „Bis zum Jahr 2008 ist eine mit dem FFH-Gebiet verträgliche Lösung für das Parken im Bereich Wilhelmshöhe zu schaffen. Bis zum Jahr 2008 ist eine endgültige Umgestaltung unter Beachtung des FFH-Gebietes zu sichern.“

Der o.g. Bürgerschaftsbeschluss hatte keine Aussagen zur Finanzierung getroffen.

 

Inzwischen wurden durch die Verwaltung Untersuchungen zu inhaltlichen und finanziellen Untersetzung des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses veranlasst:

·         rechtsgutachterliche Stellungnahme: „Vereinbarkeit des Parkplatzes im FFH-Gebiet mit
europäischem Naturschutzrecht (Prof. Erbguth 2005)

·         Teilmanagementplan für das pSCI DE 1838-301 „Stoltera bei Rostock“ einschließlich Parkplatzlösung (RANA 2005)

 

Im Ergebnis dieser Untersuchungen ist eindeutig festzustellen, dass eine unveränderte Weiterführung des Parkplatzbetriebes im FFH-Gebiet mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar ist. Die Verwaltung hat deshalb in Auswertung der o. g. Untersuchungen mit dem Ziel der Kostensenkung eine abgestimmte Minimalvariante erarbeitet, deren Kostenstruktur sich wie folgt darstellt:

 

Maßnahmen am Laichgewässer                                                     49.500 EURO

Maßnahmen für Amphibienleiteinrichtungen                      131.600 EURO

Maßnahmen Parkplatzrück-, -um- und -ausbau                           183.200  EURO

 

 

 

Gesamtkosten Bau (netto)                                                            364.300  EURO

zzgl. Planungskosten (ca. 10 % d. Bausumme)                             36.500 EURO

Sonst. Baunebenkosten (ca. 3% d. Bausumme)                            11.000 EURO

 

Gesamtsumme Bau- und Planungskosten                                    411.800 EURO

Zzgl. 19% MWST                                                                              78.200 EURO

 

Summe (brutto)                                                                       ca. 490.000 EURO

 

Die benötigten Mittel wurden im Haushaltplanentwurf 2007 als Mehrbedarfe für den Vermögenshaushalt angemeldet. Das Vorhaben ist aber nach Auffassung der Verwaltung nicht prioritär einzuordnen, so dass die Mittel in absehbarer Zeit nicht vollständig zur Verfügung stehen werden.

 

In Anbetracht des ermittelten Finanzbedarfes in Höhe von 490 TEUR einerseits und der angespannten Finanzsituation andererseits muss der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0305/05 vom 06.04.2005 wegen Undurchführbarkeit aufgehoben werden.

 

Als Konsequenzen aus dieser Aufhebung ergeben sich Konflikte mit geltendem Naturschutzrecht. Danach gilt ein Verschlechterungsverbot bzw. die Unzulässigkeit aller Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können (Landesnaturschutzgesetz M-V, §28 Abs. 5). Für die notwendigen Maßnahmen am Laichgewässer soll daher zumindest mittelfristig über eine Zuordnung als Kompensationsmaßnahmen eine Realisierung erfolgen. Der Parkplatzumbau einschließlich der dazugehörigen Amphibienleiteinrichtung ist auf diesem Wege jedoch nicht realisierbar. Hier bleibt für die Parkplatzbetreiber das Risiko, dass im Rahmen der Überwachung der FFH-Gebiete durch die zuständige Behörde des Landes entsprechend EU- und Landes-Recht Beschränkungen oder Sperrungen des Parkplatzbetriebes angeordnet werden könnten.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (09.11.2006)

* Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus auf Wunsch des Ausschusses hinzugefügt

* Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung… auf Wunsch des Ausschusses hinzugefügt

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Beschlüsse

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14.11.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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16.11.2006 - Finanzausschuss

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21.11.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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23.11.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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28.11.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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06.12.2006 - Bürgerschaft