Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0307/05-AM

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0307/05-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

28.12.2005

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

René Lange (FDP-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

12.01.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Grundsteuer B - Haushaltsstelle 9000.0010

 

 

 

 

 

Im Haushaltsplan Entwurf 2006, Band 1, S. 40 unter dem Punkt „Grundsteuer B – Haushaltsstelle 9000.0010“ wird auf Mindereinnahmen verwiesen, die aus der Aufhebung der Grundsteuer in Höhe von 523.000 EUR für Einfamilienhäuser und Reihenhäuser rückwirkend ab dem Jahr 2000 resultieren.

 

In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

Hat die Hansestadt Rostock in diesem Zusammenhang keinen Grundlagenbescheid vom Finanzamt erhalten?

            Wenn nein: Wer trägt die juristische und die wirtschaftliche Verantwortung für die         Mindereinnahme der HRO und wer kann hier juristisch zur Haftung herangezogen werden?     Wenn ja: Warum hat die Stadtverwaltung auf den Grundlagenbescheid des Finanzamtes       nicht reagiert und einen Grundsteuerbescheid an den betreffenden Eigentümer geschickt?            Welcher Bereich trägt die Verantwortung für dieses Versäumnis? Welche Konsequenzen         sind bzw. werden noch in diesem Zusammenhang umgesetzt?

 

 

 

René Lange

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft