Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0036/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom März 2003 zur Prüfung einer Verfassungsklage der HRO zur Gemeindefinanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.05.2004
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund) Neuer Markt 1 18050 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Vor einem Jahr, am 05. März 2003, beauftragte die Bürgerschaft mit großer Mehrheit (außer SPD) den Oberbürgermeister eine Verfassungsklage der HRO zu prüfen. Im Text hieß es: „Ziel der Klage soll die Feststellung der (Nicht-) Übereinstimmung der derzeitigen Finanzierung der Kommunen mit dem grundgesetzlichen Recht der Gemeinden auf Selbstbestimmung sein. Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 07. Mai 2003 vorzulegen.“
Inzwischen beklagen zahlreiche Kommunen ihre schlechte Finanzausstattung, die sie nur noch zu Verwaltern des Mangels machen statt zu Gestaltern von Zukunft.
Auch der Finanzsenator der Hansestadt beklagte des öfteren, dass die Finanzausstattung der Gemeinden unzureichend ist und ein Großteil des Haushaltsdefizits der Stadt primär aus Bundesentwicklungen rührt. Selbst die jüngste (leichte) Verbesserung der Gemeindefinanzierung wurde vom Senator als nicht ausreichend charakterisiert, die Gemeindefinanzreform hätte nicht das erfüllt, was erwartet wurde. Stadtverwaltung, Personalvertretung, Gewerkschaft und Fraktionen traten gemeinsam für Verbesserungen ein.
In naher Zukunft kommen auf die Gemeinden weitere Belastungen im Zusammenhang mit den sog. Hartz-Reformen zu, z.B. die Verantwortung für das Wohngeld. Damit dürfte die Grenze der Belastbarkeit endgültig überschritten bzw. der Spielraum für eigenständiges zukunftsweisendes Handeln unumkehrbar eingeschränkt sein.
Mit kommunaler Selbstverwaltung im Sinne des Grundgesetzes dürften die Entwicklungen insbesondere der letzten 12 Monate nur noch wenig zu tun haben. Daher möchten wir in diesem Zusammenhang fragen:
1. Aus welchem Grunde hat die Verwaltung den Beschluss der Bürgerschaft bis dato nicht umgesetzt?
2. Wann gedenkt die Stadtverwaltung den Beschluss umzusetzen?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende