Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0217/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 1175/05- A vom 01.03.2006 zur Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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31.01.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Barbara Cornelius (Fraktion der SPD) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Umsetzung
des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 1175/05- A vom 01.03.2006 zur
Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren |
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In der Bürgerschaftssitzung vom 01.03.2006 hat die Bürgerschaft die Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren als Grundlage für die weitere Entwicklung der stadtteilorientierten und gemeinwesenbezogenen sozialen Arbeit beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, eine Fortschreibung bis Juni 2006 vorzulegen.
Die Fortschreibung sollte unter Berücksichtigung der nachstehenden 4 Punkte erfolgen:
1. Darstellung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen SBZ im Verwaltungshaushalt in den nächsten vier Jahren, gegliedert nach Personal-, Betriebs- und Sachkosten für Projektarbeit entsprechend der Beschlussfassung 0365/04-A vom 06.10.2004, wobei die Darstellung sowohl die bestehenden und derzeit im Bau befindlichen SBZ als auch die geplanten SBZ umfassen soll.
2. Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für die bestehenden, sanierungsbedürftigen SBZ unter Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf Vermögens- und Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock.
3. Erstellung der sozialräumlichen Analyse gem. Maßnahme 2006/8/10.3 des HHSK 2006 bis 2009 (Beschluss 0738/05-BV v. 01.02.2006), auf deren Grundlage die evtl. Planung und Realisierung weiterer, noch nicht begonnener Neubaumaßnahmen für SBZ zu erfolgen hätte. Die Beschlussfassung über Standorte weiterer SBZ obliegt der Bürgerschaft.
4. Benennung konkreter Vorschläge für die Betreiber der SBZ gem. Beschlussfassung 0195/05-A vom 02.03.2005 und 0581/05 A vom 07.09.2005. Dabei sind insbesondere fachliche und wirtschaftliche Kompetenzen der möglichen Träger darzustellen. Der Jugendhilfeausschuss wählt aus den Vorschlägen der Verwaltung gemäß seiner Beteiligungspflicht nach KJHG Träger unter Beachtung der Konzeption aus. Die Auswahl wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da der Bürgerschaft bis heute keine weiteren Aussagen zur Umsetzung vorliegen, bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage:
- Wie erfolgt die Umsetzung dieses Bürgerschaftsbeschlusses für die Punkte 1-4? (Bitte für einzelne Schritte des Verfahrens und der Beteiligung von Ausschüssen und Beiräten eine realistische Zeitschiene angeben.)
Barbara Cornlius