Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0181/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Gleichbehandlung von Bewerbern um ein Landtagsmandat (2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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08.11.2006
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06.12.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker
Bund) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Gleichbehandlung
von Bewerbern um ein Landtagsmandat (2) |
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Aufgrund
der Stellungnahme 0281/06 zu unserer Anfrage 0143/06 zum o. g. Thema bitten wir
um Beantwortung der folgenden Nachfragen:
- Wenn der
„FrauenPolitischeTisch der Hansestadt Rostock“ lt. SN weder „im
Namen, im Auftrag noch in Kooperation mit der Stadt organisiert und
durchgeführt“ wird, weshalb lädt dann die
Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig hierzu ein, führt die Moderation
durch und ist für das Protokoll zuständig?
- Falls sich die
Aussage der SN lediglich auf die immerhin vier Veranstaltungen im Rahmen
der Landtagswahlen beziehen sollte:
Weshalb hat dann die Pressestelle der Hansestadt gezielt hierzu Werbung in
Form einer Pressemitteilung des Oberbürgermeisters betrieben? Und: Weshalb
wurden diese vier Veranstaltungen geduldet, indem die Stadt hierzu einlud,
sie mit organisierte und Protokoll führte?
Der
Stadtjugendring bezog sich nicht nur in seiner Einladung zur U 18-Wahlparty auf
die Abstimmung mit dem Jugendamt bei der Auswahl der zu den Veranstaltungen
einzuladenden Parteien, sondern auch in meiner telefonischen Nachfrage. Jetzt
behauptet die Stadtverwaltung mittels o. g. Stellungnahme, dieser Hinweis sei
irreführend, die Stadt hätte das Projekt lediglich bezuschusst.
- War bei den
Vorbereitungs-, Organisations- und Abstimmungsrunden im Rahmen des U
18-Projektes zu keinem Zeitpunkt ein Vertreter der Stadtverwaltung
anwesend?
- Falls ein
Mitarbeiter anwesend war: Hat sich dieser Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt
inhaltlich geäußert?
Da
in beiden Fällen der Anschein einer aktiven Beteiligung der Stadtverwaltung
mehr als gegeben war:
- Wie gedenkt die
Stadtverwaltung künftighin gerade bei Wahlen die Neutralitätspflicht zu
wahren und einen derartigen Anschein nicht aufkommen zu lassen?
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende