Anfrage der Fraktion - 0175/06-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalbesetzung ARGE Teil 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2006
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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08.11.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Jochen Schulte (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt
1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Mit der SN 0297/06 zur
Anfrage der SPD-Fraktion 0139/6 AF wurde leider nicht auf die gestellten Fragen
geantwortet. Deshalb bitten wir nochmals um die Beantwortung folgender Fragen:
- In der Zeit vom 01.01.2006 bis 11.09.2006
erfolgte die externe Einstellung von 105 MitarbeiterInnen. Auf welcher
Gesellschafterversammlung (Datum, Anwesende) wurde eine weitere
Personalausstattung bei der ARGE beschlossen?
- Gab es auf einer Gesellschafterversammlung
Festlegungen oder Vereinbarungen wie und in welcher Form der § 8 Absatz 5
der Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer
Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Sozialgestzbuches (SGB II)
zwischen der Agentur für Arbeit und der Hansestadt Rostock bei
festgestelltem Personalbedarf praktisch umgesetzt wird?
Im
§ 8 Absatz 5 dieser Vereinbarung steht:
Ist
bei der AA und der HRO nicht ausreichend oder hinreichend qualifiziertes
Personel vorhanden, nimmt die ARGE entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung
aus § 17 SGB II bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Leistungen Dritter (z. B.
Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Beschäftigungsgesellschaften) in Anspruch.
- Mit der Beantwortung von Frage 5 der SN 0297/06
wird ausgesagt, dass für die personelle Zusammenarbeit zwischen ARGE und
Stadtverwaltung das Hauptamt zuständig ist. Daraus ergibt sich die Frage,
wann und in welcher Form der Gesellschaftervertreter der Hansestadt
Rostock dem Hauptamt diesen Personalbedarf mitgeteilt hat.
Jochen
Schulte
Fraktionsvorsitzender