Stellungnahme - 151506
Grunddaten
- Betreff:
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Rederecht für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Stellungnahme
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Die Beteiligungsrechte des Personalrates sind im Landespersonalvertretungsgesetz abschließend aufgezählt. Sie können nicht durch einen Beschluss der Bürgerschaft eingeschränkt oder erweitert werden. Vorliegender Antrag zielt auf eine Erweiterung der Rechte des Personalrates. Er ist daher abzulehnen. Grundsätzlicher Ansprechpartner für den Gesamtpersonalrat ist der Oberbürgermeister als Dienststellenleiter. Alle Probleme können im monatlichen stattfindenden Dienststellengespräch erörtert werden. Dies schließt nicht aus, dass im Einzelfall der Personalvertretung Rederecht in der Bürgerschaft gewährt werden kann, nämlich dann, wenn eine beteiligungspflichtige Angelegenheit durch die Bürgerschaft entschieden wird. Dazu zählen aber auf keinem Fall Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept.
Roland
Methling