Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0205/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebäude August-Bebel-Straße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.01.2007
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.12.2006
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31.01.2007
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Fragenkomplex 1:
Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2005 ist auf Seite 39,
2. und 3. Absatz festgestellt, dass eine Trennung der Ausgaben für das Kulturhistorische Museum und das Haus August-Bebel-Straße 1 nicht vorgenommen wurde.
Somit ist eine Verletzung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht ausgeschlossen.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Ausgaben wurden für die August-Bebel-Straße 1 im Haushalt 2005 getätigt?
- Bezogen sich die Ausgaben auf die vom Kulturhistorischen Museum genutzten
Räume?
- Sind diese Leistungen durch die Vereinbarung der Hansestadt Rostock mit dem
Verein „Sozietät Rostock maritim“ e. V. gedeckt?
- Wenn die Ausgaben durch den Vertrag nicht abgedeckt sind, wer hat die Ausgaben
angewiesen?
- Werden für den Haushalt 2006 ebenfalls die Ausgaben mit undifferenzierter
Zuordnung zu erwarten sein?
- Ist vorgesehen, für den Haushaltsplan 2007 diesbezügliche Ausgaben einzuordnen?
Wenn ja, ist eine differenzierte Zuordnung nach Objekten vorgesehen? Durch welche
Rechtsgrundlage ist eine Einordnung gerechtfertigt?
- Ist vorgesehen, die August-Bebel-Straße 1 in die Bewirtschaftung des KOE zu
Überführen? Wenn ja, welcher Zeitpunkt ist dafür vorgesehen?
6. Da der Verwaltungsaufwand der Städtischen Museen, sich auf das ganze Gebäude der
A.-Bebel-Straße 1 bezieht, wird um den Nachweis der entstandenen Verwaltungskosten
gebeten.
Fragenkomplex 2:
Im gleichen Zusammenhang wird weiterhin in dem selbem Absatz darauf hingewiesen, dass die
Hansestadt Rostock auf Mieteinnahmen, auf Leihgebühren für städtische maritime Exponate und anderes verzichtet. Da der Oberbürgermeister richtigerweise an anderer Stelle maximale Erlöse erzielen möchte, ist das gegenwärtige Verfahren nicht nachvollziehbar.
Der Oberbürgermeister möge dazu folgende Fragen beantworten:
1. Sind für 2006 und Folgejahre Mieteinnahmen und andere Erlöse vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
2. Wer hat den Vertrag ausgehandelt und welche Gremien der Bürgerschaft erhielten
Kenntnis vom Inhalt des Vertrages vor Vertragsabschluss?
3. Kann aus dem gegenwärtigen Verfahren eine Ungleichbehandlung anderer
Kulturträger bzw. Vereine abgeleitet werden?
gez. Kay-Uwe Nissen