Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0217/06-AM

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0217/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

11.12.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Barbara Cornelius (Fraktion der SPD)

Neuer Markt  1

18055 Rostock

09.01.2007

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

31.01.2007 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 1175/05- A vom 01.03.2006 zur Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren

 

 

 

 

In der Bürgerschaftssitzung vom 01.03.2006 hat die Bürgerschaft die Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren als Grundlage für die weitere Entwicklung der stadtteilorientierten und gemeinwesenbezogenen sozialen Arbeit beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, eine Fortschreibung bis Juni 2006 vorzulegen.

Die Fortschreibung sollte unter Berücksichtigung der nachstehenden 4 Punkte erfolgen:

 

1.         Darstellung der finanziellen Auswirkungen der einzelnen SBZ im Verwaltungshaushalt in den nächsten vier Jahren, gegliedert nach Personal-, Betriebs- und Sachkosten für Projektarbeit entsprechend der Beschlussfassung 0365/04-A vom 06.10.2004, wobei die Darstellung sowohl die bestehenden und derzeit im Bau befindlichen SBZ als auch die geplanten SBZ umfassen soll.

 

2.         Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für die bestehenden, sanierungsbedürftigen SBZ unter Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf Vermögens- und Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock.

 

3.         Erstellung der sozialräumlichen Analyse gem. Maßnahme 2006/8/10.3 des HHSK 2006 bis 2009 (Beschluss 0738/05-BV v. 01.02.2006), auf deren Grundlage die evtl. Planung und Realisierung weiterer, noch nicht begonnener Neubaumaßnahmen für SBZ zu erfolgen hätte. Die Beschlussfassung über Standorte weiterer SBZ obliegt der Bürgerschaft.

 

4.         Benennung konkreter Vorschläge für die Betreiber der SBZ gem. Beschlussfassung 0195/05-A vom 02.03.2005 und 0581/05 A vom 07.09.2005. Dabei sind insbesondere fachliche und wirtschaftliche Kompetenzen der möglichen Träger darzustellen. Der Jugendhilfeausschuss wählt aus den Vorschlägen der Verwaltung gemäß seiner Beteiligungspflicht nach KJHG Träger unter Beachtung der Konzeption aus. Die Auswahl wird dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da der Bürgerschaft bis heute keine weiteren Aussagen zur Umsetzung vorliegen, bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage:

 

  • Wie erfolgt die Umsetzung dieses Bürgerschaftsbeschlusses für die Punkte 1-4? (Bitte für einzelne Schritte des Verfahrens und der Beteiligung von Ausschüssen und Beiräten eine realistische Zeitschiene angeben.)

 

 

 

 

Barbara Cornlius

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.01.2007 - Bürgerschaft