Beschlussvorlage - 0767/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0767/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,61,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V, § 162 BauGB

 

26.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- und Planungsausschuss

18.10.2006 19:00

24.10.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock„

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

- Nr. 356/26/91 vom 27.11.1991

Satzung über eine städtabauliche Sanie-rungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das Stadtzentrum Rostock

- Nr. 568/38/1992 vom 07.10.1992
1. Nachtragssatzung zur "Satzung über eine städtabauliche Sanierungsmaßnahme nach

§ 142 Abs. 1 und 3 BauGB"

-Nr. 1042/39/1997 vom 29./30.01.1997 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

keine

keine

 

Beschlussvorschlag


Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der
Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock" (Anlage 1).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Nach Abschluss der Sanierung entsteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Ausgleichsbetragspflicht gem. § 154 BauGB. Die Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen im Treuhandvermögen der weiteren Sanierung zur Verfügung.

 

Begründung

 

Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u.a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.

 

Aufgrund des Beschlusses – Nr. 0314/05-BV der Bürgerschaft vom 22./23. Juni 2005 wurde bereits die Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung erlassen. Diese teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung umfasste drei Teilgebiete.

 

In dem von der Zweiten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung erfassten Teilgebiet IV sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht bzw. städtebauliche Missstände beseitigt. Der entsprechende Abschlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.


 

Nach dem BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Hansestadt Rostock bezogen auf dieses Teilgebiet berechtigt und verpflichtet, die mit der Sanierungssatzung vorgenommenen bodenrechtlichen Beschränkungen gem. §§ 144 ff BauGB aufzuheben.

 

Nach Rechtswirksamkeit der Satzung entfallen für die betroffenen Grundstückseigentümer die Beschränkungen des Besonderen Städtebaurechts; die Hansestadt Rostock wird das Grundbuchamt um Löschung der Sanierungsvermerke ersuchen. Weiterhin wird das Sanierungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB, sofern diese nicht bereits im Vorwege durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock und dem jeweiligen Grund-stückseigenümer nach § 154 Abs. 3 BauGB abgelöst wurden.

 

Durch den Gutachterausschuss in der Hansestadt Rostock vorgenommene Bodenbewertungen ergaben, dass die städtebaulichen Maßnahmen zu einer Aufwertung des Teilgebietes und damit zu Bodenwertsteigerungen an den Grundstücken geführt haben.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlagen

 

Anlage 1:  - Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung
                    Stadtzentrum Rostock
Anlage 2:  - Lageplan und Abschlussbericht zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung
                    nach § 162 BauGB einschl. Bilddokumentation  (liegen nur in Papierform vor)


Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 0767/06-BV

 

 

 

 

Zweite Satzung

 

über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 



Aufgrund des § 5 Abs.1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205 ff), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 640) und des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung
am 08.11.2006 folgende Satzung beschlossen:



 

§ 1

 

(1)   Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum
Rostock“ vom 27.11.1991, geändert durch die 1. Nachtragssatzung vom 07.10.1992
sowie die Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes zum
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ vom 29./30.01.1997 wird hiermit für das
nachfolgend näher beschriebene Teilgebiet IV aufgehoben.

(2)   Das Teilgebiet IV umfasst alle in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke und
Grundstücksteile, innerhalb der im Lageplan im Maßstab 1 : 1100 durch eine schwarz
gestrichelte Linie gekennzeichneten, vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzten Flächen.
Der Lageplan vom 24.04.2006 ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.


 

§ 2

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs.2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

Rostock, den ............................                                                      ............................................

                                                                          Siegel                     Roland Methling

                                                                                                          Oberbürgermeister


 Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 0767/06-BV

 

 

 

Anlage 1

zur Zweiten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

 

Teilgebiet IV

Grundstücke und Grundstücksteile Flurbezirk I – Flur 2

 

 

Lagebezeichnung

 

Flurstücke

Zusatz

Lange Straße

686/9

Straße / Weg

Lange Straße

602/10, 615/7, 630/12, 667/2, 684/4,

685/7

Teilflächen

Lange Straße 17-20

602/7, 602/9, 615/6, 630/6, 630/7, 667/7, 679/3, 684/2, 692/11

 

Lange Str.21

679/10, 684/5, 685/5, 685/6, 686/13,

692/16

 

Hinter Lange Str.21

679/8, 679/9, 686/12, 692/15, 692/17

 

Burgwall

602/12

Straße  Teilfläche

Trägerstraße

661/4, 661/8, 666/4

Straße

Trägerstraße 1-3

661/6, 666/5

 

Koßfelderstraße

667/5, 679/5, 692/7

Straße / Weg

Koßfelderstraße

667/10

Teilfläche

Koßfelderstr.24-28

667/6, 679/7, 686/11

 

Bei der Koßfelderstr.28

686/10

 

An der Koßfelderstraße

692/14

Weg

Vogelsang

687/2

Straße / Weg

Vogelsang

685/1, 745/25

Straße Teilfläche

Vogelsang 14

686/8

 

Große Mönchenstraße

689/1

 

Große Mönchenstraße

725/4, 726/3, 730/10, 730/13, 742/2,

742/7, 743/2, 743/4, 744/2, 744/4, 745/19, 745/30, 745/35, 748/3, 748/9

Straße / Weg

 

 

Große Mönchenstraße

745/32

Teilfläche

Große Mönchenstr.1,1a

687/8, 687/9, 687/11, 688/3, 688/4, 745/24, 745/27, 745/28, 745/34, 745/36,

 

Große Mönchenstr.2

686/5, 687/5, 687/6, 687/10, 688/1, 688/5, 692/9, 745/22, 745/33

 

Große Mönchenstr.3-5

689/2, 745/23, 745/29,

 

Große Mönchenstr. 9-10

725/5, 726/4, 730/14,745/18

 

Große Mönchenstr. 11

730/7

Wohnungs-/Teileigentum

Große Mönchenstr.12-16

742/10, 743/3, 744/3, 748/7

 

An der Großen Mönchenstr.

745/16

Grünfläche

Große Mönchenstr.3-5, Koßfelderstr.24-28,

Trägerstr.1-3

692/4, 692/18

 

Strandstraße

574/3, 574/4, 574/5, 715/1, 716/4, 716/5, 717/4, 718/3, 718/5, 719/1, 720/1, 721/1, 722/3, 815/1, 725/2, 745/2, 745/8, 745/14,

Straße / Weg

Strandstr.1-4

715/2, 716/3, 716/6, 716/7, 717/3, 717/5, 718/4, 718/6, 719/2, 720/2, 721/2, 722/4, 812/2, 813/1, 813/4, 814/4, 814/7, 814/8, 815/2, 816/3, 816/6

 

Strandstr.11-13

723

 

Strandstr.14

724, 726/2

 

Kleine Mönchenstraße

730/9, 737/3, 737/11, 737/13, 742/9,

Straße / Weg

Kleine Mönchenstraße

734/1

Spielplatz

Kleine Mönchenstr.2-4

737/5, 737/7, 740/3, 741/3, 742/12,

748/5, 748/8

 

Kleine Mönchenstr.5

742/4

 

Kleine Mönchenstr.6

742/8

 

Kleine Mönchenstr.7a

730/5

Wohnungs-/Teileigentum

Kleine Mönchenstr.7-10

722/1, 730/15, 731, 732/1, 733/1, 734/3, 735/1, 736/1, 737/9, 737/12,

808, 809/2, 811/6

 

Krämerstraße

797/3

Straße

Krämerstr. 6-10

742/11, 748/6

 

Trägerstraße

745/21

Straße

Trägerstr. 1

745/20

 

Grubenstraße

800/3, 802/2, 803/3, 813/2, 814/3, 814/5, 814/6, 816/5, 897/6

Weg

 

Grubenstraße

865/3, 897/12

Straße  Teilfläche

Grubenstr. 20

805/1

 

Grubenstr. 24

809/3, 810/1, 811/5, 811/7

 

Grubenstr. 25

811/4, 812/1, 813/3,

 

Grubenstraße / Strandstraße

816/4

Weg

 

 

 

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Beschlüsse

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24.10.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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08.11.2006 - Bürgerschaft