Beschlussvorlage - 0824/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0824/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,20,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

 

 

25.10.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

16.11.2006 17:00

19.12.2006 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR)

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0620/03-BV

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt den Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) - Anlage -.                           

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Kostenreduzierung aus der Zielvereinbarung werden in den jährlich zu beschließenden Gebührensatzungen ausgewiesen.

 

 

Begründung

 

Die Hansestadt Rostock hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) mit Dienstleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst beauftragt. Am 20.11.2003 haben die Hansestadt Rostock und die SR eine Zielvereinbarung zur Durchführung dieser Leistungen im Rahmen der geltenden Verträge geschlossen.

 

Die Zielvereinbarung sieht die Kostenreduzierung bei der SR durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Logistikverbesserung und sozialverträglichen Personalanpassung vor. Durch den Übergang zu einem dreijährigen Kalkulationszeitraum sollten dabei die Eigenverantwortung der SR gestärkt und unter Einhaltung der preisrechtlichen Bestimmungen unternehmerische Anreize geschaffen werden. Ziel ist eine wettbewerbsfähige Stadtentsorgung Rostock GmbH, die Aufträge sichern und Arbeitsplätze schaffen kann.

 

Die im Jahr 2003 geschlossenen Zielvereinbarung bezifferte Kostenziele für die Jahre 2007 und 2010. Die Hansestadt Rostock wurde durch eine Höchstpreisvereinbarung für den Zeitraum von 2005 bis 2007 an den erwarteten Einsparungen beteiligt.

 

Nach der Hälfte des ersten Dreijahreszeitraums hat die SR im Juni 2006 angezeigt, dass die für das Jahr 2007 angestrebten Kostenziele erreicht werden. Damit ist die in der Zielvereinbarung benannte Voraussetzung gegeben, ein Fortschreibung für den Zeitraum 2008 bis 2010 vorzunehmen.

 

Für die Fortschreibung der Zielvereinbarung wurden die Kostenziele für das Jahr 2010 an von der SR nicht beeinflussbare Kostensteigerungen bei Diesel und Lohn angepasst. Für den Zeitraum 2008 bis 2010 erwartete Leistungserhöhungen sollen hingegen zum größten Teil durch zusätzliche Effektivitätssteigerungen bei der SR aufgefangen werden und führen nicht zu einer Erhöhung der Kostenziele.

 

Im Ergebnis wurden Höchstpreise für den Zeitraum von 2008 bis 2010 vereinbart, die 8,3 % unter den Preisen für das Jahr 2007 liegen. Die endgültigen Preise werden nach einer Preisprüfung Ende 2007 festgelegt.

 

Für die Fortschreibung der Zielvereinbarung wurde die Bagatellschwelle der Kostenelementeklausel, bis zu der keine Preisanpassung erfolgt, von 1,5 % auf 5 % erhöht. Eine Kostenanpassung im Dreijahreszeitraum 2008-2010 ist daher nur bei außergewöhnlichen Kostensteigerungen zu erwarten.

 

Aufgrund der durch die SR zu tragenden Kalkulations- und Preisrisiken wurde ein kalkulatorischer Gewinn in Höhe von 5 % der Nettoselbstkosten festgelegt. Dies entspricht der aktuellen Rechtssprechung des OVG Greifswald aus dem Jahr 2003 zur zulässigen Höhe des kalkulatorischen Gewinns.

 

Mit der Fortschreibung der Zielvereinbarung kann die SR unter Beachtung der vergabe- und gebührenrechtlichen Vorgaben die notwendige Strukturanpassung sozialverträglich fortführen. Die Gebührenzahler profitieren von den verbindlich festgelegten Kosteneinsparungen. Den Belangen der Hansestadt Rostock wird zusätzlich durch einen entsprechenden Rechtsvorbehalt Rechnung getragen.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

Anlage

 


Zielvereinbarung

 

zwischen der

Hansestadt Rostock

und der

Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR)

 

 

 

1.         Vorbemerkung

 

Die Hansestadt Rostock hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH mit Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Stadtgebiet beauftragt.

Die Aufträge sind auf unbestimmte Zeit vergeben und können mit einer Frist von drei Jahren jeweils zum 31.12. gekündigt werden, die Preise sind in der Regel als Selbstkostenfestpreis mit jährlicher Kalkulation vereinbart. Im Rahmen entsprechender Preisprüfungen wurden Optimierungsmöglichkeiten in der Leistungserbringung festgestellt. Zur Umsetzung dieser Optimierungsmöglichkeiten hat die SR ein Restrukturierungskonzept erstellt. Im Vorgriff auf die Umsetzung verpflichtet sich die SR mit der vorliegenden Zielvereinbarung zu einer Kostenreduzierung.

Diese Zielvereinbarung bildet die Grundlage für die in den Verträgen

§         über die Sammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom 17.02.1994

§         über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen vom 17.02.1994 sowie

§         über die Straßenreinigung vom 17.02.1994

§         über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide mit Wirkung vom 01.01.1992

vorgesehene Preisermittlung.

 

2.         Zielvereinbarung

2.1     Grundlagen der Zielvereinbarung

 

(1)       Grundlage der Leistungserbringung sind die

§         gesetzlichen, auch steuerrechtlichen Bestimmungen,

§         die satzungsrechtlichen Bestimmungen der Hansestadt Rostock, (insb. die Bestimmungen der Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Straßenreini-gungssatzung, Straßenreinigungsgebührensatzung)

in der jeweils geltenden Fassung.

(2)        Grundlage der allgemeinen Kostenziele des Restrukturierungskonzeptes der Anlage 1 sind die satzungsrechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

(3)               Demgegenüber sind die ausdrücklich als „abhängige Kostenziele“

           bezeichneten Kostenziele nur unter den benannten Voraussetzungen

           (Mengenänderung, Satzungsänderung o. ä.) entsprechend 2.3 (4) zu

realisieren.

 

2.2             Leistungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH

 

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH wird den 2004 begonnenen Restrukturierungsprozess fortsetzen, mit dem Ziel, die Kostenziele des Restrukturierungskonzeptes (Anlage 1) in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu erreichen:

·         Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom 17.02.1994

·         Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen vom 17.02.1994

·         Vertrag über die Straßenreinigung vom 17.02.1994

·         Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide mit Wirkung vom 01.01.1992

 

2.3             Preisbestimmung für die Jahre 2008 bis 2010

 

(1)               Für den Zeitraum von 2008 bis 2010 wird der SR von der Hansestadt Rostock ein einheitlicher Jahresfestpreises für die einzelnen Leistungen vergütet. Im Vorgriff auf die Kostenziele des Restrukturierungskonzeptes vereinbaren die Vertragsparteien, dass hierfür das durch die Hansestadt Rostock zu entrichtende Entgelt unabhängig von dem preisrechtlich zulässigen Höchstpreis, die in Anlage 2 festgelegten Jahrespreise bei dem zugrunde gelegten Leistungsumfang nicht überschreiten wird (Höchstpreisvereinbarung). Bei einer Änderung des für jeweils ein Jahr vereinbarten Leistungsumfangs (Anlage 2) um mehr als 10 % ist eine Anpassung der Vergütung gem. § 2 Nr. 3 VOL/B unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren u. U. auch nachträglich nach Feststellung der Mengenänderung. Dies gilt auch für die Abrechnung der Mengen Kehrgut und Papierkorbabfälle. Von dieser Regelung ist eine Minderung der Fahr- und Gehbahnreinigung ausgenommen, die durch überdurchschnittliche Winterdienstleistungen verursacht werden. 

(2)               Bis zum 31. März 2007 legt die Hansestadt Rostock den Leistungsumfang der       einzelnen Leistungen für den Kalkulationszeitraum 2008-2010 fest, auf dieser Grundlage legt die SR bis zum 30.06.2007 der Hansestadt Rostock die Selbstkostenfestpreiskalkulation zur Prüfung vor. Wegen der Kalkulationsrisiken aufgrund des dreijährigen Kalkulationszeitraumes und der Anhebung der Bagatellklausel aus der Kostenelementeklausel auf 5 % wird ein allgemeines Unternehmerwagnis (kalkulatorischer Gewinn) in Höhe von 5 % der Nettoselbstkosten angesetzt.

 (3)       Der Jahresfestpreis wird für die Jahre 2009 und 2010 einer Preisanpassung für die Preisbestandteile Lohnkosten und Dieselkosten gemäß der in Anlage 2 festgelegten Kostenelementeklausel unterzogen.

(4)               Die abhängigen Kostenziele gem. Nr. 2.1 Abs. 3 senken den jeweiligen Jahresfestpreis entweder ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Bedingungen (z. B. Satzungsänderungen) oder ändern den Jahresfestpreis, wenn die jeweilige Bedingung erfüllt ist, z. B. das Über- oder Unterschreiten einer Jahresmengenschwelle mit nachträglicher Änderung des Jahresfestpreises.

 

2.4      Umsetzung der Zielvorhaben

 

(1)   Die Stadtentsorgung Rostock wird im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durch          Bereitstellung von personellen Ressourcen und Sachmitteln die Umsetzung der Zielvereinbarungen gewährleisten.

(2) Die Leistungen der Stadtentsorgung Rostock werden durch Wiegescheine       einer zugelassenen Waage (Abfall mit Angabe Abfallart, Kfz-Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Netto- und Bruttogewicht) und Leistungsnachweise (Straßenreinigung mit Angabe Datum, Kfz-Kennzeichen, Stundenzahl bzw. Anzahl Beschäftigte und Stundenzahl) gegenüber dem Auftraggeber dokumentiert. Die Nachweise sind monatlich mit Rechnungslegung vorzulegen.

 

2.5      Leistungen der Hansestadt Rostock

 

(1)               Bei Erreichung der in der Zielvereinbarung festgelegten Kostenziele für das Jahr 2010, beabsichtigt die Hansestadt Rostock - soweit die Rechtslage dies zulässt - die in Nr. 2.2 genannten Verträge für weitere drei Jahre nicht zu kündigen.

(2)               Werden die in der Zielvereinbarung festgelegten Kostenziele nicht erreicht, so wird die Hansestadt Rostock die Kündigung der in Nr. 2.2 genannten Verträge in Erwägung ziehen.

(3)               Unabhängig davon ist die Hansestadt Rostock berechtigt, die in Nr. 2.2 genannten Verträge zu kündigen, wenn eine verwaltungsgerichtliche oder vergaberechtliche Entscheidung dies erforderlich machen sollte.

 

2.6      Abschließende Vereinbarungen

 

Diese Zielvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2010. Werden die in Nr. 2.2 genannten Verträge auf Grund der Erfüllung der Kostenziele nicht gekündigt, beabsichtigen die Hansestadt Rostock und die SR neue Kostenziele für den jeweils nächsten Dreijahreszeitraum (2011 bis 2013 ) ein Jahr vor Ablauf der Zielvereinbarung einvernehmlich festzulegen und die Zielvereinbarung für den entsprechenden Zeitraum zu verlängern.

 

 

Rostock, .............…………                          Rostock, ....................…..

 

 

 

 

.................................………...                       .........................………...........

Oberbürgermeister    Senator(in)                             Geschäftsführung SR

 

 

 

 

 

 

 


 

       Anlage 1 zur Zielvereinbarung

 

 

 

 

 

 

 

 

Fortschreibung des

 

Konzeptes zur

 

Restrukturierung

 

der

 

Stadtentsorgung Rostock GmbH

 

für die Jahre 2008 bis 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Vorbemerkungen

 

Die SR GmbH und die Hansestadt Rostock haben am 20.11.2003 eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die es der SR GmbH ermöglicht sich neu zu strukturieren, um einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb zu marktüblichen Konditionen zu erreichen. Die für den Zeitraum 2005 bis 2007 vereinbarten Kostenziele werden durch die SR GmbH unter Berücksichtigung der vereinbarten Preisgleitklausel erreicht. Die eingeleiteten Maßnahmen und hier vor allem das Personalkonzept sind zum Tragen gekommen bzw. werden bis zum Jahre 2010 konsequent umgesetzt. Das Personalkonzept basiert im Wesentlichen auf einer im Jahre 2003 mit der Belegschaft vereinbarten Altersteilzeitregelung. Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt auf der Basis der im Jahre 2003 vereinbarten Kostenziele, die um die von der SR nicht beeinflussbaren Kostenveränderungen ( Kraftstoff und Lohn ) angepasst werden. Veränderte Mengen sind ebenfalls in den Berechnungen für die Kostenziele 2010 berücksichtigt und führen aber nur zum Teil zu Kostenerhöhungen.


Maßnahmen

a.      Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall vom 17.02.1994

 

Inhalt ist die Sammlung und der Transport von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie die Entleerung von öffentlichen Papierkörben und Abfallbehältern.

 

·         Sammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Einsammlung von 45.000 t Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall

 

Kostenziel 2007                                      3.716 T€        

Kostenziel 2010                                      3.392 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele.

 

Kostenziel 2007                                      3.803 T€

Kostenziel 2010                                      3.468 T€

 

Die beauftragte Menge für die Jahre 2008 bis 2010 erhöht sich um  2.000 t auf 47.000 t Hausmüll und hausmüllähnlichen Geschäftsmüll.

 

Die sich ergebende Kostenerhöhung aus der Erhöhung der Sammelmengen wird durch eine effektivere Gestaltung der Entsorgungslogistik aufgefangen.

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

Kostenziel 2010                                    3.570 T€

 

Einzelmaßnahmen:

 

1.      Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik

 

·         Weitere Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).

·         Einführung von Tourenoptimierungssoftware

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur

            Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

 

2.   Veränderung der Satzung

 

·         Festlegen von einheitlichen Abfuhrrhythmen in Gebieten mit offener Bebauung

 

 Abhängiges Kostenziel:                      bis zu 400 T € je nach Umfang

 

 

·         Sammlung und Transport von Sperrmüll

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Einsammlung von jährlich 16.800 t Sperrmüll.

 

Kostenziel 2007                                             1.072 T€

Kostenziel 2010                                                990 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele.

 

Kostenziel 2007                                             1.099 T€

Kostenziel 2010                                             1.015 T€

 

In den Jahren 2008 – 2010 werden im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich 16.000 t Sperrmüll entsorgt.

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010.

 

 

Kostenziel 2010                                           1.044 T€

 

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik

 

·         Weitere Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).

·         Einführung von Tourenoptimierungssoftware

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

 

 

 

·         Entleerung von öffentlichen Papierkörben

 

            Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Entleerung von 185.820

            Papierkörben.

 

            Kostenziel 2007                                               330 T€

            Kostenziel 2010                                               298 T€

 

            Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte

            Kostenziele

 

            Kostenziel 2007                                               338 T€

            Kostenziel 2010                                               306 T€

 

 

 

 

 

 

 

1.      Entleerung von 190.000 Papierkörben

 

In den Jahren 2008 – 2010 werden im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich 190.000 Papierkörbe entsorgt.

 

Die sich ergebende Kostenerhöhung aus der Erhöhung der Sammelmengen wird durch eine effektivere Gestaltung der Entsorgungslogistik aufgefangen.

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das

Kostenziel für das Jahr 2010

 

 

Kostenziel 2010                                               314 T€

 

Bei der Beauftragung von Mehrmengen ergeben sich folgende Kostenziele

 

 

2.      Entleerung von 232.000 Papierkörben

 

Kostenziel 2010:                                              365 T€

 

 

3.      Entleerung von 283.000 Papierkörben

 

Kostenziel 2010:                                              421 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Durch Optimierung der Tourenplanung und Veränderung des Schichtmodells wird die spezifische Leistung erhöht.

 

 

 

 


 

b.      Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen

      Abfällen vom 17.02.1994

 

Inhalt ist die Sammlung und die Behandlung von organischen Abfällen

 

 

·         Sammlung und Transport von organischen Abfällen

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Einsammlung von jährlich 7.800 t Bioabfall.

 

Kostenziel 2007                                         707 T€

Kostenziel 2010                                         690 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele

 

Kostenziel 2007                                         721 T€

Kostenziel 2010                                         703 T€

 

 

In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich

8.500 t Biomüll eingesammelt werden.

 

Die sich aus der Veränderung der Sammelmengen ergebende Kostenerhöhung wird durch eine effektivere Gestaltung der Entsorgungslogistik kompensiert.

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

 

Kostenziel 2010                                                  724 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik

 

·         Weitere Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).

·         Einführung von Tourenoptimierungssoftware

·         Konsequente Stadteilweise Abfuhr

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

 

 

 


 

·         Abfuhr von Grünschnitt

 

Die Abfuhr von Grünschnitt erfolgt überwiegend während der Frühjahrs- und Herbstkampagne mit Pressmüll- und Containerfahrzeugen auf Anforderung.

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für die Sammlung von 6.900 t Grünschnitt.

 

Kostenziel 2007                                         205 T€

Kostenziel 2010                                         190 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele.

 

Kostenziel 2007                                         210 T€

Kostenziel 2010                                         195 T€

    

In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich

8.000 t Grünschnitt eingesammelt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Mengenänderung und des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

Kostenziel 2010                                                  209 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Erhöhung der Effektivität der Entsorgungslogistik

 

·         Weitere Verringerung der Besatzungsstärke von 1:2 auf 1:1 mit schrittweiser Einführung modernster Entsorgungstechnik (Low entry- Fahrzeuge).

·         Einführung von Tourenoptimierungssoftware

·         Konsequente stadtteilweise Abfuhr

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

 

 

·         Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für Verarbeitung von 14.700 t kompostierbarer Abfälle.

 

Kostenziel 2007                                           1.528 T€

Kostenziel 2010                                           1.328 T€

 

Aufgrund der Bagatelleklausel kommt die vereinbarte Preisgleitklausel nicht zur Anwendung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich

16.500 t kompostiert werden.

 

Die sich ergebende Kostenerhöhung hinsichtlich der Veränderung der zu kompostierenden Mengen wird durch eine höhere und effektivere Ausnutzung abgefangen.

Wenn es gelingt, die Grünschnittabfälle des Amtes für Stadtgrün im Kompostwerk zu behandeln, ergibt sich ein weiterer Deckungsbeitrag pro Tonne.

 

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

Kostenziel 2010                                         1.367 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Der Effekt ergibt sich aus der Verringerung des Abschreibungsvolumens ab dem Jahre 2007.


 

c.      Vertrag über die Straßenreinigung vom 17.02.1994

 

Inhalt ist die Reinigung von Fahrbahnen, Verkehrsinseln, Gehbahnen, Radbahnen, Parkplätzen, Tunnel, Brücken und die Durchführung des Winterdienstes in der Hansestadt Rostock.

 

 

Fahrbahn- und Gehbahnreinigung

 

·         maschinelle Fahrbahnreinigung

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für 47.178 Kehrkilometer pro Jahr ist

 

Kostenziel 2007                                        1.368 T€

Kostenziel 2010                                        1.026 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele

 

Kostenziel 2007                                        1.402 T€

Kostenziel 2010                                        1.052 T€

   

In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich

ca. 47.200 Kehrkilometer gereinigt werden.

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

Kostenziel 2010                                                 1.082 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Erhöhung der Effektivität der Logistik

 

·         Einführung von Tourenoptimierungssoftware

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Entsorgungsfahrzeuge zur Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

·         Durch Erhöhung der spezifischen Leistung der Kehrmaschinen und durch einen verstärkten mehrschichtigen Einsatz werden die vorhandenen technischen und personellen Ressourcen besser und kostengünstiger eingesetzt.

·         Ein wichtiges Element bei der Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Hansestadt zur Bewältigung der Probleme des ruhenden Verkehrs.

 

 


 

·         maschinelle und manuelle Gehbahnreinigung

 

Kostenziel laut Vereinbarung vom 20.11.2003 für 17.291.948 m² zu reinigende Gehwegfläche  ist

 

Kostenziel 2007                                        403 T€

Kostenziel 2010                                        289 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele.

 

Kostenziel 2007                                         413 T€

Kostenziel 2010                                         296 T€

 

In den Jahren 2008 – 2010 sollen im Auftrag der Hansestadt Rostock jährlich

ca. 17.700.000 m² gereinigt werden.

 

Der in den Jahren 2004 bis 2006 praktizierte Einsatz eines Handreinigers  in der Innenstadt an 150 Tagen ist in der Leistung enthalten.

 

Die Kostenerhöhung hinsichtlich der Veränderung der Reinigungsleistungen und der Einsatz des Handreinigers wird durch eine spezifische Leistungsvorgabe der manuellen Reinigungskräfte und der Gehwegkehrmaschinen abgefangen.

 

Unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

Kostenziel 2010                                                    305 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

Erhöhung der spezifischen Leistung der Gehwegkehrmaschine und der manuellen Reinigungskräfte.

 

 

 

·         Winterdienst

 

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH führt im Auftrag der Hansestadt Rostock entsprechend der Straßenreinigungssatzung den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahnen, Gehbahnen und Parkplätzen durch.

 

Kostenziel 2007                                                   1.283 T€

Kostenziel 2010                                                   1.250 T€

 

Nach Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel ergeben sich korrigierte Kostenziele

 

Kostenziel 2007                                                   1.289 T€

Kostenziel 2010                                                   1.256 T€

     

 

 

 

 

 

 

In den Jahren 2008 – 2010 werden Winterdienstleistungen auf 389 km Straßen, auf 200.337 m2 durchgeführt.

 

Unter Einbeziehung des Winterdienstes an Haltestellen und unter Berücksichtigung des vereinbarten Wagnis- und Gewinnaufschlages ergibt sich das Kostenziel für das Jahr 2010

 

 

Kostenziel 2010                                    1.292 T€

 

 

Einzelmaßnahmen:

 

·         Optimierung des Antriebsmanagements der Winterdiensttechnik zur Reduzierung des Kraftstoffeinsatzes

 

·         Optimierung der Streutechnik zur Senkung des Verbrauchs an Abstumpfungsmaterial

 

·         Optimierung des Arbeitszeitregimes zu Senkung der Bereitschaftsstunden

 


  Anlage 2 zur Zielvereinbarung

 

 

 

1.                  Höchstpreise für die Leistungen der SR für die Jahre 2008-2010 gem. Nr. 2.3 Abs. 1 der Zielvereinbarung

 

Leistung

Leistungsumfang

Jährlicher Höchstpreis

Leistungen Abfallwirtschaft

Einsammlung Hausmüll

47.000 t

3.646.517,00 Euro

Einsammlung und Transport Sperrmüll

16000 t

1.062.385,00 Euro

Sperrmüllverwertung

16000 t

1)

Einsammlung Grünabfall

8000  t

209.484,00 Euro

Einsammlung Bioabfall

8500 t

722.832,00 Euro

Kompostierung Bio- und Grünabfall

16500 t

1.420.341,00 Euro

Gebühreneinzug

4 MitarbeiterInnen

215.239,00 Euro

Leistungen Straßenreinigung und Winterdienst

Papierkorbentleerungen

190.000 Stück

322.414,00 Euro

232.000 (alternativ)

374.781,00 Euro

283.000 (alternativ)

432.281,19 Euro

Papierkorbabfallent- sorgung

320 t

1)

Fahrbahnreinigung

47.200 Kkm

1.188.716,00 Euro

Gehwegreinigung

17.700.000 m²

340.736,00 Euro

Kehrgutentsorgung

4500 t

1)

Winterdienst

Vorhaltung, 400 km Fahrbahn, 229.000 m² Gehweg und Haltestellen

1.290.903,00 Euro

 

1)   Die Kosten sind durch die SR GmbH mit der Vorlage der Selbstkostenfestpreiskalkulation gem. Nr. 2.3 Abs. 2 der Zielvereinbarung vorzulegen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann die Hansestadt Rostock über eine eventuelle Beauftragung.


2.         Kostenelementeklausel

 

Die Preise sind bis zum Ende des Jahres 2008 Festpreise. Mit Beginn des Jahres 2009 wird der Preis aufgrund der unten genannten Preisindizes gemäß der folgenden Formel geändert, wenn sich bei Anwendung der Formel eine Preisänderung von mehr als 5 % gegenüber dem für das Jahr 2008 vereinbarten Festpreis ergibt (Bagatellklausel). Preisänderungen sind durch die Vertragspartner spätestens bis zum 30.06. für das jeweils folgende Jahr mit schriftlichem Nachweis der Kostenerhöhungen bzw. -senkungen (Indizesänderungen) zu beantragen, ansonsten gilt der Einheitspreis des Vorjahres unverändert.

Der jeweilige Einheitspreis für die Jahre 2009f ist nach folgender Formel zu ermitteln:

 

= .

 

In dieser Formel bedeuten:

 

Px               Einheitspreis im Jahr 200x (2009f)

P0               Einheitspreis des Jahres 2008

a                 Prozentsatz des konstanten Preisanteils (u. a. Gewinn, Fixkosten, Selbstbeteiligung)

b                 Prozentsatz des lohnabhängigen Preisanteils

Lx-1              Lohnpreisindex für den Monat Januar ein Jahr vor dem Jahr x

L0                Lohnpreisindex für den Monat Januar 2007

c                 Prozentsatz des dieselkraftstoffverbrauchsabhängigen Preisanteils

Dx-1             Dieselpreisindex für den Monat Januar ein Jahr vor dem Jahr x

D0               Dieselpreisindex für den Monat Januar 2007

 

 

Als Preisindices werden folgende Indices vereinbart (jeweils für den Monat Januar):

 

Index für den lohnabhängigen Preisanteil (b):

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Herausgeber): Fachserie 16: Löhne und Gehälter, Reihe 4.3: Index der Tarif-löhne und -gehälter, Nr. 3.1: Index der tariflichen Monatsgehälter in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften (Deutschland), Wirtschaftszweig: Gebietskörperschaften, Geschlecht: ZUS. (Männliche und weibliche Arbeiter/Angestellte zusammen).

 

Index für den verbrauchsabhängigen Preisanteil (c):

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Herausgeber): Fachserie 17: Preise, Reihe 2: Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Nr. 1: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gütergruppe, -zweig, -klasse und –art: Dieselkraftstoff darunter: bei Abgabe an Großverbraucher

 

Die Anteile b + c werden aus der Selbstkostenpreiskalkulation ermittelt, a ergibt sich als Differenz zu 100 %.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.11.2006 - Finanzausschuss

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19.12.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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31.01.2007 - Bürgerschaft

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14.03.2007 - Bürgerschaft