Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0188/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschöpfung von freigewordenen Mitteln der Bundesagentur für Arbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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08.11.2006
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06.12.2006
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Der Oberbürgermeister bzw. der
zuständige Senator werden gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Mit einer Pressemitteilung vom
18.08.2006 hat der Bundesminister Müntefering mitgeteilt, dass zwischen
regionalen Arbeitsagenturen sowie kommunalen Trägern der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (Argen) die Möglichkeit einer finanziellen Umverteilung
besteht. Original-Text der Pressemitteilung anbei.
Daraus ergeben sich folgende
Fragen:
1. Hat die Stadt Rostock auf die
erwähnte Umfrage des Bundesministers geantwortet, und wenn ja, gibt es noch
freie Mittel bzw. können noch Mittel gebraucht werden, um Maßnahmen für
Arbeitssuchende zu finanzieren?
2. Kann die Verwaltung bzw. die
Arge solche Mittel schnell beantragen, um Arbeitssuchenden Maßnahmen zur
Wiedereingliederung zu ermöglichen?
Pressemitteilung
18.8.2006
Müntefering: Planungssicherheit für
die Kommunen bei den Eingliederungsmitteln
Ende Juli hatte Bundesminister
Franz Müntefering in einer Umfrage alle diejenigen Agenturen für Arbeit und
zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die die
ihnen zugeteilten Finanzmittel für Eingliederung von Arbeitslosen im Jahr 2006
voraussichtlich nicht in vollem Umfang benötigen, gebeten, diese Mittel für
eine regionale Umverteilung zur Verfügung zu stellen. Heute hat Minister
Müntefering in Berlin mitgeteilt, dass sich als Ergebnis seiner Umfrage 89
Agenturen für Arbeit und zugelassene Träger bereit erklärt haben, insgesamt 117
Millionen Euro in eine regionale Umverteilung einzubringen. Er kündigte an, die
für die Umverteilung jetzt freien Mittel unmittelbar auf die Träger zu
verteilen, deren Mittel bereits gebunden sind und die entsprechenden
Finanzierungsbedarf bei den Eingliederungsmitteln haben.
Minister Müntefering kündigte in
Abstimmung mit dem Bundesfinanzminister außerdem an, dass die Bundesregierung
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Teilaufhebung der
bestehenden Haushaltssperre in Höhe von 230 Millionen Euro beantragen werde.
Damit werde sicher gestellt, dass alle Träger in die Lage versetzt werden,
ihren voraussichtlichen Jahresbedarf zur Bereitstellung von
Integrationsmaßnahmen für arbeitslose Alg II-Empfänger auch tatsächlich in
voller Höhe finanzieren zu können.
Franz Müntefering: "Mit der
jetzt möglichen Umverteilung der Mittel zwischen den Kommunen und einer
Teilaufhebung der Haushaltssperre in Höhe von 230 Millionen Euro bekommen die Kommunen
Planungssicherheit. Die Finanzierung der Integrationsmaßnahmen für arbeitslose
Alg II-Empfänger wird sicher gestellt, nötige Einsparungen beim Arbeislosengeld
II werden für den Bundeshaushalt erbracht. Ich bedanke mich ausdrücklich bei
allen Trägern für ihre Bereitschaft, von ihnen nicht benötigte Mittel im
Interesse der Arbeitslosen für den Einsatz in anderen Agenturbezirken
freizugeben. Das ist ein gutes Zeichen für die Solidarität der Kommunen
untereinander und mit den arbeitslosen Menschen."
gez.
Christine Lehnert