Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0027/09-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0027/09-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

19.02.2009

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

Dr. Christel-Katja Fuchs (Rostocker Bund/ Freie Wähler)

Mitglied der Bürgerschaft

18055    Rostock

19.02.2009

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

04.03.2009 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Zuständigkeit des Oberbürgermeisters bzw. der Präsidentin

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

Am 16.01.09 fand ein Gespräch mit der (ehemaligen) Vorsitzenden der Fraktion Rostocker Bund statt, das die Präsidentin der Bürgerschaft unter ausdrücklichem Verweis auf die Zuständigkeit der Verwaltung lediglich moderierte. Wort führend war die Leiterin des Büros der Präsidentin, die zur Thematik bereits Schriftstücke mit dem Kopfbogen des OB (nicht der Präsidentin!) verfasst und unterschrieben hatte, sowie Vertreterinnen des Rechtsamtes und des Amtes 11. Eine Zuständigkeit der Präsidentin bzw. eine Einflussmöglichkeit ihrerseits war im Gespräch nicht erkennbar.

 

Mit Datum 29.01. wurde dem Rostocker Bund auf dem Kopfbogen des Oberbürgermeisters mit Verweis auf die Sachbearbeitende Stelle Büro der Präsidentin der Bürgerschaft und der entsprechenden Unterschrift, ohne jeglichen Hinweis auf ein Tätigwerden der Präsidentin, mitgeteilt, dass neben einem Raum und Internet-Anschluss keine weiteren Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wenigstens die Verbindung zum Drucker sollte jedoch wieder installiert werden, die zuvor bereits gekappt war.

 

Die mündliche Mitteilung am Freitag, den 30.01.09, dass der Telefonanschluss abgeschaltet werde, stand ganz in der Logik des bisherigen Handelns und des Briefes vom 29.01., der dem OB als Chef der Verwaltung zuzuschreiben ist, da die Präsidentin nicht zuständig war. Eine entsprechende mündliche Rückfrage ergab dann auch das Handeln durch die Verwaltung.

 

Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung des Rostocker Bundes zur Sperrung des Telefons in der OZ wurde der Anschluss am Nachmittag des 02.02.09 (Montag) wieder frei geschaltet, nachdem am Vormittag die Leitung tot war. Eine schriftliche Nachricht liegt bis dato nicht vor.

 

In einem Leserbrief, veröffentlicht am 15.02.09, behauptet der OB, er sei bisher weder in die Abwicklung der Fraktion involviert gewesen noch zuständig für Regelungen zum Telefonanschluss. Die Aussagen widersprechen allem bisher Gehörten zur direkten Einflussnahme des OB auf die Abwicklung des Rostocker Bundes.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Welche Zuständigkeiten hat der Oberbürgermeister generell in Bezug auf die Fraktionen?
  2. Welche Zuständigkeiten hat die Präsidentin der Bürgerschaft generell in Bezug auf die Fraktionen?
  3. Auf welche Weise wurden die generellen unterschiedlichen Zuständigkeiten in Bezug auf den Rostocker Bund eingehalten? (Bitte exakte Aufführung mit Thema, federführender Stelle und Rechtsgrundlage, unter anderem zu den Fragen Räume, Arbeitsverträge, Ausstattung)

 

 

 

Dr. Christel-Katja Fuchs

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04.03.2009 - Bürgerschaft