Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0102/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0102/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

27.06.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

Franz Laube (CDU-Fraktion)

Neuer Markt  1

18055 Rostock

27.06.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

09.07.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten (3)

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

X

 

 

 

 

 

In der Beantwortungen der diesbezüglichen Anfragen der Fraktionen von SPD und Rostocker Bund wurden sowohl die entstandenen Kosten detailliert als auch die Vorgänge zur Vergabe von Leistungen dargestellt.

 

Der Oberbürgermeister bedient sich in vielen rechtlichen Angelegenheiten externenen  Sachverstandes. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten.

Laut Geschäftsverteilungsplan der Hansestadt Rostock ist das städtische Rechtsamt u.a. auch zuständig für die Rechtsberatung der Verwaltungsführung und der Mitglieder der Bürgerschaft.

Wahrgenommen wird das Rechtsamt aber kaum, das betrifft insbesondere die öffentlichen Auftritte des Oberbürgermeisters.

 

Zur Klarstellung, welche Aufgaben das Rechtsamt insbesondere für den Oberbürgermeister erfüllt, bitten wir ihn, die folgenden Fragen zu beantworten:

 

  1. Welche Gründen haben im Einzelnen dazu geführt, dass zur Beratung des Oberbürgermeisters externer Rechtsverstand eingeholt wurde?

 

  1. Spielte dabei die angespannte Personalsituation des Rechtsamtes eine Rolle?

 

  1. War es möglicherweise die Bürgerschaft, die eine externe Erledigung von Rechtsfragen einforderte?

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der finanziellen Aufwendungen für diese externen Vergaben, die bisher durch durch den Oberbürgermeister ausgelöst wurden? Bitte nach Sachgebiet und beauftragter Rechtsanwaltskanzlei aufführen.

 

 

 

 

 

gez. Franz Laube

 

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