Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0002/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründe der Routengenehmigungsverwehrung gegenüber dem Velotaxi-Unternehmer Klaus Kutzner
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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Der Velotaxi-Unternehmer
Klaus Kutzner betrieb bis Ende 2005 ein Fahrradtaxi-Unternehmen in Warnemünde
und in der Stadtmitte. Die Gründe seines Unternehmensrückzugs stehen im
deutlichen Zusammenhang mit der Genehmigungsverwehrung essentieller Strecken in
der Stadtmitte und der zunehmenden
Beschneidung von Strecken in Warnemünde. Zu diesen Vorgängen bitte ich
Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:
- Die in Warnemünde für den Unternehmer Klaus
Kutzner genehmigten Strecken waren ursprünglich weitaus zahlreicher. Aus
welchem Grund hat man diese Streckengenehmigungen Stück für Stück in
Warnemünde im Zweitraum 2003 bis 2005 dem Unternehmer wieder entzogen?
- Welche konkreten Gründe lagen vor, dem
Unternehmer Klaus Kutzner die Befahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, der
Doberaner Straße, der Wismarschen Straße, der August-Bebelstraße und der
Richard-Wagner-Straße nicht zu genehmigen?
- Warum wurde nicht, wie in anderen modernen
Städten in dieser Frage üblich, die Einrichtung einer Negativliste
(Genehmigung zur Befahrung des gesamten Stadtgebietes unter Auflistung von
einzelnen nicht genehmigten Ausnahmestrecken) bevorzugt?
- Wie positionieren Sie sich zum Schreiben des
Landesamts für Straßen und Verkehr M-V vom 08.08.2005 an alle
Ordnungsbehörden der Gemeinden des Landes mit über 20.000 Einwohner, das
zwar den Beschluss des OLG Dresden vom 11.10.2004 ablehnt, aber auf der anderen
Seite sich zum einen grundsätzlich gegen Restriktionen von Fahrradtaxen im
öffentlichen Verkehr ausspricht und zum anderen die Befreiung der
Fahrradtaxen von der Radwegsbenutzungspflicht empfielt, wenn die
Radverkehrsanlage aus verschiedenen Gründen zur Benutzung durch
Fahrradtaxen nicht geeignet ist?
Prof. Norbert Ulfig