Beschlussvorlage - 0796/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss für das Vorhaben ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.10.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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26.09.2006
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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26.09.2006
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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05.10.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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10.10.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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11.10.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Kommunalverfassung § 22, Absatz 2 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung Finanzausschuss Bau- und Planungsausschuss Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) |
05.10.2006 17:00 10.10.2006 17:00 10.10.2006 19:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Planungsbeschluss
für das Vorhaben ÖPNV-Verknüpfungspunkt
Warnemünde-Werft |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Planungsbeschluss für das Vorhaben ÖPNV-Verknüpfungspunkt
Warnemünde-Werft wird bestätigt. |
finanzielle
Auswirkungen |
Keine
Planungskosten Hansestadt Rostock. Planungskosten finanziert
die Rostocker Straßenbahn AG. Ausführungskosten –
siehe Anlage 2 |
Begründung
Für
den Bahnübergang „Alte Bahnhofstraße“ in Warnemünde besteht auf
Grund seines nicht der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) entsprechenden
baulichen und signaltechnischen Zustandes die Auflage durch das
Eisenbahnbundesamt an die DB Netz AG diesen umzugestalten. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verlängerte mit Schreiben
vom 27.11.2003 die befristet zugelassene Ausnahme nach § 11 EBO antragsgemäß
gegenüber der DB Netz AG bis zum 31.12.2010 letztmalig zum Betreiben des
vorhandenen Bahnüberganges. Demnach muss die DB Netz AG zwingend eine
technische Umrüstung gemäß EBO oder die Aufhebung des Bahnüberganges durch
Ersatzmaßnahmen herbeiführen.
Vor
diesem Hintergrund der Tatsache des dringenden Handlungsbedarfes strebt die DB
Netz AG eine zukunftsfähige Gesamtlösung an und positionierte sich
diesbezüglich nochmals gegenüber dem Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt
Rostock.
Im
Rahmen der Vorplanung wurde die Verlegung des Bahnüberganges „Alte
Bahnhofstraße“ zum S-Bahn-Haltepunkt Warnemünde-Werft und der notwendige
Ersatz der vorhandenen Fußgängerüberführung am o. g. Standort herausgearbeitet.
Da sich am S-Bahn-Haltepunkt Warnemünde-Werft auch ein zentraler
Verknüpfungspunkt zu den Stadt- und Regionalbussen und ein P+R-Parkplatz
befinden, soll neben einer neuen planfreien Gleisquerung auch eine attraktive
Umsteigebeziehung zwischen den Verkehrsmitteln geschaffen werden. Die planfreie
Gleisquerung baut auf der prognostischen Verkehrsentwicklung am Standort Warnemünde
auf und wird von der Hansestadt Rostock, der DB AG und der RSAG als
Vorzugsvariante favorisiert.
Mit
dem Neubau des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft wird die zentrale
Erschließung der Bereiche Mittelmole, Passagierkai und Werftgelände über die
neu zu bauende Straßenverbindung zwischen der Bundesstraße B 103 und der
Werftallee gesichert.
Die
leistungsfähige Straßenverbindung ist insbesondere für das Passagierterminal
die Voraussetzung, um verstärkt den Passagierwechsel von Kreuzfahrern am Standort
etablieren zu können. Der Passagierwechsel ist mit einem erheblichen
Pkw-Verkehrsaufkommen verbunden. Des Weiteren ist die Schiffsver- und
Schiffsentsorgung über den Lieferverkehr im Terminalbereich abzusichern. Dazu
sind leistungsfähige und eindeutig strukturierte Straßenanbindungen an das
überregionale Hauptstraßennetz notwendig, die mit einer plangleichen
Gleisquerung (Bahnübergang) nicht gegeben sind. Die weitere Entwicklung des
Passagierterminals und die Akzeptanz durch zukünftige Passagiere, die mit Bus
oder Pkw anreisen, hängen wesentlich von einer zeitnahen Realisierung des
ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft und der im Projekt integrierten
Straßenverbindung zwischen der B 103 und der Werftallee ab.
Das
Vorhaben ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die zeitnahe
Standortentwicklung der o. g. Flächen.
Ergänzend
sei vermerkt, dass mit der planfreien Gleisquerung im Bereich Warnemünde-Werft
die Ortslage Warnemünde im Bereich Rostocker Straße und Alte Bahnhofstraße
deutlich vom Durchgangsverkehr und von touristischen Quell- und Zielverkehren
entlastet wird. Dies ist Zielstellung des Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes
der Hansestadt Rostock.
Leistungsfähigkeitsuntersuchungen
einer zukünftigen Gleisquerung im Bereich Warnemünde-Werft berücksichtigten
bereits die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Planungsraum bis 2015. Dazu
wurden die städtebaulichen und verkehrlichen Planungsansätze für die
Teilbereiche Güterbahnhof, Mittelmole, Passagierterminal und Aker-Werft neu
bewertet und das Verkehrsaufkommen für den Straßenverkehr ermittelt. Die
Belegung der Gleistrasse wird vorrangig durch die S-Bahn und den Fernverkehr
sowie Charterverkehre bestimmt. Unter
Berücksichtigung der o. g. Planungsansätze wurde im Rahmen der Untersuchungen
festgestellt, dass eine plangleiche Gleisquerung (Bahnübergang) einen
harmonischen Verkehrsfluss langfristig nicht mehr sichern kann. In der
Hauptverkehrszeit wäre auf Grund der hohen Zugfrequenzen eine dauerhafte Schließung
des Bahnübergangs zu erwarten. Eine nachhaltige Verbesserung der jetzigen
Situation kann nur mit der Realisierung einer planfreien Gleisquerung am
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft erfolgen.
Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens
Das Bauvorhaben umfasst im
Wesentlichen folgende baulichen Maßnahmen:
a)
Bau einer
planfreien Gleisquerung bzw. Eisenbahnkreuzung für den motorisierten und den
nichtmotorisierten Verkehr am zukünftigen ÖPNV-Verknüpfungspunkt
Warnemünde-Werft als Ersatz für den plangleichen Bahnübergang „Alte
Bahnhofstraße“
b)
Rückbau des
plangleichen Bahnübergangs „Alte Bahnhofstraße an Bahn-km 125,811
c)
Rückbau der
Fußgängerüberführung an Bahn-km 125,344
d)
Straßenmäßige
Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung über einen
lichtsignalgeregelten Knoten an die Bundesstraße B 103 (Stadtautobahn) inkl.
Errichtung der erforderlichen Abbiegespuren
e)
Straßenmäßige
Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung an die Lortzingstraße
f)
Straßenmäßige
Anbindung der neuen planfreien Eisenbahnkreuzung über einen
lichtsignalgeregelten Knoten an die in diesem Zusammenhang in ihrer Trasse zu
begradigende Werftallee inkl. Errichtung der erforderlichen Abbiegespuren
g)
Errichtung eines
Busbahnhofs zwischen Lortzingstraße und Bahngleisen inkl. Bushaltestellen,
Pkw-Stellplätzen, Nebenanlagen (z. B. Beschilderung, Beleuchtung) und sonstiger
Ausstattung (z. B. Haltestellenmasten, Fahrgastunterstände) mit straßenmäßiger
Anbindung an die Lortzingstraße und die neue planfreie Eisenbahnkreuzung
h)
Errichtung von
Bushaltestellen in der Werftallee
i)
Errichtung neuer
bzw. Anpassung vorhandener Geh- und Radwege, wobei die Belange der
mobilitätseingeschränkten Personen besonders zu berücksichtigen sind
j)
Errichtung von
mobilitätsgerechten Zugängen bzw. Verbindungen zu und innerhalb des gesamten
ÖPNV-Verknüpfungspunktes
k)
Errichtung bzw.
Anpassung aller für o. g. straßenmäßige Anbindungen erforderlichen Nebenanlagen
(z. B. Beschilderung, Beleuchtung)
l)
Verlegung aller
auf Grund der Gesamtmaßnahme zu verlegenden Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen
m) Durchführung aller erforderlichen
eisenbahnspezifischen Begleitmaßnahmen sowohl für den Endausbau als auch ggf.
in Zwischenbauzuständen (z. B. Verlegung von Signal- und TK-Anlagen, Anpassung
der Fahrleitungstechnik)
n)
Landschaftsplanerische
und grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen.
Auf Grund der allgemeinen prognostischen Verkehrsentwicklung am Kreuzungspunkt ist eine Regelung entsprechend Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) nach § 3 herbeizuführen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind laut § 13 EkrG zu ermitteln.
Entsprechend
der Aufteilung von kreuzungs- und nichtkreuzungsbedingten Kosten erfolgt eine
Zuordnung und Kostenbeteiligung von der DB AG, der Hansestadt Rostock und dem
Bund. Auf der Grundlage erster grober Kostenschätzungen betragen die
Gesamtkosten für das Vorhaben ca. 24,6 Mio. €, wovon ca. 8,0 Mio. €
(jeweils inkl. 19 % Mehrwertsteuer) der Hansestadt Rostock zuzuordnen sind.
Die
Kostenteilung für die Baumaßnahme kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die
Planungs- und Baunebenkosten werden nach jetzigem Stand auf ca. 2.000.000,00 Euro geschätzt.
Effektivität und
Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich ist festzustellen, dass auf Grundlage des vorliegenden Untersuchungsstandes nur eine planfreie Gleisquerung aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und verkehrlicher Sicht den Entwicklungszielen des Ortsteils Warnemünde entspricht. Die planfreie Gleisquerung gewährleistet die vollständige Trennung des Bahnverkehrs von allen anderen hier vorhandenen Verkehrsarten und bedeutet damit eine wesentliche Verbesserung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.
Im
Rahmen der weiteren Planungen werden planfreie Varianten für die Gleisquerung
am vorgesehenen Standort in Höhe Lortzingstraße untersucht und den Kosten und
finanziellen Auswirkungen gegenübergestellt.
Finanzierungsplan
In
Vorbereitung zur finanziellen Einordnung dieses Vorhabens wurde seitens des
Tief- und Hafenbauamtes eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium M–V
hinsichtlich der Förderfähigkeit dieses Vorhabens gestellt. Das
Wirtschaftsministerium M-V bestätigt grundsätzlich die Förderwürdigkeit des
Bauvorhabens einschließlich der Planung für den ÖPNV-Verknüpfungspunkt.
In Abstimmung mit der Hansestadt Rostock hat die Rostocker Straßenbahn AG im Jahre 2001 die Planung bis zur Phase der Genehmigungsplanung als Fördervorhaben beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern angemeldet. Das Wirtschaftsministerium erteilte zunächst einen Zuwendungsbescheid als Vollfinanzierung für die Vorplanung. Diese Vorplanung liegt der Hansestadt Rostock vor.
Auf
der Grundlage des Antrages aus dem Jahre 2001 besteht für die RSAG die
Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzunehmen. Mit Datum vom 01. August 2006
hat die RSAG deshalb in Abstimmung mit dem Tief- und Hafenbauamt beim
Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Weiterführung der Förderung des Anteils
der Hansestadt Rostock für die Planungs- und Vorbereitungskosten gestellt.
Die
Hansestadt Rostock wird mit der RSAG einen Maßnahmeträgervertrag für die
Planung und Vorbereitung der Baumaßnahme schließen, so dass die RSAG die
beantragten Mittel in Anspruch nehmen und die Planung im Auftrag der HRO
realisieren kann. Erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides durch das
Wirtschaftsministerium und dem Abschluss der Planungsvereinbarung mit der DB AG
wird durch die Hansestadt Rostock der Auftrag an die RSAG zur Auslösung der
Planung erteilt.
Des
Weiteren wird eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) mit einem Fördersatz von 75 % auf Grundlage der förderfähigen Kosten für
die Realisierung des Vorhabens durch das Wirtschaftsministerium in Aussicht
gestellt. Gleichzeitig teilt das Ministerium der Hansestadt Rostock
hinsichtlich der zeitlichen Einordnung dieses Vorhabens verbindlich mit, dass
diese Förderung nur im Zeitraum 2007 bis 2010 ermöglicht werden kann. Dabei ist
anzumerken, dass erst nach Vorliegen der baufachlich geprüften
Projektunterlagen der GVFG–Fördermittelbescheid für die Baukosten seitens
des Wirtschaftsministeriums M-V voraussichtlich in der Jahresscheibe 2007
ausgereicht wird.
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, dass die Hansestadt Rostock als
Vorhabensträger agiert. Die DB AG verpflichtet sich, 50 % der Planungskosten zu
tragen. Die Kosten der Realisierung des Vorhabens werden entsprechend EKrG
festgestellt.
Der
Finanzierungsbedarf für die Jahresscheiben 2007 bis 2010 sowie die Anforderung
bezüglich der Höhe der Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsplanung 2007
sind in der Anlage 2 dargestellt.
Terminplan:
Planungsbeschluss durch Bürgerschaft der HRO:........................... 11.10.2006
Planungsvereinbarung zwischen HRO und DB AG:.......................... 11/2006
Kreuzungsvereinbarung zwischen HRO und DB AG:....................... ca. 03/2007
Erarbeitung Planung........................................................................... ca.
1/2006 bis 10/2007
Planfeststellungsverfahren:................................................................ ca.
2007
Baubeschluss:.................................................................................... ca.
2007
geplante Baudurchführung:................................................................ ca.
2008 bis 2010
Roland Methling
Anlagen
2
Anlage 1
Hansestadt Rostock
Tief-und Hafenbauamt Stand 16.05.2006
Kostenteilung niveaufreie
Lösung ÖPNV-Verknüpfungspunkt Rostock-Warnemünde – Gesamtkosten:
24.615.000,00 EUR
1. Kreuzungsbedingte Kosten : 15.500.000,00
EUR
+19% MWST 2.950.000,00
EUR
18.450.000,00
EUR
alle Angaben in EUR
DB AG |
HRO |
Bund |
6.150.000,00 |
6.150.000,00 |
6.150.000,00 |
2. Nichtkreuzungsbedingte
Kosten: 3.500.000,00 EUR
+ 19% MWST 665.000,00 EUR
4.165.000,00 EUR
alle
Angaben in EUR
DB AG |
HRO |
Bund |
1.622.000,00 (Bahnsteige) |
304.500,00 (Bushaltestellen) |
_____ |
280.000,00 (Überdachung) |
280.000,00 (Überdachung) |
_____ |
______ |
262.000,00 (Grunderwerb) |
_____ |
1.416.500,00 (Kreuzungsbauwerk) |
_____ |
_____ |
3.
Planungs-/Baunebenkosten: einschl.MWST ca.:
2.000.000,00 EUR
alle
Angaben in EUR
DB AG |
HRO |
Bund |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
-------- |
4. Gesamtübersicht der
Kostenteilung:
(Punkt 1 -3 )
alle
Angaben in EUR
DB AG |
HRO |
Bund |
10.468.500,00 |
7.996.500,00 |
6.150.000,00 |
|
gerundet: 8.000.000,00 |
|
Anlage 2
Hansestadt Rostock
Tief-und Hafenbauamt Kenntnisstand: 16.05.2006
Vermögenshaushalt 2007 und
Finanzplan 2006 bis 2010
Haushaltsstelle:
02.6300.9850 0003 Kommunalanteil für
ÖPNV-Anlagen im Straßenbereich/ Verknüpfungspunkt Warnemünde
Kommunalanteil HRO: 7.400.000,00 EUR
Fördermittel: 4.800.000,00
EUR (75% Fördersatz der
förderfähigen
Kosten Bau
vorbehaltlich
der
baufachlichen Prüfung)
600.000,00
EUR Förd.Plg. an RSAG
|
|
davon
Kassenwirksamkeit bis |
||||
|
Gesamtwertumfang |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Ausgabe |
7.400.000 |
0 |
0 |
900.000 |
4.000.000 |
2.500.000 |
Verpflichtungs-ermächtigung |
7.400.000 |
|
7.400.000 |
|
|
|
Deckungsquellen: |
|
|
|
|
|
|
Zuweisungen für
Investitionen vom |
|
|
|
|
|
|
Bund |
|
|
|
|
|
|
Land |
4.800.000 |
|
0 |
500.000 |
2.500.000 |
1.800.000 |
Eigenanteil HRO |
2.600.000 |
|
0 |
400.000 |
1.500.000 |
700.000 |