Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0205/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0205/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

27.11.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Kay-Uwe Nissen (CDU-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

27.11.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

06.12.2006 16:00

 

 

Gegenstand

beteiligt

Gebäude August-Bebel-Straße 1

 

 

 

 

Fragenkomplex 1:

Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes  zur Prüfung der Jahresrechnung 2005 ist auf Seite 39,

2. und 3. Absatz festgestellt, dass eine Trennung der Ausgaben für das Kulturhistorische Museum und das Haus August-Bebel-Straße 1 nicht vorgenommen wurde.

Somit ist eine Verletzung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht ausgeschlossen.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Ausgaben wurden für die August-Bebel-Straße 1  im Haushalt 2005 getätigt?
  2. Bezogen sich die Ausgaben auf die vom Kulturhistorischen Museum genutzten     

      Räume?

  1. Sind diese Leistungen durch die Vereinbarung der Hansestadt Rostock mit dem    

      Verein „Sozietät Rostock maritim“ e. V. gedeckt?

  1. Wenn die Ausgaben durch den Vertrag nicht abgedeckt sind, wer hat die Ausgaben

angewiesen?

-     Werden für den Haushalt 2006 ebenfalls die Ausgaben mit undifferenzierter   

       Zuordnung zu erwarten sein?

-           Ist vorgesehen, für den Haushaltsplan 2007 diesbezügliche Ausgaben einzuordnen?

Wenn ja, ist eine differenzierte Zuordnung nach Objekten vorgesehen? Durch welche

Rechtsgrundlage ist eine Einordnung gerechtfertigt?

  1. Ist vorgesehen, die August-Bebel-Straße 1 in die Bewirtschaftung des KOE zu  

Überführen? Wenn ja, welcher Zeitpunkt ist dafür vorgesehen?

      6.    Da der Verwaltungsaufwand der Städtischen Museen, sich auf das ganze Gebäude der      

             A.-Bebel-Straße 1 bezieht, wird um den Nachweis der entstandenen Verwaltungskosten

             gebeten.

 

Fragenkomplex 2:

Im gleichen Zusammenhang wird weiterhin in dem selbem Absatz darauf hingewiesen, dass die

Hansestadt Rostock auf  Mieteinnahmen, auf Leihgebühren für städtische maritime Exponate und anderes  verzichtet. Da der Oberbürgermeister richtigerweise an anderer Stelle maximale Erlöse erzielen möchte, ist das gegenwärtige Verfahren nicht nachvollziehbar.

 

Der Oberbürgermeister möge dazu folgende Fragen beantworten:

 

1.         Sind für 2006 und Folgejahre Mieteinnahmen und andere Erlöse vorgesehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

2.         Wer hat den Vertrag ausgehandelt und welche Gremien der Bürgerschaft erhielten

Kenntnis vom Inhalt des Vertrages vor Vertragsabschluss?

3.         Kann aus dem gegenwärtigen Verfahren eine Ungleichbehandlung anderer             

Kulturträger bzw. Vereine abgeleitet werden?

 

 

 

gez. Kay-Uwe Nissen

 

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Beschlüsse

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