Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0307/05-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsteuer B - Haushaltsstelle 9000.0010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.02.2006
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Im Haushaltsplan Entwurf
2006, Band 1, S. 40 unter dem Punkt „Grundsteuer B –
Haushaltsstelle 9000.0010“ wird auf Mindereinnahmen verwiesen, die aus
der Aufhebung der Grundsteuer in Höhe von 523.000 EUR für Einfamilienhäuser und
Reihenhäuser rückwirkend ab dem Jahr 2000 resultieren.
In diesem Zusammenhang wird
der Oberbürgermeister gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Hat die Hansestadt Rostock in
diesem Zusammenhang keinen Grundlagenbescheid vom Finanzamt erhalten?
Wenn nein: Wer trägt die juristische und die
wirtschaftliche Verantwortung für die Mindereinnahme
der HRO und wer kann hier juristisch zur Haftung herangezogen werden? Wenn ja: Warum hat die
Stadtverwaltung auf den Grundlagenbescheid des Finanzamtes nicht reagiert und einen Grundsteuerbescheid
an den betreffenden Eigentümer geschickt? Welcher
Bereich trägt die Verantwortung für dieses Versäumnis? Welche Konsequenzen sind bzw. werden noch in diesem
Zusammenhang umgesetzt?
René Lange