Beschlussvorlage - 0723/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.10.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.10.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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08.11.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
19.10.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Erste
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0683/05-BV |
0683/05-BV |
- |
finanzielle
Auswirkungen |
Einnahmen: 3.064.500,- € (2.986.900,- Gebühreneinnahmen
+ 77.600,- Gebührenrücklage) Zuschuss: 966.600,- € |
Begründung
Die
Hansestadt Rostock und die Stadtentsorgung Rostock (SR) GmbH haben 2003 eine
Zielvereinbarung für die vertraglich vereinbarten Leistungen in den Bereichen
Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft geschlossen
(Bürgerschaftsbeschluss 0620/03-BV vom 05.11.2003). Diese Zielvereinbarung
umfasst eine stufenweise Kostenreduzierung zugunsten der Hansestadt Rostock und
die Erhöhung der Planungssicherheit und Eigenverantwortung für die SR GmbH
durch die Verlängerung des Kalkulationszeitraums von einem auf jeweils drei
Jahre.
Ab
dem Jahr 2005 war durch die SR GmbH ein einheitlicher Jahresfestpreis für den
Leistungszeitraum 2005 - 2007 zu kalkulieren. Die
entsprechende Kalkulation zur Straßenreinigung und zum Winterdienst hat das Amt
für Umweltschutz der Hansestadt Rostock durch den Beratenden Ingenieur Dirk
Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) auf die Vereinbarkeit mit den
preisrechtlichen Vorschriften prüfen lassen.
Die
SR GmbH hat in ihrer Kalkulation die Prüfungsfeststellungen der Vorjahre
berücksichtigt und z. T. erhebliche Einsparungen insbesondere im
Personalbereich realisiert. Vertriebskosten wurden für die Leistungen der Straßenreinigung
nicht angesetzt. Da die Personalanpassungskosten der SR GmbH preisrechtlich
nicht ansatzfähig sind, ist für die erste Kalkulationsperiode das allgemeine
Unternehmerwagnis mit 5 % kalkuliert, wie in der Zielvereinbarung festgelegt.
Die
kalkulierten Kosten der Leistung Fahrbahnreinigung wurden durch die niedrigeren
in der Zielvereinbarung festgelegten verbindlichen Höchstpreise ersetzt. In den
Positionen Gehbahnreinigung und Winterdienst wurden geringfügige Korrekturen
hauptsächlich durch eine Reduktion von Verwaltungskosten vorgenommen.
Kostenentwicklung 2007 im
Vergleich zum Vorjahr
Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst an die Stadtentsorgung Rostock GmbH steigen im Vergleich zu 2006 um rund 109.700,- €. Diese Kostensteigerung ergibt sich aus den folgenden Gründen:
1. Aus der Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent entstehen Mehrkosten von rund 95.200,- €
2. In der Zielvereinbarung gibt es eine Kostenelementeklausel, die trotz vereinbarter Festpreise bestimmte Preissteigerungen wie zum Beispiel Kraftstoffpreise beim Auftragnehmer ausgleichen soll. Durch die Anwendung dieser Klausel entstehen Mehrkosten von rund 62.200,- € (siehe hierzu Anlagen 10 und 11)
3. Bei der Entsorgung des Kehrgutes ist in den letzten Jahren die anfallende Menge stark zurückgegangen, so das sich hier Kosteneinsparungen von rund 47.700,- € ergeben.
Erstattung an die DB Station & Service AG
Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.
Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Kosten für zusätzliche Reinigungen
Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt usw.) oder nach Witterungsunbilden (Stürme, aber kein Winterdienst) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten sind gegenüber 2006 um 4.100 € gestiegen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 6,5 %.
Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen
Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG - MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 11 Abs. 2 StrWG - MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG - MV und KAG M-V.
Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.
Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.
Die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV werden ebenfalls nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten
Aus dem Budgetabschluss für die Jahre 2004 und 2005 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von insgesamt 109.420 € (siehe Anlage 4).
Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“
In der Kalkulation für 2006 wurden davon bereits 31.850 € Gebühren mindernd berücksichtigt. Mit der Kalkulation für 2007 wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, den verbleibenden Rest der Kostenüberdeckung in Höhe von 77.570 € Gebühren mindernd zu berücksichtigen. Damit sind die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen.
Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2007 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.
Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den
Reinigungsklassen 1-7 (Anlage 2 Seite 4)
Im Vergleich von 2004 bis 2007 hat sich das Verhältnis von gebührenfähigen Ausgaben zu Einnahmen wie folgt entwickelt.
Jahr |
Ausgaben (gebührenfähig) |
Einnahmen |
Zuschuss HRO |
2004 |
4.240.400 € |
3.137.800 € |
1.102.600 € |
2005 |
3.928.000 € |
2.919.900 € |
1.008.100 € |
2006 |
3.879.500 € |
2.905.800 € |
973.700 € |
2007 |
4.031.100 € |
3.064.500 € |
966.600 € |
Roland Methling
Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle
Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:
Anlage 1 Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (Seite 5), liegt auch im KSD vor
Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2007 (Seiten 6 - 10)
Anlage 3 Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (Seite 11)
Anlage 4 Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (Seite 12)
Anlage 5 Verwaltungsaufwand der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2007 (Seiten 13 - 14)
Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende
Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft
zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres
Umfanges nicht verteilt werden konnten
Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung
Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2007
Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2005 – 2007 (Preisprüfung)
Anlage 9 Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für die Jahre 2005 - 2007 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung
Anlage 10 Brief der Stadtentsorgung Rostock GmbH zur Anwendung der Kostenelementeklausel
Anlage 11 Bericht über die Prüfung zur Anwendung der Kostenelementeklausel
Anlage 12 Rechnungen 2005
Anlage 1 zur Beschlussvorlage
0723/06-BV
Erste Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
Auf der Grundlage des
§ 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S.
205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl.
M-V S. 539), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der
Fassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), des § 50 des Straßen- und
Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V
S. 91), wird nach Beschlussfassung
durch die Bürgerschaft
am 2006 folgende Satzung
erlassen:
§ 1 Änderungen
Die Gebührensatzung
für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock vom 2. Dezember 2005,
veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer
Anzeiger“ Nr. 25 vom 14. Dezember 2005, wird wie folgt geändert:
Der § 4 erhält
folgende Fassung:
„§ 4 Gebührensätze
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Flächenmeter in der
Reinigungsklasse 1 |
72,60 EUR |
Reinigungsklasse 2 |
45,84 EUR |
Reinigungsklasse 3 |
29,04 EUR |
Reinigungsklasse 4 |
23,28 EUR |
Reinigungsklasse 5 |
15,60 EUR |
Reinigungsklasse 6 |
7,68 EUR |
Reinigungsklasse 7 |
4,08 EUR.“ |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
am 1. Januar 2007 in Kraft.
Rostock,
Roland Methling
Oberbürgermeister