Anfrage der Fraktion - 0064/06-AF

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0064/06-AF

 

Anfrage der Fraktionen

Datum

 

27.04.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Jochen Schulte (für die Fraktion der SPD)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

28.04.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Kita-Entgeltvereinbarungen

 

 

 

 

Das durch fünf Träger angerufene Schiedsstellenverfahren gegen die Hansestadt Rostock wurde durch die Schiedsstelle zwischenzeitlich durch Schiedsspruch zu Lasten der Stadt beendet.

Im Rahmen des Verfahrens wurde durch die Schiedsstelle unter anderem festgestellt, dass die zunächst zwischen dem Jugendamt als dem gemäß SBG VII zuständigem Amt ausgehandelten Entgeltvereinbarungen in ihrer Grundlage den gesetzlichen Voraussetzungen entsprachen. Die von dem Oberbürgermeister ungeachtet dessen verlangte Nachverhandlung zur Reduzierung der Entgeltsätze wird darüber hinaus als gegenüber den Trägern nicht zumutbar und rechtlich nicht geboten angesehen. Die auf Grund der Verhandlungen des Jugendamtes erfolgten Entgeltvereinbarungen wurden der Bürgerschaft auf Anordnung des Oberbürgermeisters nicht zur Beschlussvorlage vorgelegt.

Die Schiedsstelle hat die Anordnung des Oberbürgermeisters zur  Nachverhandlung der Entgeltvereinbarungen sowie die damit verbundene Unterlassung der Vorlage an die Bürgerschaft als rechtswidrig und verfahrensverzögernd sowie als Verletzung der nach dem KiföG vorgegebenen Verpflichtung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen gewertet.

 

Weiterhin wurde im Rahmen des Verfahrens ein Angebot der Träger sich für das Jahr 2005 mit der Stadt auf 80 % der mit dem Jugendamt ausgehandelten Entgelte vergleichsweise zu einigen durch die Stadt abgelehnt. Auf Grund des Schiedsstellenspruch ist die Stadt jedoch nunmehr verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Entgelte vollständig zu zahlen.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Rostock ergeben sich daraus?
  2. Welche Kosten hätten gespart werden können, wenn das Angebot der freien Träger aus der 16. Kalenderwoche sich mit 80 % der entgangenen Entgelte zufrieden zu geben, angenommen worden wäre?

 

In der NNN vom 22./23.04.06 heißt es im Kommentar „Ohrfeige für den Oberbürgermeister“,

dass „   Die Ergebnisse der Verfahren bedeuten nicht nur ein weiteres großes Loch in der Stadtkasse, sondern vor allem auch eine kräftige Ohrfeige für OB Methling, der das Ganze an sich riss, bzw. sich von einer Mehrheit in der Bürgerschaft dazu gedrängt fühlte……“

Daraus stellten sich die Fragen:

 

  1. Wann wurde der Oberbürgermeister durch eine Beschlussfassung der Bürgerschaft dazu veranlasst, die durch das Jugendamt verhandelten Leistungsverträge „aufzuheben“ und das Verfahren an sich zu ziehen?
  2. Wann wurde der Oberbürgermeister durch eine Beschlussfassung der Bürgerschaft dazu veranlasst, das Schiedsstellenverfahren trotz des Vergleichsangebotes der Träger weiterzuführen?

 

 

 

Jochen Schulte

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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