Beschlussvorlage - 0882/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0882/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

50,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V

 

27.12.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Finanzausschuss

17.01.2007 17:00

11.01.2007 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Änderung des kommunalen Finanzierungsanteils an den Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende von 6,9 % auf 12,6 %

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit wird beauftragt, als Vertreter der Hansestadt Rostock in der Gesellschafterversammlung der ARGE einer Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils auf 12,6 % ab 2007 zuzustimmen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Mehrausgaben in Höhe von 1.158.222,00 EUR (421.430,00 EUR auf HHST 01.4050.6775 – Erstattung Verwaltungskostenpauschale an ARGE Jobcenter Rostock und 736.792,00 EUR auf HHST 01.4050.6776 – Erstattung Personalkostenpauschale an ARGE Jobcenter Rostock) wurden bei der Haushaltsplanung 2007 berücksichtigt.

 

Begründung

Die Höhe des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) wird gemäß § 15 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 2  der Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Wirtschaftsplan des jeweiligen Haushaltsjahres festgelegt. Der KFA bezieht sich auf die Verwaltung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und der Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II.

 

Bevor der Wirtschaftsplan 2006 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorlag, wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Geschäftsanweisung vom 10.02.2006 zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets zur Umsetzung des SGB II festgelegt, dass der Bund aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zukünftig nur noch einen Anteil an den gesamten Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 87,4 v. H.  tragen wird. Somit wären 12,6 v. H. von den Kommunen zu tragen. Kommunen, die nicht bereit sind, diese Pauschale zu zahlen, hätten die Verwaltungskosten spitz abzurechnen. Dass bedeutet, von der Kommune ist der Nachweis über die Höhe der tatsächlichen Verwaltungsaufwendungen für die kommunalen Leistungen zu erbringen.

 

Derzeit sind im Hanse-Jobcenter ca. 320 Mitarbeiter beschäftigt, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit der Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben befasst sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um

 

·         die Leistungsgewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung einschließlich Feststellung der Angemessenheit der Kosten, Prüfung der Erforderlichkeit von Umzügen und Erteilung oder Ablehnung von Zusicherungen, Entscheidungen zur Gewährung von Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten, Einarbeitung von Abtretungserklärungen, Gewährung von Mietschuldenübernahmen und ggf. Rückforderung der Leistungen bzw. von Darlehen sowie

·         die Gewährung von Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten.

 

Eine Spitzabrechnung würde bedeuten, dass bei jeder dieser Stellen Arbeitsplatzaufzeichnungen erforderlich wären, um den kommunalen Zeitanteil zu ermitteln. Dieses wäre mit einem überproportional hohen und kostenaufwändigen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.

 

Als einvernehmliche Lösung wurde daher der Wirtschaftsplan 2006 mit einem vorläufigen kommunalen Finanzierungsanteil von 6,9 v. H. beschlossen und der Geschäftsführer des Hanse-Jobcenters beauftragt, einen Vorschlag zur Ermittlung eines pauschalen Anteils der kommunalen Verwaltungskosten an den gesamten Verwaltungskosten im Jahr 2006 zu unterbreiten.

 

Im Juli 2006 wurde der Hansestadt Rostock das Ergebnis der auf der Grundlage der Checkliste des BMAS durchgeführten qualifizierten Schätzung vorgestellt. Demnach würde bei einer Spitzabrechnung der kommunale Anteil an der Aufgabenwahrnehmung annähernd 20 v. H. betragen. 

 

Am 06.11.2006 fand zwischen dem Oberbürgermeister, dem Finanzsenator und dem Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit sowie der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rostock ein Spitzengespräch statt. Im Ergebnis stimmten die Vertreter der Hansestadt Rostock dem Vorschlag des BMAS zur Verwendung einer Pauschale zur Festsetzung der kommunalen Verwaltungskosten in Höhe von 12,6 v. H. zu. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass diese Erhöhung jedoch frühestens ab 2007 möglich ist.

 

Aus diesem Grunde wird der Senator für Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit beauftragt, der Anpassung des kommunalen Finanzierungsanteils ab 2007 von derzeit 6,9 v. H. auf 12,6 v. H. in der Gesellschafterversammlung der ARGE zuzustimmen.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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11.01.2007 - Finanzausschuss

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17.01.2007 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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31.01.2007 - Bürgerschaft