Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0119/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0119/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

01.09.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Manfred Lungershausen (Fraktion der SPD)

Neuer Markt                          1 

18055   Rostock

01.09.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez.i.V. Scholze

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

10.09.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Anwendung Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Teil 1

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

X

 

 

 

Mit welcher Begründung wird in der Hansestadt Rostock weiterhin das OWiG, trotz Wegfall des territorialen Geltungsbereiches ab dem 11.10.2007, angewendet?

 

 

An jenem Tage ist das Einführungsgesetz für das Ordnungswidrigkeitsgesetz rückwirkend aufgehoben.

Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Damit existiert seit der Bekantgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007, (BGBl. I S.2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007

Konsequenz:

Die Konsequenz der Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist

(BVerwGE 17,192 = DVBl. 1964, 147) !

Weiterer Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

 

 

 

 

Manfred Lungershausen

 

 

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10.09.2008 - Bürgerschaft