Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0176/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgelte Benutzung Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
19.11.2008
|
Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
x |
|
In der Beschlussvorlage 0717/08-BV werden die neuen Gebühren zur Sportstättennutzung dargestellt.
- In der Sitzung des SSA vom 29. 10. wurde die Erhöhung der Kosten für die Sportvereine von der Verwaltung damit begründet, dass die Sportvereine durch die neue Sportförderung mehr Geld erhielten und die Mehrkosten damit wieder ausgeglichen werden. Bei Nutzung der Sportstätten durch Einzelpersonen ist die Sportförderung nicht anwendbar. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist die in § 2 – Lesefassung (s.
12) beschriebene Ermäßigung für die einzelnen Nutzergruppen? –
Entspricht sie bei der Nutzung der Frei- und Hallenbäder dem Entgeld für
Kinder (§ 5)?
- Wäre es nicht möglich, wenigstens die 10er Karte
für Kinder beim alten Preis zu belassen?
(- Das wäre doch Sportförderung! )
- Die Familienkarte wird ersatzlos gestrichen.
Gibt es eine andere Möglichkeit für Familien bzw. eine Gruppe aus Kindern
und Erwachsenen eine Ermäßigung in Anspruch zu nehmen?
- Wäre eine Gruppenkarte (ab 2 Personen) als
Ersatz für die Familienkarte möglich, die eine Ermäßigung auf die
Eintrittspreise der Kinder der Gruppe gewährt (z. B. 1 Kind 25 %, 2 oder 3
Kinder 50%, alle weiteren ?)
- § 5 Abs 3 wurde völlig gestrichen. Soll es diese
Nutzungsmöglichkeit nicht mehr geben?
- S. 11, Städtische Schwimmkurse für Kinder: Gibt
es eine Möglichkeit, den Preis für Schwimmkurse für Kinder mit Warnowpass
auf dem alten Wert für Kinder zu belassen?
Ingrid Guiard