Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0180/06-AM

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0180/06-AM

 

Anfrage eines Mitgliedes

Datum

 

23.10.2006

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund)

 Neuer Markt 1

18055 Rostock

23.10.2006

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Methling

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

08.11.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Betreibung des Kontaktladens für Drogensüchtige

 

 

 

 

 

In den NNN vom 06.10.2006 wird der Oberbürgermeister mit folgenden Worten zitiert:

„Wir müssen prüfen, ob der Kontaktladen, in dem Drogensüchtige ihre Spritzen austauschen können, durch einen Verein betrieben wird, den die Stadt mit drei Stellen zu 100 Prozent fördert, oder ob das in Zukunft Mitarbeiter der Verwaltung machen.“

Gesetzlich bestimmt ist, dass die öffentliche Jugendhilfe immer dann von eigenen Maßnahmen absehen soll, wenn geeignete Einrichtungen und Dienste von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können (§ 4 Abs. 2 SGB VIII).

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der Frage:

 

  1. Aus welchem Grunde soll eine Prüfung vorgenommen werden, wenn die gesetzliche Lage eindeutig keine Betreibung durch Mitarbeiter der Verwaltung vorsieht?
  2. Ist dem Oberbürgermeister vor seiner öffentlichen Äußerung die Gesetzeslages bekannt gewesen?

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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08.11.2006 - Bürgerschaft