Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0034/08-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0034/08-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

25.02.2008

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt  1

18050    Rostock

25.02.2008

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

05.03.2008 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Widerspruchsankündigung zur EV 0067/08 WIRO-Geschäftsführerbestellung

 

 

 

 

Internetver-

Ja

Nein

öffentlichung:

x

 

 

 

 

In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu 0067/08-EV wird unmissverständlich dargelegt, dass die von drei Fraktionen vorgeschlagene Änderung zur DV 1188/07 „nicht mit dem Gesellschaftsrecht im Einklang (steht) und nicht befürwortet werden (kann)“.

 

DieLinke und Rostocker Bund stimmten daher bekanntlich nicht zu. Letztere forderten den OB zum Einlegen eines Widerspruchs auf, was vom Stadtoberhaupt in der Bürgerschaftssitzung am 30.01.08 spontan bestätigt wurde.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Aus welchem Grunde hat der Oberbürgermeister keinen Widerspruch gegen den gefassten Ergänzungsbeschluss eingelegt?
  2. Akzeptiert der Oberbürgermeister inzwischen die selbst festgestellte Nichtübereinstimmung zum Gesellschaftsrecht?
  3. Inwiefern wird der Oberbürgermeister künftig dafür Sorge tragen, dass Gesellschaftsrecht eingehalten und nicht durch Änderungsanträge bzw. –beschlüsse verändert wird?

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

 

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