Beschlussvorlage - 0723/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0723/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,21,10,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

19.09.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

05.10.2006 17:00

19.10.2006 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0683/05-BV

0683/05-BV

-

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 - 5).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Ausgaben:         4.031.100,- €

Einnahmen:       3.064.500,- € (2.986.900,- Gebühreneinnahmen + 77.600,- Gebührenrücklage)

Zuschuss:             966.600,- €

 

Begründung

Die Hansestadt Rostock und die Stadtentsorgung Rostock (SR) GmbH haben 2003 eine Zielvereinbarung für die vertraglich vereinbarten Leistungen in den Bereichen Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft geschlossen (Bürgerschaftsbeschluss 0620/03-BV vom 05.11.2003). Diese Zielvereinbarung umfasst eine stufenweise Kostenreduzierung zugunsten der Hansestadt Rostock und die Erhöhung der Planungssicherheit und Eigenverantwortung für die SR GmbH durch die Verlängerung des Kalkulationszeitraums von einem auf jeweils drei Jahre.

 

Ab dem Jahr 2005 war durch die SR GmbH ein einheitlicher Jahresfestpreis für den Leistungszeitraum 2005 - 2007 zu kalkulieren. Die entsprechende Kalkulation zur Straßenreinigung und zum Winterdienst hat das Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften prüfen lassen.

 

Die SR GmbH hat in ihrer Kalkulation die Prüfungsfeststellungen der Vorjahre berücksichtigt und z. T. erhebliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich realisiert. Vertriebskosten wurden für die Leistungen der Straßenreinigung nicht angesetzt. Da die Personalanpassungskosten der SR GmbH preisrechtlich nicht ansatzfähig sind, ist für die erste Kalkulationsperiode das allgemeine Unternehmerwagnis mit 5 % kalkuliert, wie in der Zielvereinbarung festgelegt.

 

Die kalkulierten Kosten der Leistung Fahrbahnreinigung wurden durch die niedrigeren in der Zielvereinbarung festgelegten verbindlichen Höchstpreise ersetzt. In den Positionen Gehbahnreinigung und Winterdienst wurden geringfügige Korrekturen hauptsächlich durch eine Reduktion von Verwaltungskosten vorgenommen.


 

Kostenentwicklung 2007 im Vergleich zum Vorjahr

 

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH steigen im Vergleich zu 2006 um rund 109.700,- €. Diese Kostensteigerung ergibt sich aus den folgenden Gründen:

 

1.    Aus der Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent entstehen Mehrkosten von rund 95.200,- €

2.    In der Zielvereinbarung gibt es eine Kostenelementeklausel, die trotz vereinbarter Festpreise bestimmte Preissteigerungen wie zum Beispiel Kraftstoffpreise beim Auftragnehmer ausgleichen soll. Durch die Anwendung dieser Klausel entstehen Mehrkosten von rund 62.200,- € (siehe hierzu Anlagen 10 und 11)

3.    Bei der Entsorgung des Kehrgutes ist in den letzten Jahren die anfallende Menge stark zurückgegangen, so das sich hier Kosteneinsparungen von rund 47.700,- € ergeben.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

 

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt usw.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2006 um 4.100 € gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 6,5 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG - MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG - MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG - MV und KAG M-V.

 

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

 

 

 

 

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

 

Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus dem Budgetabschluss für die Jahre 2004 und 2005 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 109.420 € (siehe Anlage 4).

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

In der Kalkulation für 2006 wurden davon bereits 31.850 € Gebühren mindernd berücksichtigt.  Mit der Kalkulation für 2007 wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, den verbleibenden Rest der Kostenüberdeckung in Höhe von 77.570 € Gebühren mindernd zu berücksichtigen. Damit sind die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen. 

 

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2007 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 4)

 

Im Vergleich von 2004 bis 2007 hat sich das Verhältnis von gebührenfähigen Ausgaben zu Einnahmen wie folgt entwickelt.

 

Jahr

Ausgaben (gebührenfähig)

Einnahmen

Zuschuss HRO

2004

4.240.400 €

3.137.800 €

1.102.600 €

2005

3.928.000 €

2.919.900 €

1.008.100 €

2006

3.879.500 €

2.905.800 €

   973.700 €

2007

4.031.100 €

3.064.500 €

   966.600 €

 

 

 

Roland Methling

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1   Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Seite 5), liegt auch im KSD vor

Anlage 2   Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2007 (Seiten 6 - 10)

Anlage 3   Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (Seite 11)

Anlage 4   Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (Seite 12)

Anlage 5   Verwaltungsaufwand der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2007 (Seiten 13 - 14)

 

 

 

 

 

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft

zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6     Vertrag über die Straßenreinigung

Anlage 7     geplanter Leistungsumfang 2007

Anlage 8     Bericht über die Angebotspreise 2005 – 2007 (Preisprüfung)

Anlage 9     Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Jahre 2005 - 2007 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

Anlage 10   Brief der Stadtentsorgung Rostock GmbH zur Anwendung der Kostenelementeklausel

Anlage 11   Bericht über die Prüfung zur Anwendung der Kostenelementeklausel

Anlage 12   Rechnungen 2005


                                                                                                            Anlage 1 zur Beschlussvorlage

                                                                                                                                          0723/06-BV

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreini­gung in der Hansestadt Rostock

 

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), des § 50 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91),  wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft
am                  2006 folgende Satzung erlassen:

 

 

 

§ 1 Änderungen

 

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 2. Dezem­ber 2005, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 25 vom 14. Dezember 2005, wird wie folgt geändert:

 

Der § 4 erhält folgende Fassung:

 

„§ 4 Gebührensätze

 

Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Flächenmeter in der

 

Reinigungsklasse 1

72,60 EUR

Reinigungsklasse 2

45,84 EUR

Reinigungsklasse 3

29,04 EUR

Reinigungsklasse 4

23,28 EUR

Reinigungsklasse 5

15,60 EUR

Reinigungsklasse 6

7,68 EUR

Reinigungsklasse 7

4,08 EUR.“

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

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